Warnstreiks im öffentlichen Dienst
Warnstreiks im öffentlichen Dienst
Der Abschluss zeigt: Aktionen der Beschäftigten zeigten Wirkung / Lohnrückstand bleibt jedoch
10 % mehr Lohn für alle Beschäftigten am Dienstag und Mittwoch vergangener Woche fanden auch in Konstanz nach einem Aufruf der Gewerkschaft ÖTV, der Deutschen Postgewerkschaft und der Deutschen Eisenbahnergewerkschaft umfangreiche Warnstreiks in vielen Bereichen des Öffentlichen Dienstes statt. Die Warnstreiks begannen am Dienstag morgen im Krankenhaus um 6 Uhr in der Früh unter Beteiligung von 140 Beschäftigten. Ab 7 Uhr gab es dann einen Schwerpunktwarnstreik beim Technischen Rathaus in Konstanz. Bis um 8 Uhr fanden sich dort über 200 Beschäftigte aus den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung ein: von Friedhof, Gärtnerei über Straßenreinigung und Werkhof bis zu Beschäftigten aus dem Sozial- und Jugendamt und den verschiedenen Abteilungen der Rathäuser.
Ab 10 Uhr wurde der Fährebetrieb für eine Stunde eingestellt, bewusst so spät, um nicht morgendlichen Pendler die Anfahrt zur Arbeit zu erschweren. Und um 13 Uhr traten 120 Krankenpflegeschülerinnen bei den Krankenanstalten in einen kurzen Ausstand.
Am Mittwoch wurden dann die Stadtwerke Konstanz einbezogen: bis 7 Uhr verließ kein Bus das Depot in der Max-Stromeyerstr; ferner wurden die Versorgungsbetriebe der Stadt sowie die Straßenmeistereien in Radolfzell, Singen und Stockach bestreikt. In allen Bereichen, wo dies notwendig war, war im Vorfeld des Warnstreiks ein Notbetrieb organisiert worden.
Die Warnstreiks fanden vor dem Hintergrund der laufenden Tarifrunde 1991 statt, in die die Gewerkschaft ÖTV mit einer Forderung von 10% mehr Lohn gegangen war. Ferner wurde eine Erhöhung der Vergütung aller Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 250 DM gefordert. Die Gewerkschaft begründete die Lohnforderung mit der seit Jahren anhaltenden Hochkonjunktur. Während die Gewinne seit Jahren explodierten, blieben in den Taschen der Lohnabhängigen nach Abzug der Preissteigerungsrate kaum etwas ber. Ferner wurde auf den nicht unerheblichen Lohnrückstand des Öffentlichen Dienstes gegenüber der gewerblichen Wirtschaft verwiesen, (siehe Tabelle) Der Einkommensrückstand wirkt sich insbesondere im Bereich der Einstellung von Facharbeiterinnen und höher qualifizierten Angestellten so aus, daß sich kaum noch geeignete Bewerberinnen finden. Schließlich verwahrte sich die Gewerkschaft gegen jedes lohnpolitische Vereinigungsopfer. „Mit den Einkommen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden. Der Öffentliche Dienst ist keine Reservekasse für lohnpolitische Vereinigungsopfer."
Das Argument, die Forderung der öffentlich Beschäftigten sei nicht finanzierbar, war angesichts der durch die Hochkonjunktur gefüllten Haushaltskassen von Bund, Länder und Gemeinden , aber auch angesichts des von den Beschäftigten geleisteten Lohnverzichts im Zusammenhang mit der Arbeitszeitverkürzung wenig glaubwürdig. Die 17 Milliarden zur Finanzierung des Golf-Krieges machten es vollends lächerlich.
Während die Arbeitgeber nach Durchführung der Warnstreiks noch verlautbaren ließen, dem bis dahin auf dem Tisch liegenden Angebot in Höhe von 4,1% nichts hinzufügen zu wollen und überhaupt die Unzulässigkeit und das unfaire Verhalten ihres „Tarifpartners" beklagten, zeigte das am Wochenende vereinbarte Verhandlungsergebnis, das die Warnstreiks doch ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Die Vereinbarungen sehen Lohnerhöhungen in Höhe von 6%, eine Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 120 DM und Strukturverbesserungen im Lohngefüge für Arbeiterinnen, Erzieherinnen, Beschäftigte in sozialen Diensten und Versorgungsbetrieben, für Krankenpflegerinnen sowie für Meisterinnen, Technikerinnen und Ingenieurinnen vor: die Einstufung in eine höhere Lohngruppe wird erleichtert, Beförderungen erfolgen nach kürzerer Zeit und außerdem gibt es spezielle Zulagen, z.B. im Schichtdienst.
Die vereinbarte Laufzeit des Tarifvertrags beträgt ein Jahr, Beginn ist der 1. Januar; die Strukturverbesserungen für Arbeiterinnen treten bereits rückwirkend zum 1. Oktober 90 in Kraft. Die Deutsche Postgewerkschaft und die Eisenbahnergewerkschaft haben diesen Abschluss mittlerweile übernommen.
Die Arbeitgeber werden mit diesem Abschluss sicher leben können, wenn auch die Folgekosten dieser Vereinbarung vor allem die Kommunen treffen werden, da bei ihnen die meisten der von den Strukturverbesserungen betroffenen Lohnabhängigen beschäftigt sind. Der Vertreter der Kommunalen Arbeitgeber hat deshalb auch gleich angekündigt, einen Teil der kommunalen Mehrbelastungen über erhöhte Gebühren wieder hereinzuholen.
Für die Gewerkschaftsspitze wird es jedoch schwierig werden, die erzielten Lohnerhöhungen als Erfolg zu verkaufen. Die Beschäftigten hatten nämlich insbesondere in den Ballungsräumen durchweg noch wesentlich höhere Forderungen aufgestellt als die dann von der Gewerkschaft geforderten 10%. Die Kolleginnen und Kollegen hatten die Schnauze voll, bei permanent steigender Arbeitsbelastung immer weniger Geld in ihrer Lohntüte zu sehen. Die Streikbereitschaft war deshalb so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Auch erstaunlich viele unorganisierte Kolleginnen und Kollegen beteiligten sich an den Warnstreikaktionen. Das Faß zum Überlaufen brachte die angekündigte Steuererhöhung und ihre völlig ungleiche Verteilung der Belastung einseitig zu Lasten der Lohnabhängigen.
Durch diesen Abschluss wird der Einkommensrückstand gegenüber der gewerblichen Wirtschaft nicht aufgeholt; die Lohnschere im Öffentlichen Dienst wird weiter auseinandergehen. Eine Koppelung von prozentualer Lohnsteigerung und Sockelbetrag war im Gegensatz zur IG Metall in den ÖTV-internen Diskussion im Vorfeld der jetzigen Tarifrunde auch in Konstanz insbesondere von den Facharbeitern abgelehnt worden. Eine Sockelbetrag bringt ihnen weniger, da sie vor allen von der prozentualen Steigerung ihrer Zulagen profitieren , die in Einzelfällen bis zu 50% ausmacht.
Die Gewerkschaft verzichtet mit dem Abschluss dieses Tarifvertrag auch vorerst darauf, nach ihren schlechten Erfahrungen mit dem Tarifvertrag von 1987, der Arbeitszeitverkürzungen mit erheblichen Lohneinbußen erkaufte und damit einen Beitrag gegen die Massenerwerbslosigkeit leisten wollte, einen weiteren Versuch zu machen, den gesellschaftspolitischen Skandal einer Massenerwerbslosigkeit in Millionenhöhe auch mit gewerkschaftspolitischen Mitteln anzugehen. — (woi)