Widerstand wird weiter kriminalisiert
Widerstand wird weiter kriminalisiert
Sechs Antifaschisten wegen angeblicher Beleidigung vor Gericht
Was die Konstanzer Polizei im Südkurier vom 30.11.1989 bereits angekündigt hat, geht vorläufig in die letzte Runde. Am Mittwoch, den 20. Februar findet beim Amtsgericht Konstanz gegen fünf Antifaschisten der Prozeß wegen Beleidigung statt.
Für den 20.11.89 hatte das AntifaKomitee zu einer Kundgebung mit anschließender Demonstration mobilisiert. Anlaß dafür war der Tod einer Antifaschistin am Abend des 17. November. Knüppeleinheiten der Göttinger Polizei hatten die 24-jährige Conny auf eine Schnellstraße getrieben, wo sie von einem Auto erfaßt wurde.
Sechs Antifaschisten wird vorgeworfen, bei dieser Demonstration „Parolen aus einer Gruppe mehrerer Personen" gerufen zu haben, durch die sich Polizeirat Scholz und POK Lieb in ihrer Ehre als Polizeibeamte verletzt fühlten. Nach den Aussagen von Scholz und Lieb sollen die Angeklagten „Bullenpack, wir haben euch schon ewig satt“,„Mörder“, „Deutsche Polizisten morden für Faschisten,,, Deutsche Polizisten schützen die Faschisten,, und „Polizisten morden für Faschisten,, als Parolen gerufen haben.
Gegen fünf wird nun zusammen verhandelt, nachdem es gelungen ist, die fünf Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung zu verbinden. Dieses Verfahren läßt sich nahtlos in die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands bundesweit wie auch regional durch die unterschiedlichsten Konstrukte einreihen. Dabei geht es darum, Opposition zu zerschlagen, Einschüchterung zu betreiben und nicht zuletzt auch Aktivistinnen und Aktivisten zu unterdrücken (?). Ziel ist die Zerschlagung des antifaschistischen, antiimperialistischen Widerstands. Daß dies auch über Angriffe gegen Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit möglich ist, weiß der Staatsapperat. Protest soll es künftig nur noch in einer Form und mit Inhalten geben, die die Herrschenden nicht kratzt. Alles was sich nicht daran hält soll unterdrückt also kriminalisiert werden. Kritische Inhalte, in welcher Form auch immer sollen nicht mehr veröffentlichbar sein. Und wenn's doch jemand tut, dann droht der Prozeß. auch wenn's noch so konstruiert ist. wie in diesem Fall. Zwischen den Fronten (Antifaschisten — Faschisten), wie dies im Südkurier-Artikel vom 30.11.89 behauptet wird, steht die Polizei keineswegs. POK Lieb war während der Demo Führer des Beweissicherungstrupps der Polizei.
Bei allen sechs Antifaschisten handelt es sich um Leute, die der Polizei schon seit längerem durch ihr antifaschistisches Handeln bekannt sind. Die Leute sollen so unter Druck gesetzt werden, das sie sich überlegen sollen, ob sie sich überhaupt weiter aktiv gegen herrschende Politik und faschistische Formierung wenden sollen.
Wenn die Anklage mit ihrer Behauptung durchkommt bedeutet dies, daß in Zukunft bei jeder Demonstration Leute damit rechnen müssen, daß Ermittlungen gegen sie eingeleitet werden. Und dies nur deshalb, weil auf der Demonstration entsprechende Parolen gerufen wurden.
Damit soll natürlich auch erreicht werden, daß bestimmte, den Herrschenden unangenehme Positionen überhaupt artikuliert werden können. Dieses Verfahren sehen wir als einen weiteren Versuch, demokratische Rechte anzugreifen und zu zerschlagen. — (wmo)