Demonstration gegen den Kurdenprozess
Demonstration gegen den Kurdenprozeß
Karlsruhe Am 27.10. fand in Karlsruhe eine Demonstration gegen den Düsseldorfer Kurdenprozeß statt. 400 Leute, darunter viele Westdeutsche, nahmen teil. Den Aufruf der Kurdistan-Solidaritätsgruppen unterstützten autonome, antiimperialistische und antifaschistische Gruppen, FEYKA Kurdistan, SDAJ, BWK und Volksfront. Die MLPD_ rief zur Demonstration auf. Die Demonstration stand unter den Forderungen: Sofortige Einstellung des PKK-Verfahrens vor dem OLG Düsseldorf! Weg mit dem § 129a! Sofortige Freilassung aller kurdischen politischen Gefangenen! Schluß mit den Verfolgungen von Anhängerinnen und Anhängern des kurdischen Befreiungskampfes in der BRD! Auf den Kundgebungen vor der Bundesanwaltschaft und auf dem Marktplatz redeten Leute von Feyka Kurdistan, Freunde des kurdischen Volkes Stuttgart, Infobüro Karlsruhe und Kurdistan Komitee Karlsruhe. Es sprach eine Mutter einer politischen Gefangenen in der BRD und überbrachte Grüße der politischen Gefangenen an den kurdischen Befreiungskampf und'die kurdischen Angeklagten.Es wurde zur Solidarität mit den sechs kurdischen Gefangenen, die am 24.1o. gegen die fast dreijährige Isolationshaft in den Hungerstreik getreten sind, aufgerufen. DiU Forderung nach Zusammenlegung der politischen Gefangenen in der BRD und der seit nunmehr einem Jahr im Hungerstreik befindlichen spanischen Gefangenen wurde erhoben, die Einstellung der Prozesse gegen die irischen und palästinensischen Genossen gefordert. Die Spendensammlung zur Unterstützung des kurdischen Befreiungskampfes erbrachte über 300 DM.
Drei Tage vor der Demonstration nahm die Polizeibehörde Karlsruhe die erst genehmigte Route durch die Fußgängerzone und Innenstadt „auf Anweisung von oben" zurück. Sie ordnete eine Route außerhalb der Innenstadt auf Seitenstraßen an. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe .dies zurückgewiesen hatte, konnte die-Polizeibehörde auch nicht vor dem Verwaltungsgerichtshof mit ihrer Säuberung der Innenstadt durchkommen. — (rub)