DGB Karlsruhe zum BVG-Urteil Ausländerwahlrecht
DGB Karlsruhe zum BVG-Urteil Ausländerwahlrecht
„Mit Unverständnis und Enttäuschung reagieren der Deutsche Gewerkschaftsbund Kreis Karlsruhe und die ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats Karlsruhe auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kommunalwahlrecht für Ausländer. Die Richter in den roten Roben haben eine Entscheidung getroffen, bei der sie sich an einem an der Vergangenheit orientierten überholten Begriff des Staatsvolks orientiert haben. Die Realitäten nach 41 Jahren Bundesrepublik, europäischem Einigungsprozeß und den positiven Regelungen in anderen europäischen Ländern zum Ausländerwahlrecht hätten es gerechtfertigt, ein neues, an anderen Werten und Normen orientiertes Wahlrecht greifen zu lassen. (...) Der Beschluß des Europaparlaments, der ausdrücklich die Einführung als Wahlrecht zumindest für den EG-Bereich vorsieht, ist mit Füßen getreten worden. (...) Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sicher die Entwicklung in der Bundesrepublik nicht voraussehen können. Der Geist, der sie noch unter dem Eindruck des verbrecherischen Faschismus prägte, ist sicher in die Entscheidung des BVG nicht eingegangen. (...)"