Aktion der IG Metall für Aufenthaltsberechtigung
Aktion der IG Metall für Aufenthaltsberechtigung
Esslingen. Seit Ende Juli 1990 führt die IG Metall bundesweit die „Aktion Aufenthaltsberechtigung“ durch, mit der über die Veränderungen durch das neue Ausländergesetz informiert und zur Antragstellung für Aufenthaltsberechtigung noch in diesem Jahr (also nach bisheriger Rechtslage) aufgefordert wird. Die Aufenthaltsberechtigung, die nach acht Jahren und verschiedenen (im neuen Gesetz verschärften) Auf-^l lagen erteilt wird, bietet mehr Schutz als verschiedene Formen von Aufenthaltserlaubnis. Vor allem an Beschäftigte aus Nicht-EG-Ländern, hauptsächlich Türkei und Jugoslawien, richtet sich die gewerkschaftliche Aufforderung. Örtliche Ausländerausschüsse und betriebliche Vertrauensleutekörper führen Informationsveranstaltungen durch; die Verwaltungsstellen unterstützen gerichtliche Schritte gegen Ausländerbehörden, die sich inzwischen über eine Antragsflut beschweren, die auf das Konto der IG Metall gehen. Bei der Fa. Nokia in Esslingen, einem Dreischichtbetrieb mit vielen türkischen Beschäftigten, haben in den vergangenen Monaten nach einer Informationskampagne von Vertrauensleuten und Betriebsrat mehr als 200 einen Antrag auf Aufenthaltsberechtigung gestellt. — (rok/Red.)