Heft 21 vom 17.10.1990 2/21 scan 2026-05-10

Aufruf: Demonstration gegen den Kurdenprozess Samstag, 27. Oktober, 11 Uhr, Karlsruhe, Marktplatz



Aufruf: Demonstration gegen den Kurdenprozeß Samstag, 27. Oktober, 11 Uhr, Karlsruhe, Marktplatz

Wir dokumentieren im folgenden den Aufruf der Kurdistan-Solidaritätsgruppen und kurdischen Arbeiter- und Kulturvereine In Baden-Württemberg zu einer Demonstration gegen den nunmehr ein Jahr andauernden Kurdenprozeß. Die Unterstützung und Beteiligung weiterer Kräfte war bei Redaktionsschluß noch nicht abschließend geklärt. — (heb)

Am 24.10.1989 wurde in Düsseldorf der „PKK-Prozeß" eröffnet. In diesem Verfahren wurden 20 Kurdinnen und Kurden nach § 129 a angeklagt. Heute, ein Jahr danach, stehen noch 17 von ihnen vor Gericht, sechs davon sind weiterhin unter Isolationshaftbedingungen in Haft. Bundesanwaltschaft und weite Teile der Presse versuchen, diesen Prozeß als gewöhnlichen Strafprozeß darzustellen.

Im Gegensatz dazu betonen die Angeklagten seit Prozeßeröffnung, daß dieser Prozeß ein politischer Prozeß ist, in_dem es um die Terrorisierung und Kriminalisierung der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) geht.

Dem besonderen Charakter des Verfahrens entspricht, daß im Düsseldorfer Oberlandesgericht eigens für dieses Verfahren Umbaumaßnahmen in Höhe von 7,5 Millionen DM durchgeführt wurden. Die Isolation durch die Haftbedingungen, denen die Angeklagten unterworfen waren und zum Teil noch sind, wurde mit dem „Kurdenkäfig“, einer bis an die Decke reichenden Glastrennwand im Gerichtssaal fortgesetzt.

Die in Düsseldorf angeklagten Kurdinnen und Kurden unterstützen den kurdischen Befreiungskampf. Im bisherigen Verfahren konnte auch nicht der Schatten eines Beweises für die ihnen vorgeworfenen angeblichen Straftaten (Mord, Freiheitsberaubung etc.) erbracht werden — nach einem Jahr Verhandlungsdauer.

Hier ein Beispiel für die Prozeßführung durch die Bundesanwaltschaft: Einem der Angeklagten wird vorgeworfen, versucht zu haben, einen türkischen Staatsangehörigen, der in Schweden wohnhaft ist, zu ermorden. 1988 wurde versucht, diesen „Entführten" in Schweden ausfindig zu machen, um ihn als Zeugen zu vernehmen. Das gelang nicht. Im Juni 1990 kam in der Verhandlung heraus, daß dieser „Entführte“ im Rahmen des Zeugenschutzprogramms durch das BKA betreut wurde, und am 16.11.89 in der BRD war. Ihm wurden Lichtbilder der Angeklagten vorgelegt. Keinen der Angeklagten identifizierte er als Täter. Dieses entlastende Material wurde durch die Bundesanwaltschaft ein Jahr lang zurückgehalten, die Anklage in diesem Punkt wurde aufrechterhalten, der auf Grundlage dieser Anklage bestehende Haftbefehl bleibt nach wie vor bestehen.

Wird der „PKK-Prozeß" im Sinne der Bundesanwaltschaft erfolgreich zu Ende geführt, so haben die herrschenden Kreise in der BRD erreicht, daß die BRD Anhänger oder Mitglieder einer antiimperialistischen Befreiungsbewegung vor Gericht stellen und wegen Unterstützung des Befreiungskampfes verurteilen kann.

Außerdem nimmt sich die BRD-Justiz das Recht heraus, „Taten“ in Ländern anzuklagen, für die laut BRD-Justiz die westdeutschen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Dies ist dann der Fall, wenn — aus Sicht der BRD — in einem Land keine rechtsstaatliche Ordnung existiert. Genau dies wird in bezug auf den Libanon behauptet. Auf dieser Grundlage wird zwei Angeklagten vorgeworfen, im Guerilla-Camp der PKK in Barlias/Libanon „zu einem nicht bekannten Zeitpunkt im Januar/Februar 1987“ (Zitat aus der Anklageschrift) an Morden beteiligt gewesen zu sein. Dieser Vorwurf wird erhoben, obwohl die Anklage nichts weiß über den Verbleib der beiden angeblich Ermordeten. In einem Fall kennt sie nicht einmal den Namen.

— Auf diese Weise wäre dann — zumindest in juristischer Hinsicht — die Weltmachtrolle der BRD hergestellt.

Wenn schon keinerlei konkrete „Taten“ nachgewiesen werden können, bleibt nichts übrig als der Vorwurf der Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der PKK als angeblich terroristischer Vereinigung, d.h. ein politisches Gesinnungsurteil.

Es gibt viele gute Gründe, zu versuchen, einen solchen Verfahrensausgang zu verhindern. Dazu gehören: 1. Einige hunderttausend Menschen aus Kurdistan leben und arbeiten in der BRD. Viele von ihnen unterstützen den Befreiungskampf ihres Volkes. Ist die Unterstützung des Befreiungskampfes als „terroristische Handlung" abgeurteilt, haben Polizei und Justiz freie Hand in der besonderen Verfolgung dieser Menschen.

2. Ist die Unterstützung dieses Befreiungskampfes kriminalisiert mit einem solchen Urteil, wird es leichter fallen, auch die Unterstützung der Kämpfe anderer Völker zu kriminalisieren. Wer will der BRD-Justiz dann noch verbieten, etwa die Solidarität mit den Völkern Azanias, Palästinas oder Nicaraguas unter Anklage und Strafe zu stellen?

Um gegen diese Entwicklungen Widerstand zu leisten, rufen die Unterzeichneten dazu auf, aus Anlaß des Jahrestages der Prozeßeröffnung in Karlsruhe, am Sitz der Bundesanwaltschaft, zu demonstrieren unter den Forderungen:

Sofortige Einstellung des PKK-Verfahrens vor dem OLG Düsseldorf! Weg mit dem § 129 a! Sofortige Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen! Schluß mit den Verfolgungen von Anhängerinnen und Anhängern des kurdischen Befreiungskampfes in der BRD!

Veranstaltungen zum Kurdenprozeß und zur Kurdistan-Solidarität Karlsruhe Mittwoch, 24.10., 14.00 Uhr, Infostand am Marktplatz 15.30 Uhr, Kundgebung vor der Bundesanwaltschaft 20.00 Uhr, Infoveranstaltung zum Kurdenprozeß, Cafe Palaver, Gewerbehof. Stuttgart In Stuttgart findet eine kurdische Kulturwoche statt: Von Montag, den 5. November, bis Freitag, den 9. November, finden folgende Veranstaltungen statt (jeweils um 18.00 Uhr, Ferien- und Waldheim Zuffenhausen, Lange Allee 8, 7000 Stuttgart 40)

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