Heft 3 vom 08.02.1991 3/3 scan 2026-05-17

Kommunale Abfallwirtschaft und Gebührenpolitik

Diskussion von kommunalen Mandatsträgern der DKP und kommunalpolitisch Interessierten


Kommunale Abfallwirtschaft und Gebührenpolitik

Diskussion von kommunalen Mandatsträgern der DKP und kommunalpolitisch Interessierten

Am 2. Februar trafen sich Gemeinderäte, Bezirksbeiräte und Kreistagsabgeordnete aus der DKP und kommunalpolitische Interessierte zu einer Diskussion über kommunale Abfallwirtschaft. An der Beratung nahm auch ein Mitglied des BWK teil. Im folgenden ist aus dem der Beratung vorliegenden Diskussionspapier, erstellt vom Arbeitskreis Kommunalpolitik beim DKP-Kreisvorstand Mannheim, der Abschnitt über die soziale Seite der Abfallwirtschaft dokumentiert. — (alk)

„Abfallbeseitigung kostet Geld", „Umweltschutz kostet Geld" usw. — alles offizielle Erklärungen, die den Bürgern höhere Kosten im Interesse des Umweltschutzes schmackhaft machen sollen. Grüne fallen darauf herein und kommen zu uns in der Frage der Kosten, bzw. der Umlage der Kosten, in Widerspruch. Hier spielt sich dann auch eine Form des konkreten Konfliktes zwischen Klassenfragen und Menschheitsfragen ab. Wer nicht erkennt, daß Menschheitsfragen auch eine „Klassenadresse“ haben, der kommt bei Entscheidungen über Gebühren und Tarife in der Abfallwirtschaft ins Schwimmen, bzw. er muß mit den politischen Gegnern CDU, FDP usw., die ja immer soziale Ausgaben auf die arbeitenden Menschen umlegen wollen, im „Interesse der klassenübergreifenden Menschheitsfragen“ für höhere Tarife und Gebühren in der Abfallwirtschaft stimmen.

Deshalb: Wir müssen sehr stark die soziale Seite der Abfallwirtschaft beachten. Heute schon kostet ein Kubikmeter Wasser mit Abwasser über fünf Mark. Die Nebenkosten bei Mieten, Energie, Abfall und Abwasserbeseitigung machen schon bald eine zweite Miete aus. Deshalb können wir nicht einfach so verfahren, daß eben alles Geld kostet und wer sauberes Wasser und saubere Luft samt sauberem Boden will, muß zahlen. Neben dem Verursacherprinzip müssen wir sehr stark die gesellschaftliche Seite der Abfallbeseitigung in den Vordergrund stellen. Eine gut und sozial betriebene Abfallwirtschaft nach neuesten technischen Erkenntnissen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muß auch von den Kosten her so gesehen werden, ganz besonders natürlich in einem Staat, in dem das Großkapital sich dumm und dusselig verdient ...

Gebühren Selbst die gesetzlichen Auflagen bei der Abwasser- und Abfallbeseitigung gehen davon aus, daß „kostendeckende Gebühren soweit sozial verträglich“ erhoben werden müssen — also eine politische Entscheidung. Was SPD und CDU für sozial verträglich halten ist sicher etwas anderes wie das, was wir darunter verstehen.

Der Konflikt zwischen Kosten der Abfallbeseitigung und der Belastung der einzelnen Bürger ist ein politischer, ein Klassenkonflikt, und der muß von uns entsprechend angegangen werden.

Dabei müssen wir berücksichtigen. daß die Kosten. Tante und Gebühren gerade in der kommunalen Abfallwirtschaft in einem ungeheuren Ausmaß offiziell manipuliert werden können.

Da in die Kosten- und Gebührenrechnung alles einbezogen wird, was nur irgend möglich ist, kann ständig der Kostendeckungsgrad trotz laufender Tarif- und Gebührenerhöhungen unterdeckt oder nicht über 105 Prozent gehalten werden (5 Prozent Überdeckung bei Gebühren und Tarifen sind erlaubt, um Jahresschwankungen auszugleichen).

Wie sah früher die Abfallrechnung der Kommunen aus?

Die Kommunen hatten die Aufgabe, aus ihrem 30-Prozent-Anteil aus dem allgemeinen Steuertopf — heute sind das 13 Prozent — ihre Abfallwirtschaft zu organisieren. Von Kostendeckung war damals nicht die Rede, sondern von Allgemeinkosten, für die halt Steuern zu zahlen sind.

Heute werden Steuern gezahlt — mehr wie früher —, und die kommunalen Dienstleistungen müssen zusätzlich kostendeckend betrieben werden, kostendeckend über zusätzliche Einnahmen. Dieser Zustand wurde innerhalb von zwanzig Jahren über verschiedene Änderungen kommunaler Haushaltsverordnungen erreicht.

Erst gingen die Kosten in die Kostendeckung ein — Personal, Sachanschaffungen, Bauten, Bau- und Maschinenunterhaltung, Versicherungen usw. Dann wurde ein kommunaler Kostenausgleich geschaffen. Dann wurden staatliche Abgaben wie der Wasserpfennig erfunden. Dann mußte Fremdkapital von Banken aufgenommen werden, und die Zinsen und Tilgungen für die einzelnen Objekte mußten in die Kostenrechnung eingehen.

Dann wurden die Gemeinden von der Gemeindeprüfungsanstalt aufgefordert, alle Anlagen, egal wie sie finanziert wurden, neu zu veranlagen und zwar nach dem heutigen Wiederbeschaffungswert. Die geschätzte Lebensdauer des betreffenden Objektes — Kläranlage oder Sammler für Abwässer — plus der geschätzten Wiederbeschaffungskosten dann — gingen als „kalkulatorische Kosten“ in die Kostenrechnung ein. (Wir haben in Mannheim ein Paradebeispiel, das Beispiel des Abwasserhauptsammlers unter dem Kaiserring und dem Friedrichsring. Der wurde zu Zeiten des Großherzogs von Baden mit Goldmark errichtet, hat zwei Weltkriege und zwei Inflationen überlebt und ist heute noch in einem sehr guten Zustand. Er ist bestimmt schon mehrmals bezahlt und wird trotzdem noch a's kostenrechnende Einrichtung bei der Festsetzung der Gebühren für Abwasser nach dem Wiederbeschaffungswert weiter abgeschrieben.)

Dann mußten die Gemeinden auch den von ihnen selbst aus kommunalen Steuern und Abgaben erwirtschafteten Anteil an Abfallbeseitigungseinrichtungen so berechnen, als ob sie die Mittel auf der Bank aufgenommen hätten. Das waren dann die kalkulatorischen Zinsen.

Und zum Schluß — bis jetzt — mußten sie für Bürgschaften, die sie als kommunale Körperschaft bei der Kreditbeschaffung für abfallwirtschaftliche Einrichtungen abgegeben haben, Avalzinsen berechnen. (Sie mußten das nicht zwingend, aber wenn sie Geld von der Regierung wollten, wurden sie darauf hingewiesen, erst einmal diese „eigenen“ finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen.)

Die weitere Tendenz bei der Abfallwirtschaft geht dahin, soviel wie möglich zu verprivatisieren. Vom Regierungspräsidium in Karlsruhe ist bekannt, daß die Anträge auf private Abfallbeseitigung, Abfallverwertung und Recycling geradezu „explosionsartig" zugenommen haben. Klar, je attraktiver die Abfallbeseitigung wird, um so interessanter wird sie als Profitquelle. Kommunen treiben also mit ihrer Gebührenpolitik zusammen mit der staatlichen Abfallwirtschaftspolitik die gesamte Abfallwirtschaft in privatkapitalistische Hände. Es gibt aber auch solche Überlegungen wie die, die kommunale Abfallwirtschaft aus der direkten Verwaltung auszuklammern und sie in der Form von GmbHs weiterzuführen.

In jedem Fall müssen wir gegen solche Bestrebungen sein, aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der menschlichen Existenz, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, denn bei dieser Politik kommt am Ende heraus, daß die Kommunen nur noch die absolut unwirtschaftlichen Dienstleistungen selbst bestreiten, und alles was einigermaßen gewinnbringend ist, von privaten Unternehmern betrieben wird. Und wenn es noch nicht gewinnbringend betrieben werden kann, dann wird es über die Steuern und Gebühren soweit gebracht, daß es — dann privat — mit Gewinn betrieben werden kann.

Es kann nicht unsere Aufgabe sein. hier mitzuhelfen. Deshalb können wir unter heutigen Umstanden keiner Gebührenerhebung zustimmen, mag sie noch so schön begründet sein

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.