Heft 23 vom 14.11.1990 2/23 scan 2026-05-10

Ein Jahr PKK-Prozess in Düsseldorf

Hungerstreik der Angeklagten / Provokation und Angriff auf die Verteidigung


Ein Jahr PKK-Prozeß in Düsseldorf

Hungerstreik der Angeklagten / Provokation und Angriff auf die Verteidigung

Seit dem 24. Oktober 1989 dauert der Kurdenprozeß vor dem OLG Düsseldorf Während vor dem OLG-Gebäude am 24.10. rund 300 Frauen auf Aufruf der Union der patriotischen Frauen Kurdistans gegen den Prozeß demonstrierten, erklärten die kurdischen Gefangenen im Prozeß, daß sie in einen siebentägigen Hungerstreik treten.

Sechs der Angeklagten sind inzwischen fast drei Jahre in — völkerrechtswidriger — Isolationshaft: Meral Kidir, Ekrem Güngöze und Hasan Hayri Güler in der JVA Köln, Ali Aktas, Selahattin Erdem und Ali Haydar Kaytan in der JVA Düsseldorf. Mit dem Hungerstreik protestieren sie erneut gegen ihre Isolationshaft, gegen die Ankündigungen Verteidigungsminister Stoltenbergs, Bundeswehreinheiten nach Kurdistan verlegen zu wollen, und solidarisieren sich mit dem Hungerstreik der Angehörigen von PKK-Gefangenen in Diyarbakir, die gegen Deportationen kurdischer Dörfer durch das türkische Regime und gegen die gewaltsame Verlegung von PKK-Gefangenen in andere türkische Gefängnisse protestieren.

Nach einem Jahr hat die Anklage bis heute nichts zutagegebracht als immer unglaubwürdiger werdende „Kronzeugen“, konnte die Bundesanwaltschaft keinen Beweis für irgendeine „terroristische" Straftat vorlegen. „Mit Kronzeuge ,äh, dingsbums' geht er wohl nie zu Ende", meint die „Bild-Zeitung“ am 16. Oktober. Der Kronzeuge Nusret Arslan, der fünfte von 150 Zeugen der Anklage, würde „nur unverständlich rumlabern".

„Die Bundesanwaltschaft scheint nervös zu werden", kommentiert die „Bild" den neuesten Vorstoß der Bundesanwaltschaft (BAW). In einem Schreiben an das OLG regte die BAW an, die Anwältin Verleih und die Anwälte Biskamp, Bremer, Fresenius und Schönian zu „entpflichten". Sie hätten den ordnungsgemäßen Fortgang der Hauptverhandlung gestört bzw. behindert. Würde dem Antrag der Bundesanwaltschaft stattgegeben, würde der Düsseldorfer Prozeß noch mehr zum Geisterprozeß: Mehrere Angeklagte hätten dann nach dem Glaskäfig und zusätzlich zu den unvollständig oder falsch übersetzenden Gerichtsdolmetschern nicht einmal mehr eine Verteidigung ihres Vertrauens.

Am 24. Oktober wurde eine neue Provokation vorbereitet. Es begann die Befragung des Kronzeugen Nusret Arslans zum Libanon-Komplex. Arslan leierte die Thesen des türkischen Geheimdienstes von der PKK als verlängerter Arm des syrischen Geheimdienstes ab. Gegen Unmutsäußerungen der Angeklagten provozierte der Zeuge weiter mit Ich bin kein CIA-Agent, ich will das kurdische Volk vor einem großen Komplott schützen." Dies führte zu heftigen Reaktionen im ganzen Saal und zu Protesten der Angeklagten und Zuschauer. Am nächsten Verhandlungstag wurden zwei Angeklagte deshalb wahllos herausgegriffen und zu Ordnungsstrafen verurteilt. Selahattin Erdem wurde für zehn Verhandlungstage ausgeschlossen, Hüseyin Celebi zu sieben Tagen Ordnungshaft verurteilt und für sechs Verhandlungstage ausgeschlossen. — (rub)

Die Kurdistan-Solidaritätsgruppen in Baden-Württemberg haben beschlossen, den Prozeß in Düsseldorf stärker als bisher zu besuchen. Sie wollen damit den Protest gegen dieses Verfahren und die Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf stärken. Informationen über den Prozeß und Besuche sind erhältlich bei: Freundeskreise des kurdischen Volkes c/o GNN-Verlag, Waldparkstr. 9, 6800 Mannheim, Tel. 0621/826176 c/o GNN-Verlag, Postfach 2748, 7500 Karlsruhe clo GNN-Verlag, Gutenbergstr. 48, 7000 Stuttgart, Tel. 0711/624701

Presseerklärung der Angeklagten

„Sehr geehrte Vertreter der Presse! Heute ist es nun ein Jahr her, seit der PKK-Prozeß in der BRD mit großem Tohuwabohu eröffnet wurde. Wir haben von Anfang an betont, daß dies ein politischer Prozeß und ein Justizskandal ist. Die Entwicklungen ... haben unsere Ansicht vollauf bestätigt.

Alle ... werden sich erinnern, daß bei Prozeßeröffnung die BAW (Bundesanwaltschaft) mit einer massiven Propaganda derartige Lügengeschichten verbreitete, daß selbst die Anwohner in der Umgebung des Prozeßgebäudes zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangten. Gibt es nun in diesem einen Jahr einen einzigen Vorfall, der die BAW bestätigt haben könnte?

Wir werden als sehr gefährliche Terroristen dargestellt. Als wenn es nicht gereicht hätte, daß man uns in den Gefängnissen unter menschenunwürdigen Bedingungen gehalten hat, steckte man uns im Prozeßsaal in einen Glaskäfig. Der Glaskäfig wurde als Ergebnis unserer wochenlangen Bemühungen abgebaut; mehr als die Hälfte von uns befinden sich auf freiem Fuß. Gab es auch nur ein einziges Ereignis, das die Maßnahmen des Gerichts und der BAW hätte begründen können? Sicherlich nicht ...

Heute sehen wir besser, daß die Behauptungen gezielt und unsinnig waren und die Maßnahmen nur der Farce dienten. Mehr noch: in der Tatsache, daß wir immer noch hohe Kautionen bei Haftverschonungen zahlen, sehen wir, daß das Recht hier nicht gilt, sondern daß das Recht hier gekauft werden kann.

In Kurdistan erheben sich unter der Führung der PKK, die die BRD mit aller Gewalt als „terroristisch“ zu lancieren versucht, Millionen von Menschen. Die Aufstände, die im März 1990 in den Städten Cizre und Nusaybin begannen und sich überall in Kurdistan fortsetzten, sind ein Beweis dafür. Der kolonialfaschistische türkische Staat hat am 23.8.1990 dem Europarat mitgeteilt, daß in Kurdistan ein Kriegszustand herrscht und aus diesem Grund die Europäische Menschenrechtskonvention suspendiert wurde. Wenn die eine Partei dieses Krieges die TR (Türkische Republik) ist, dann ist die andere Partei zweifelsohne die führende Kraft des nationalen Befreiungskampfes, die PKK. Die Mitteilung des faschistischen Regimes an den Europarat ist das offene Eingeständnis des Kriegszustandes in Kurdistan. Trotzdem versucht die BRD, die eine Kraft, die von der TR als Kriegspartei anerkannt wird, nämlich die PKK, mit allen Mitteln ... als terroristisch zu kriminalisieren und zu diffamieren.

Die Erklärung des Verteidigungsministers Stoltenberg, daß die BRD Soldaten nach Kurdistan schicken kann, zeigen die Absichten der BRD in Kurdistan. In der letzten Zeit vermehren sich die Besuche von hohen NATO-Kommandeuren in der Türkei und Kurdistan, darunter auch des Generalsekretärs, mit der Absicht, die praktischen Schritte dieser Ankündigung vorzubereiten. Zwar wird die Golfkrise als Vorwand angegeben, aber die wahre Absicht sind die imperialistischen Expansionsbestrebungen über Kurdistan. All dies zeigt, daß die BRD im Krieg zwischen TR und PKK an der Seite der TR als Partei auftritt.

Und das ist das eigentliche Ziel dieses Prozesses — sonst nichts. Außerdem wollen wir hier erklären, daß wir in unserem Land keine Soldaten der BRD, der NATO oder irgendwelcher anderen fremden Macht sehen wollen. Ein solcher Schritt würde nur zu den schärfsten Reaktionen und der wütenden Ablehnung unseres Volkes führen.

Der kolonialistische türkische Staat setzt mit Sondererlassen seine Zerstörungspolitik in Kurdistan fort. Jeden Tag werden zig Dörfer dem Erdboden gleichgemacht, Tausende von Menschen aus ihrer Heimat vertrieben und dem Hunger und Epidemien ausgesetzt. Diejenigen, die unsere Heimat auf diese Weise zerstören, tun dies zweifelsohne mit der Unterstützung, die sie von der BRD und der NATO bekommen. Ansonsten könnten sie derartiges nur sehr schwer durchführen . . “

Mehmet Sait Yildirim im Namen der Angeklagten im PKK-Prozeß

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