Heft 3 vom 08.02.1991 3/3 scan 2026-05-17

VGH weist Berufsverbot gegen M.Zeis zurück



VGH weist Berufsverbot gegen M. Zeis zurück

Stuttgart. Mit Beschluß vom 10.12.1990 hat der Vierte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg die Entlassung des Lehrers Zeis durch das Oberschulamt Stuttgart verworfen. Der VGH stellt fest, daß das Handeln der Schulbehörden von Anfang an rechtswidrig war und den Lehrer in seinen Grundrechten verletzt hat. Zwei Punkte hebt der Beschluß hervor: Eine Staatsschutz-Regelanfrage ohne auf Tatsachen beruhenden Verdacht bei Beschäftigten im ÖD ist illegal. Die so beschafften personenbezogenen Daten unterliegen einem Verwertungsverbot. Damit wird die durch einen Beschluß des Filbingerkabinetts im Jahre 1974 ausgelöste entfesselte Gesinnungsüberprüfungspraxis verworfen. Der berüchtigte Marinerichter hatte damals beschließen lassen, daß Leute, bei denen einmal „Erkenntnisse" anfielen, immer wieder ins Staatsschutzvisier zu nehmen sind. — (Red.)

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