Mehr Personalkostenzuschüsse für Erzieherinnen
Mehr Personalkostenzuschüsse für Erzieherinnen
Konstanz. Der städtische Personalkostenzuschuß für das erzieherische Fachpersonal wird ab 1.1.1991 um 1% und ab 1.1.1992 um 2% auf insgesamt 45% angehoben. Zugleich ist daran die Bedingung gekoppelt, in allen Kindergärten und Kindertagesstätten — sofern noch nicht geschehen — flexible Öffnungszeiten anzubieten. Bisher belief sich dieser Zuschuß auf 42%. Das Land beteiligt sich unverändert mit 30% an den Gehältern. Für den Haushalt bedeutet das einen jährlichen Mehraufwand von 45000 DM, der sich 1992 verdoppeln wird. Die Steigerung der Personalkostenzuschüsse ist auf schriftlichen Antrag der katholischen Gesamtkirchengemeinde Konstanz, dem sich die evangelischen Kirchengemeinden anschlossen, zustande gekommen. Kirchliche Träger als monopolartige Anbieter von pädagogischen Leistungen senken dadurch ihre Kosten. Deshalb wäre mehr finanziellen Engagement vom Land und auch die Errichtung von mehr Kindergärten in nichtkirchlicher Trägerschaft notwendig. — (anw)