Heft 8 vom 18.04.1991 3/8 scan 2026-05-29

Tätigkeiten der Landesregierung in Sachsen

Personelle und finanzielle Mittel für staatliche Verwaltung, Polizei und Justiz


Tätigkeiten der Landesregierung in Sachsen

Personelle und finanzielle Mittel für staatliche Verwaltung, Polizei und Justiz

Seit dem Anschluß der DDR an die BRD hat die baden-württembergische Landesregierung eine Vielzahl von finanziellen und personellen Maßnahmen gegenüber der ehemaligen DDR ergriffen. Diese Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf den Freistaat Sachsen, das „Partnerland“, und sie konzentrieren sich vor allem auf die Errichtung der staatlichen Verwaltungsebenen der BRD in Sachsen, auf die Säuberung und Ausrichtung insbesondere von Polizei und Justiz. Einige dieser Maßnahmen der Landesregierung sind hier zusammengestellt. — (map)

„Ein Vakuum im Sicherheitsbereich kann sich kein Land leisten“

Seit Anfang Oktober werden Beamte der Polizei aus Baden-Württemberg in Sachsen eingesetzt. Sie sollen u.a. in Seminaren und an der Hochschule, „bei der Vermittlung und Entwicklung eines demokratisch-rechtsstaatlichen Berufsverständnisses, das am Leitbild einer bürgernahen polizeilichen Aufgabenerfüllung orientiert ist, die notwendigen Impulse und Hilfestellungen geben.“ Ein Leitender Regierungsdirektor der Landespolizeidirektion Karlsruhe wurde z.B. Bezirkspolizeichef von Dresden, der Leiter des baden-württembergischen. Spezialeinsatzkommandos (SEK) ist beim Aufbau polizeilicher Spezial- und Bereitspolizeieinheiten „behilflich“. Gleichzeitig werden Seminare für ehemalige Volkspolizisten durchgeführt, um für BRD-Interessen brauchbares Personal herauszufiltern.

„.. . Garanten für die Funktionsfähigkeit der Justiz in Sachsen“

Zum Dezember 1990 übernahm der Vizepräsident des LG Offenburg das Amt des Generalstaatsanwaltes in Dresden, auch die Leitung der Staatsanwaltschaft Leipzig ist personell aus BadenWürttemberg gestellt. Im Dezember befanden sich bereits zehn Verwaltungsrichter, vier Sozialrichter und zwei Finanzrichter an den Bezirks- und Kreisgerichten in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Für die Straf- und Zivilgerichte wurde eine ähnliche Maßnahme angekündigt. Ebenso ist ein Teil des sächsischen Justizministeriums mit zuverläßigem Personal (Staatssekretäre, Abteilungsleiter) aus Baden-Württemberg besetzt. Angehörige der baden-württembergischen Justiz wirken in „verantwortlicher Position bei der Überprüfung der Staatsanwälte sowie von Strafurteilen der ehemaligen DDR-Justiz mit". Auch im Bereich der Justiz werden vielfältige „Ausbildungsmaßnahmen" durchgeführt. Mehr als hundert Richter aus Baden-Württemberg sind in der ehemaligen DDR in der „Fortbildung eingesetzt, bereits seit September 90 leistet Baden-Württemberg personelle und finanzielle Hilfe zur Ordnung des Grundbuchwesens — die Privatisierung von Grund und Boden in Sachsen geht nicht zügig genug. Im Februar '91 kündigte Sozialministerin Schäfer an, die bereits im Oktober '90 nach Sachsen abgeordneten Arbeitsrichter voraussichtlich bis Herbst 1992 dort einzusetzen. Seit Anfang April 1991 sind 56 Richter und Staatsanwälte zur Ausbildung in Sachen Strafrecht und Strafprozeßordnung von 150 sächsischen Richtern und Staatsanwälten in Dresden, Leipzig und Chemnitz tätig — mehr als 200 hätten Interesse an einer solchen Tätigkeit bekundet.

„Unkonventionelle Methoden“

Bei seinem Antrittsbesuch beim sächsischen Ministerpräsidenten kündigte Teufel „unkonventionelle Methoden bei Personalhilfe" an. Mit dem Nachtrag zum Haushalt soll zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat der Ministerrat ein „Verwaltungsexpertenprogramm" beschlossen. 50 Verwaltungsexperten sollen 1991 — weitere 100 ab 1992 — auf der Basis des „westlichen Gehaltsniveaus“ auf Planstellen des Freistaats Sachsen geführt werden. Die Anwerbung und Einstellungsverhandlungen sollen die baden-württembergischen Dienststellen aus den Geschäftsbereichen des Innen-, Finanz- und Justizministeriums übernehmen. Die Kosten der „Starthilfe“ — die Differenz zwischen dortigem und dem baden-württembergischen Gehaltsniveau — belaufen sich auf rund 1 Mio. DM 1991 und 6 Mio. DM 1992. Außerdem beschloß der Ministerrat ein „Trainee-Programm" für 100 Mitarbeiter der sächsischen Landesverwaltung. Im März 1991 befanden sich über 300 Landesbeamte in Sachsen, dazu noch 120 vom Land geförderte kommunale Beamte. Mit dem Nachtragshaushalt soll dieses Personal um weitere 350 aufgestockt werden, davon 150 Richter und 75 Rechtspfleger.

Personal nach Sachsen

Der Ministerrat hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, „Anreize zu schaffen, um die Bereitschaft für einen Einsatz in Sachsen zu erhöhen". Die steuerfreie Aufwandsentschädigung zwischen 853DM und 2722DM soll zunächst bis Ende 1992 gewährt werden.

Mitarbeit in Sachsen begründet einen Härtefall im Sinne der Beförderungsrichtlinien, ermöglicht somit eine Verkürzung der Wartezeiten und soll bei der Berücksichtigung von Laufbahnentscheidungen in „besonderem Maße" gewürdigt werden. Weitere Maßnahmen betreffen die Versorgung des Kolonialpersonals mit Wohnraum, die Erstattung von Familienheimfahrten, die Organisierung eines Flugkontingents, um die Beamten schnell zwischen Einsatz- und Heimatort zu befördern. Außerdem strebt die Landesregierung eine engere Zusammenarbeit mit Bayern an, um „regelmäßig den Stand der Projekte und den Umfang des Personaleinsatzes zu kontrollieren und bilanzieren, sich über neue Einzelprojekte der Verwaltungshilfe zu verständigen und den Personaleinsatz zu steuern und regulierend einzugreifen.“ Quellen: Wochendienst

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