Heft 1 vom 09.01.1991 3/1 scan 2026-05-17

Strafbefehle gegen fünf Konstanzer Antifaschisten



Strafbefehle gegen fünf Konstanzer Antifaschisten

Konstanz - Erneut will Polizei und Justiz in Konstanz Antifaschisten kriminalisieren. Sechs Leute, die am 20 November 1989 an einer Demonstration des Antifaschistischen Komitees teilnahmen, flatterten im Dezember 1990 (!) Strafbefehle des Amtsgerichtes über 40 Tagessätze ins Haus, die Demonstration wegen der die fünf Antifaschisten mit einer Geldstrafe belegt werden sollen, richtete sich gegen das Vorgehen einer Göttinger Polizei-Einheit , die kurze Zeit vorher eine Göttinger Antifaschistin regelrecht gejagt, auf eine stark befahrene Straße und damit direkt in den Tod getrieben hatte. Den fünf TeilnehmerInnen der Konstanzer Demonstration wird vorgeworfen, zusammen mit anderen Teilnehmern „den die Demonstration sichernden Einsatzbeamten Polizeioberkommissar Lieb“ (Strafbefehl) mit „Kampfparolen und völlig haltlosen Unterstellungen" belegt und damit beleidigt zu haben. Das Gericht listet bei allen fünf Teilnehmern dann unterschiedliche Parolen auf, die diese angeblich gerufen haben sollen (z.B. „Bullenpack, wir haben euch schon ewig satt", „deutsche Polizisten schützen die Faschisten" oder "Polizisten morden für Faschisten") Schon eine neue Qualität der Kriminalisierung. Sollen Meinungsäußerungen auf einer Demonstration künftig 40 Tagessätze kosten? Alle fünf Antifaschisten haben Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. (jüg)

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