Heft 1 vom 09.01.1991 3/1 scan 2026-05-17

Haben die Berufsverbote ausgedient?

Überlegungen zur Aufhebung des Radikalenerlass und zur Funktion der Berufsverborte


Haben die Berufsverbote ausgedient?

Überlegungen zur Aufhebung des Radikalenerlasses und zur Funktion der Berufsverbote

Stuttgart. Vor den Weihnachtsferien geisterten Meldungen durch die Presse, die Landesregierung wolle den Radikalenerlaß aufheben — allgemeiner Tenor: ein Relikt des Kalten Krieges verschwinde, dessen Ausbeute in den letzten Jahren den Aufwand Hunderttausender von Staatsschutzanfragen nicht mehr gerechtfertigt habe. Was die von Innenminister Schlee ins Gespräch gebrachte Alternative angeht, künftig alle Leute, die sich für den Landesdienst bewerben, einem gesinnungsüberprüfenden Einstellungsgespräch ohne Regelanfrage zu unterziehen, bietet die Praxis der flächigen Fragebogenverhöre im Anschlußgebiet reichlich Anschauungsmaterial: Neben dem verfassungswidrigen Zwang zur Selbstbezichtigung (Organisationsangabe) müssen die Betroffenen einer Anhörungskommission glaubhaft machen, daß sie sich von dem „40jährigen Irrtum DDR" (Justizminister Eyrich im „Südkurier") gelöst haben. Nach den bisherigen Erfahrungen scheint die Denunziation anderer Menschen „Glaubhaftigkeit" zu begründen.

I. Worum geht es allgemein?

Günther Nollau, ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat 1978 allgemein begründet, weshalb er einen präventiven Überprüfungs- und Erfassungsapparat und eine abgostufte Repression gegenüber den politischen Gegnern des Status Quo für erforderlich hält:

„Das Bewußtsein der Massen wird eines Tages reif sein zu erkennen, daß ihre Arbeitsbedingungen, insbesondere die Folgen der Arbeitsteilung .inhuman' sind, das heißt ihrer Lage als ganzheitliche menschliche Wesen nicht entsprechen. Wenn dieses Gefühl von einer politischen Bewegung umgesetzt werden kann in eine massenhafte Empörung gegen diese .Ungerechtigkeit' — dann wird die Lage kritisch. Gegen Terroraktionen kleiner Gruppen kann unsere Gesellschaft ihre Zwangsmittel einsetzen. Ob in unserer Demokratie einer die Brutalität aufbrächte, Maschinengewehre gegen revoltierende Arbeitermassen zu richten, bezweifle ich. Ein Noske, der 1918 erklärte, .einer muß den Bluthund machen', scheint mir nicht in Sicht. Eine solche Lage, in der solche Entscheidungen v.uiJen gefällt werden müssen, braucht nicht zu entstehen."

(aus: Gunter Nollau. Wie sicher ist ist die Bundesrepublik München 1978 S 2001)

Zwischenzeitlich wissen wir, daß solche Geheimorganisatioiwn wie „Gladio für dei von Nollau angesprochene Lage unter anderem Abschußlisten selbst für einflußreiche Sozialdemokraten und Gewerkschafter erstellt hatten und daß sich das Personal hauptsächlich aus der SS und Wehrmachtslogen rekrutierte — gesteuert, finanziert und logistisch versorgt von den Geheimdiensten.

II. Worum geht es im besonderen ?

Dr. Helmut Simon, Richter am Bundesverfassungsgericht I.R., äußerte sich 1989 zu Anlaß und Funktion der Berufsverbotepraxis im Teilbereich „Radikalenerlaß":

„Der Radikalenerlaß" vom 28.1.1972, mit dem die Regierungschefs von Bund und Ländern eine einheitliche Verwaltungspraxis gegenüber Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Einstellungsbewerbern erreichen wollten, die .verfassungsfeindlichen Bestrebungen' anhingen, war sicherlich ein Kind des Zeitgeistes: Die Studentenbewegung und die aus ihr hervorgegangene .außerparlamentarische Opposition' riefen zum .Marsch durch die Institutionen' auf; darunter besonders aktiv der marxistische Studentenbund Spartakus, der sich der neu gegründeten orthodoxkommunistischen DKP besonders verpflichtet fühlte Man interpretiert daher die Regierungschefs sicherlich nicht falsch, wenn man mit dem 'Radikalenerlaß' eine Doppelfunktion verbindet:

— 'Radikale' — freilich in der subjektiven Definition der jeweils zuständigen Behörde — sollten am Zugang zum öffentlichen Dienst und an .verfassungsfeindlicher Tätigkeit' innerhalb der Behörden gehindert werden:

— zugleich war wohl mitbeabsichtigt, ein Erstarken der DKP zu verhindern, was im Ergebnis — unter Umgehung des Verfassungsgerichts — auf eine Art verdecktes Parteienverbot hinauslief . . . Ähnlich schrieb Peter Glotz, ehemals Bundesgeschäftsführer der SPD. der Radikalenerlaß habe durchaus erreicht, "was er erreichen sollte: Der Zustrom zu kommunistischen Parteien wurde sichtbar verringert.“

(aus: Helmut Simon u.a.; Verfassungsschutz durch Verfassungszerstörung?, in: Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP). Heft 5. 1989. S. 175ff.

Thesen zur Diskussion

1. Die herrschende Klasse geht unzweideutig davon aus. daß die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse (Arbeitsteilung, soziale Deklassierung zunehmend großer Bevölkerungsteile) unvermeidlich zu Unzufriedenheit und zu Widerstand fuhren. Deshalb kommt es ihr darauf an, eine breitere politische Organisierung dieses Widerstands. wenn möglich, präventiv zu verhindern und zwar unter abgestuftem Einsatz aller verfügbaren Zwangsmittel.

2. Art Umfang und Intensität der jeweils angewandten Mittel der Repression richten sich nach der jeweiligen geschichtlichen Situation, nach der Bewertung des Grades der „Bedrohtheit" des Status Quo seitens der herrschenden Klasse und danach, welchen gesellschaftlichen Einfluß die antikapitalistische Opposition erreicht hat. Gerät beispielsweise eine antikapitalistische Organisation wie die KPD in die relative Isolation (2% bei Wahlen) und stört sie Vorhaben von strategischer Bedeutung wirksam (Remilitarisierung), kann der herrschenden Klasse das Mittel des direkten Parteienverbots zweckmäßig erscheinen. Geht es darum, eine ganze Generation von Anwärtern und Angehörigen der akademischen Intelligenz einzuschüchtern und von einer fundamentalen Kritik am Status Quo abzubringen. mögen die flächendeckende Observation und Erfassung kritischen Verhaltens über die Inlandsgeheimdienste, die staatsschützlerische Stigmatisierung mißliebiger Organisationen, die grausige Erfahrung zahlloser, willkürlicher Gesinnungsverhöre und die erfolgten Nichteinstellungen bzw. Entlassungen ausreichenden Erfolg versprechen.

3 Auch wenn die Verwaltungsvorschrift zur Regelanfrage in den meisten alten Bundesländern aufgehoben worden ist. bleiben die grundsätzlichen Instrumente zur Verfolgung der antikapitalistischen Opposition erhalten, was auch von SPD-Regierungen beteuert wird:

— Die Verfassungsartikel, welche der Sozialrevolutionären und staatsverneinenden Opposition den Schutz der Grundrechte entziehen

— Die dem Absolutismus entspringende Treuepflicht — durch höchstrichterliche Rechtssprechung aufgeladen zur Verhaltensnorm, sich im real existierenden Staat wohlzufühlen und regierungstreu zu sein.

— Das KPD-Verbots-Urteil, welches die nach außen hin wirkende, organisierte Vertretung fundamentaler Kritik an den sozialen Verhältnissen und den sie absichernden Herrschaftsmethoden illegalisiert.

— Das vor allem auf den antiimperialistischen und autonomen Widerstand abzielende Instrumentarium des § 129a und die dazugehörigen Formen der politischen Strafjustiz und die Isolationshaftbedingungen für sog. "Unbelehrbare".

— Die Praxis der "Sicherheitsübe - Prüfungen" in Teilbereichen des Staates und in großen Bereichen der Wirtschaft, bei denen eine Gegnerschaft zu NATO Entlassungs- bzw. Nichteinstellungskrierium ist. So stellt z.B. Daimler-Benz in weiten Bereichen des Konzerns keine Ingenieure ein, die den Kriegsdienst verweigert haben. (zem)

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