IGM Tarifkommission beschließen Mindestbeträge
IGM Tarifkommissionen beschließen Mindestbeträge
Als erste Forderung wurde für die Tarifgebiete Hessen, Rheinland-Rheinhessen und Fulda am 29.1. 10%, mindestens 270 DM aufgestellt. Für die Beschäftigten in den drei baden-württembergischen Tarifgebieten stehen 10%, mindestens 280 DM, Laufzeit zwölf Monate. Die bayerische Tarifkommission, die 1990 noch nackte Prozente gefordert hatte, hat sich dem am 6.2.91 erfreulicherweise angeschlossen. Für Azubis werden im Bezirk Stuttgart 60% des Ecklohnforderungsbetrags (168 DM) gefordert, in Bayern 150 DM. NRW hat 10%, mindestens 270 DM beschlossen, ebenso Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und das nordwestliche Niedersachsen. Die restlichen Tarifkommissionen haben nachgezogen, nur Niedersachsen hat bisher am 7.2. 10%, mindestens 230 DM (Ecklohnbetrag), für Azubis 150 DM beschlossen. Der Vorstand hat die regionalen Forderungen inzwischen genehmigt. Am 4.a beginnen die ersten Verhandlungen an der Nordseeküste, am 11.3. in Stuttgart. Die bisherigen Reaktionen der Kapitalisten reichen von „maßlos übertrieben“ (NRW) bis: „... würde zu einer Nivellierung der Löhne führen, ... demotivieren und damit die Leistungsbereitschaft senken." (VMI) — (has)