Grüne legen Entwurf eines Betreuungsgesetzes vor
Grüne legen Entwurf eines Betreuungsgesetzes vor
Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Anspruch auf einen „außerhäuslichen Betreuungsplatz" haben sollen. Dieses ..Betreuungsgesetz“ solle das bisherige Kindergartengesetz ablösen. Altersübliche Betreuungseinrichtungen (Horte, Krippen, Kindergärten) sollten durch ein von Kommunen und Eltern entworfenes, am örtlichen Bedarf orientiertes Konzept ersetzt werden, in dem auch Tagesmütter vorgesehen sein sollen. Von den Kosten wollen die Grünen 40% dem Land, 22,5% den Kommunen und 37,5% den Eltern auferlegen. Für die Eltern bedeute dies Kosten von 200 DM im Monat. Weiterhin wird vorgeschlagen, daß Betriebe für 20000 DM einen Gutschein für einen Betreuungsplatz kaufen können. Tagesmütter sollen tariflich bezahlt werden. Die Elternmitbestimmung soll ausgebaut werden, um den örtlichen Bedarf tatsächlich bestimmen zu können. Vieles an diesem Entwurf ist unausgegoren, eine genaue Prüfung sicherlich nützlich. Bad.Ztg. 30.3.91 — (ulb)