§129a-Anklage fallengelassen die drei Angeklagten verurteilt
§129a-Anklage fallengelassen die drei Angeklagten verurteilt
Karlsruhe. Am 6.2. sprach Richter Breucker, 5. Strafsenat des OLG Stuttgart, das Urteil gegen drei Leute, die im März letzten Jahres in das Rathaus und die Polizeistation von Untergrombach eingedrungen waren. Dio Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen an sich gezogen (§ 129a, „Einbruch im Auftrag der RAF"), die Presse inszenierte eine Kampagne „Anschlag auf Rebmann geplant". Die drei Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen 18 und 20 Monaten auf Bewährung wegen schweren Diebstahls und versuchten Einbruchsdiebstahls verurteilt, sie hatten Katastrophenschutzpläne der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Die § 129a- Anklage wurde bereits Ende Januar fallengelassen, der Richter sah aber in seiner Urteilsbegründung die „geistige Nähe zu terroristischen Tätern“ als erwiesen. Den Angeklagten könne lediglich nicht nachgewiesen werden, für welche terroristische Vereinigung sie tätig waren. — (map)