Heft 23 vom 14.11.1990 2/23 scan 2026-05-10

Durchmarsch der Staatsschutzjustiz

Je sieben Jahre für drei der im Börsenprozess angeklagten


Durchmarsch der Staatsschutzjustiz

## Je sieben Jahre für drei der im Börsenprozess angeklagten
12.4.89: Die Gefangenen aus RAF und Widerstand befinden sich seit 70 Tagen im Hungerstreik. Ihr Ziel, die Zusammenlegung in ein oder zwei große Gruppen und dann „die Diskussion, zur gesamten Situation — und für unsere Freiheit.“ Jeden Tag kann eine/r der Gefangenen ins Koma fallen und infolge des Hungerstreiks irreversible Schäden davontragen. In der BRD hat eine in dieser Breite bisher einmalige Mobilisierung für die Forderungen der Gefangenen stattgefunden. Informationsveranstaltungen, Demonstrationen sowie vielfältige Aktivitäten haben erreicht, daß sich die Bundesregierung genötigt sieht, in direkte Verhandlungen mit den Gefangenen aus der RAF zu treten. Erklärtes Ziel von Staatssekretär Kinkel : den Gefangenen die Aussichtslosigkeit ihrer Forderungen vorzuführen und sie zur Aufgabe des Hungerstreiks zu bewegen.

In dieser Situation kommt es am 13.4.89 zu einem Anschlag auf die Frankfurter Börse. Es entsteht Sachschaden in Höhe von 500000 DM, Menschen kommen nicht zu Schaden. Ziel des Anschlags ist es, zum einen den Druck auf die Staatsseite zu erhöhen, damit diese auf die Forderungen der Gefangenen eingeht. Zum anderen geht es der Gruppe, die den Anschlag verübt hat, darum, die Funktion der Börse außer Kraft zu setzen, indem die Computer und Kommunikationsstränge, über die internationales Kapital Ausbeutung und Hungertod organisiert, zerstört werden. Sie kann nach dem Anschlag unerkannt entkommen

Kurze Zeit nach dem Anschlag werden Gabi H., Sigrid H. und Sven Sch. in der Nähe der Börse verhaftet — es bleibt das Hauptindiz im Prozeß gegen die Drei. Sie werden in den Knast geworfen. Zwei Monate später wird Stephan F. festgenommen. Bei ihm reicht den Staatschutzbehörden die politische Einordnung seiner Person, nämlich, daß das „Umfeld stimmt“.Er kannte Gabi, Sigrid und Sven, war im Infobüro und Aktionszentrum während des Hungerstreiks, er wurde in der Wohnung festgenommen, wo Sven gemeldet war, er schrieb sich mit Gefangenen aus der RAF und besuchte sie. Alle vier waren in der Angehörigenarbeit aktiv und überlegten zusammen mit diesen, wie „wir eine kontinuierliche Praxis zur Durchsetzung der Zusammenlegung der politischen Gefangenen entwickeln können“- so die Angehörigen der politischen Gefangenen in einer Erklärung zur Prozeßeröffnung gegen die vier. Der Prozeß beginnt im Februar vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.

In den folgenden Monaten spielt sich in Frankfurt das aus anderen politischen Verfahren bekannte Schauspiel ab. Die Ermittlungsbehörden unterdrücken Beweismaterial, Zeugen werden manipuliert, sämtliche Anträge der Rechtsanwälte der Angeklagten, die darauf abzielen, den politischen Hintergrund dieses Verfahrens zu beleuchten, werden abgelehnt. Der Verteidigung gelingt es gleichwohl nachzuweisen, daß die politische Polizei an der Wiedererkennung von Stefan F. manipuliert hat. Der Vierte Strafsenat trennt daraufhin das Verfahren gegen ihn ab.

Bundesanwaltschaft und Richter zeigen sich im Verlauf des ganzen Verfahrens jedoch unbeirrt in ihrem unbedingten Willen, die Angeklagten zu einer hohen Freiheitsstrafe zu verurteilen. So wundert es nicht, daß das Gericht mit den Urteilen von je sieben Jahren Knast genau dem Antrag der Bundesanwaltschaft entspricht hat. Auch in der Urteilsbegründung folgt es der Linie der Bundesanwaltschaft bis ins i-Tüpfelchen. Verurteilt wird nach „schwerer Brandstiftung“. Das Gericht behauptet, das Ziel der Aktion sei gewesen, das ganze Börsengebäude in Brand zu stecken. Damit setzt es sich über Zeugenaussagen und Gutachten hinweg. Diese bestätigen, daß vor allem technisches Gerät getroffen wurde.

Der Staatsschutzsenat muß Ablauf und Ziel der Aktion verdrehen, weil er nur mit der Behauptung „menschengefährdender Brandstiftung“ zu so einer hohen Verurteilung kommen konnte.

Der zweite Strang der Verurteilung ist der § 129 a. Das Gericht sagt, die Aktion gegen die Börse geht über die Unterstützung des Hungerstreiks hinaus und greift den ganzen Staat an. Es nimmt die Passagen in der Erklärung heraus, die sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in der BRD auseinandersetzen und ihnen das Ziel des revolutionären Kampfes gegenüberstellt. Diesen Kampf — die Beseitigung von Ausbeutung und Unterdrückung, die Umwälzung der Verhältnisse in der BRD und weltweit und die Infragestellung der bürgerlichen Ordnung macht das Gericht zur Unterstützung der RAF.

Der Prozeß gegen Stefan F. geht weiter. Alle Anträge der Verteidigung auf Haftentlassung sind bis zum heutigen Tag abgeschmettert worden, obwohl die Anwälte im Verlauf des Prozesses nachgewiesen haben, daß die einzige noch verbliebene Zeugin gegen ihn alles andere als glaubhaft ist. Es verbleiben nur die bereits im Prozeß gegen Luitgard Hornstein eingeführten „Lebenstatsachen" oder wie es bei Stephan F. heißt: “Das Umfeld stimmt“.

Ob auf dieser Basis Menschen, die den Widerstand gegen dieses imperialistische System entwickeln wollen, für Jahre in den Knast wandern hängt auch von uns ab. „Weder juristisch noch politisch haben die Herrschenden das Recht, weiterhin Leute einzuknasten. Das Urteil gegen Stephan sollen sie nicht geschenkt bekommen. Machen wir ihnen es so schwer wie möglich. Alles, was dazu gemacht wird, trägt dazu bei. (Veranstaltungen, Sprühen, Presse, etc.)

Informationen der Prozeßgruppe zum Börsenprozeß clo Zentrum Hinter der schönen Aussicht 11a 6000 Frankfurt./M 1 — (woi)

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