Heft 22 vom 31.10.1990 2/22 scan 2026-05-10

Wahlinitiative: DER SPRINGENDE PUNKT



Wahlinitiative: DER SPRINGENDE PUNKT

„Die Wahlinitiative „DER SPRINGENDE PUNKT“ möchte den Anlaß der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl zur Unterstützung der seit langem erhobenen Forderung von Bürgerinitiativen nutzen, durch einen Volksentscheid zu klären, ob sich die stimmberechtigten Deutschen mit der „Zuschauerdemokratie“ des Parteienstaats auch künftig bewußt abfinden, oder am Beginn einer neuen Etappe deutscher Geschichte das Selbstbestimmungsrecht des Volks im Grundgesetz eindeutig verankern wollen. Das Programm der Wahlinitiative „DER SPRINGENDE PUNKT" ist der folgende Vorschlag für diesen Volksentscheid:" In Artikel 20 Absatz 2 soll es demnach künftig hei- ßen: „Alles Recht geht vom Volke aus. Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen.“ In Artikel 21 wird das Verfahren bei Volksabstimmungen festgehalten. „Jede/r stimmberechtigte Bürger/in hat das Recht, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Wird ein Vorschlag von mindestens 50 000 Stimmberechtigten unterstützt, kann er der Volksvertretung vorgelegt werden. Diese muß ihn innerhalb von 6 Monaten nach Vorlage geschäftsordnungsmäßig behandeln. Gleichzeitig muß der Vorschlag (mit Begründung) in allen Massenmedien veröffentlicht werden." Bei allem Wohlwollen-.sollten sich die Initiatoren der Initiative doch mal Fragen, was dieser Vorschlag denn bringen soll z.B. für die Ausländerinnen und Ausländer, die hier leben. Ein Blick über die Grenze in die Schweiz dürfte genügen, um diese Frage zu beantworten. — (wmo)

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