Heft 4 vom 21.02.1991 3/4 scan 2026-05-17

500 demonstrieren gegen den Golfkrieg

Im Schatten des Golfkrieges soll kurdische Befreiungsbewegung zerschlagen werden


500 demonstrieren gegen Golfkrieg

Im Schatten des Golfkrieges soll kurdische Befreiungsbewegung zerschlagen werden

Rund 500 Leute nahmen am 9. Februar an einer Demonstration teil, zu der das Konstanzer Aktionsbündnis gegen den Golfkrieg aufgerufen hatte. Das Bündnis hatte zu dieser Demonstration unter einem Aufruf mobilisiert, in dem schwerpunktmäßig auf die Situation der kurdischen Bevölkerung im Schatten des Golfkriegs eingegangen wurde. Vor allem den Menschen im türkisch besetzten Teil Kurdistans, dafür verdichten sich die Anzeichen, drohen erneute schwere Angriffe seitens der türkischen Besatzer. Regierungschef Özal will im Windschatten der westlichen Allierten zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Zum einen soll der bewaffnete Kampf niedergeschlagen, die breite kurdische Befreiungsbewegung im Blut erstickt werden. Zum anderen plant er die Annektion von Teilen des Nordiraks, auf den großtürkische Ideologen schon lange Anspruch erheben. Bei dieser Politik kann sich Özal auf die NATO, namentlich die BRD stützen. Neben Beiträgen zweier Kurden zur Geschichte und aktuellen Lage des kurdischen Volkes hielt ein Vertreter der ALL auf der Kundgebung einen Redebeitrag, in dem die Politik der BRD gegen kurdische Flüchtlinge und Sympathisanten des Befreiungskampfs beleuchtet wurde. Wir dokumentieren ihn im folgenden. — (jüg)

In der Bundesrepublik leben über 400000 Menschen kurdischer Nationalität. Sie leben hier zum Großteil seit Jahren als Arbeitsemigrantinnen; seit dem Putsch in der Türkei 1980 ist auch eine große Anzahl an Flüchtlingen aus der Türkei und Kurdistan in die Bundesrepublik gekommen. Viele dieser Arbeitsemigrantinnen und Flüchtlinge haben sich in Arbeitervereinen organisiert, um sich gegenseitig zu unterstützen, ihre Kultur zu pflegen aber auch, um den Widerstand in ihrer Heimat zu unterstützen. Eine der größten Organisationen unter den kurdischen Arbeitsemigrantinnen und Flüchtlingen ist Feyka Kurdistan, in der über 20000 Menschen organisiert sind. Sie unterstützen den kurdischen Befreiungskampf in der BRD, der von der PKK angeführt wird.

Seit 1984/85 werden die PKK und ihr nahestehende kurdische Organisationen systematisch durch Bundesregierung, Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt als „Hauptfeind der inneren Sicherheit" aufgebaut. Gegenüber der PKK wird der Vorwurf erhoben, terroristische Praktiken anzuwenden, obwohl diese Organisation ausdrücklich erklärt hat, nur in Türkei/Kurdistan einen bewaffneten Befreiungskampf zu führen und ihr bis heute auch keinerlei Straftaten auf dem Gebiet der BRD nachgewiesen werden konnten.

Im Rahmen dieser Kampagne fanden wiederholt Durchsuchungen von Privat- und Vereinsräumen statt, Akten und Solidaritätsgelder für die Unterstützung des Befreiungskampfes wurden beschlagnahmt und ganze Familien bedroht und eingeschüchtert. Höhepunkt der bisherigen Repression ist die Verhaftung von über 20 Kurdinnen und Kurden, denen vorgeworfen wird, innerhalb der PKK eine eigene terroristische Vereinigung gebildet zu haben. In diesem Zusammenhang findet seit über einem Jahr der bis heute größte „Terroristenprozeß" der BRD-Geschichte in Düsseldorf statt, seit Januar dieses Jahres ein zweites Vorfahren in Cello, ebenfalls wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Grundlage der Anklage ist der §129a. aut dessen Basis seit Jahren verschiedenste Prozesse gegen den militanten Widerstand in der BRD geführt werden. Neu an diesen Prozessen ist, daß dieser Paragraph hier zum ersten Mal zur Kriminalisierung einer ausländischen Befreiungsbewegung genutzt wird, die in der Türkei einen Kampf um nationale Selbstbestimmung führt.

Der bewaffnete Kampf von Befreiungsbewegungen gegen Rassismus, Kolonialismus und fremde Besetzung wird auch von der UNO als völkerrechtlich legitim anerkannt. Die strafrechtliche Verfolgung solcher militärischer Handlungen als „Terrorakte" verstößt gegen die Genfer Konvention. Die Bundesrepublik maßt sich damit die Rolle eines Weltpolizisten an, der in enger Kooperation mit dem Kolonialstaat Türkei die Unterdrückung des kurdischen Widerstands vollstreckt. Die Verfahren in Düsseldorf und Celle sind Pilotverfahren. Mit ihnen soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, um in Zukunft problemlos militant kämpfende nationale Befreiungsbewegungen mit dem Strafrecht kriminalisieren zu können. Gleichzeitig wird mit diesen Verfahren das ohnehin bereits schwer eingeschränkte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte weitgehend außer Kraft gesetzt. Für wen soll diese Recht noch gelten, wenn nicht für Menschen, die fliehen müssen, weil in ihrem Heimatland die Menschenrechte mit Füßen getreten werden und sie dagegen ihren Widerstand organisieren. So hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor kurzem den Antrag eines kurdischen Flüchtlings auf Asyl mit der Begründung abgelehnt, dieser habe durch seine gewaltfreien politischen Aktionen in der BRD, die den kurdischen Befreiungskampf unterstützen sollten, seinen Anspruch auf Asyl nachträglich verwirkt. Seine politischen Aktivitäten haben nach Ansicht des Verwaltungsgerichts eine angeblich terroristische Organisation unterstützt. Mit dieser Argumentation lassen sich alle politisch aktiven Flüchtlinge, die z. B. Befreiungskämpfer mit Essen versorgt haben oder in Flugblättern in der BRD über den Befreiungskampf in ihrem Land informiert haben, als Unterstützer einer terroristischen Vereinigung darstellen; bei denen, wo dies nicht gelingt, wird ihre politische Aktivität, wegen der sie fliehen mußten, ganz angezweifelt.

Der Golfkrieg hat die Situation in Kurdistan und die Situation der in der BRD lebenden Ausländerinnen noch verschärft. Der bewaffnete kurdische Befreiungskampf soll zerschlagen werden, die Flüchtlingsströme aus dieser Region wachsen an. In der BRD nimmt der Rassismus gegen hier lebende Ausländerinnen stark zu. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, daß die Bundesrepublik jegliche Unterstützung für die Repression in Kurdistan sofort einstellt, die Kriminalisierung von in der BRD lebenden Kurdinnen und Kurden beendet und sofort jede Abschiebung in die Krisenregion stoppt.

Wir fordern deshalb:

— Sofortige Einstellung aller politischen Verfahren gegen Kurdinnen und Kurden

— Freilassung der in der BRD inhaftierten Kurdinnen und Kurden

— Anerkennung der Flüchtlinge aus Türkei und Kurdistan

— Sofortiger Abschiebestopp

— Weg mit dem §129a

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.