Heft 24 vom 28.11.1990 2/24 scan 2026-05-10

Sofortvollzug für Flughafenausbau Stuttgart



Sofortvollzug für Flughafenausbau Stuttgart angeordnet

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Beschwerde der vier Filderkommunen Denkendorf, Filderstadt, Neuhausen und Ostfildern gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils des Verwaltungsgerichtshof Mannheim beim BVG zurückgewiesen. Schon vorher wurden die Rechte von Einzelklägern beschnitten. Für sie wurde der Streitwert vervierfacht und damit das finanzielle Risiko untragbar gemacht. Der juristische Weg gegen den Flughafenausbau ist damit ausgeschöpft. Das Innenministerium hat bereits Sofortvollzug für die Autobahnverlegung näher an Plienigen und die Verlängerung der Startbahn um 1380 m angeordnet. In einer gemeinsamen Erklärung stellen die Gemeinden fest: „An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich betonen, daß es die Städte und Gemeinden nach wie vor bedauern, daß der Rechtsweg überhaupt beschritten werden mußte. Möglichkeiten einer von Kommunen und Bürgern getragenen Lösung gab es." Als Trostpflaster für den Ausbau soll dafür bis in zehn Jahren der S-Bahn-Anschluß von Filderstadt realisiert werden. Nötig ist aber der Anschluß bis Reutlingen-Tübingen, weil schon heute auf der B27 nichts mehr geht. — (uss)

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