Mietwucher soll sich bezahlt machen
Mietwucher soll sich bezahlt machen
Konstanz. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat jetzt entschieden, einen krassen Fall von Mietwucher nicht als Straftat einzustufen. Im Mai 1988 hat der Südkurier enthüllt, daß „ein Konstanzer Geschäftsmann“ für die Unterbringung Obdachloser im Eckhaus Obermarkt/ Kanzeleistraße einen Mietpreis bis zu 111 DM pro Quadratmeter erzielt hat. In sechs Zimmern hat er zeitweise 24 Leute einquartiert und dem städtischen Sozialamt z.B. 2000 DM Miete für ein 18- Quadratmeter-Zimmer in Rechnung gestellt, in dem drei Menschen wohnten. Das Sozialamt war zeitweise bereit diese Beträge zu zahlen, damit die Leute nicht auf der Straße stehen. Die Staatsanwaltschaft bescheinigt jetzt, „nach Überprüfung der Aktenlage (sei) nicht davon auszugehen, daß die Beschuldigten nicht die Zwangslage oder die Unerfahrenheit anderer ausgebeutet haben.“ Der Leitende Oberstaatsanwalt Friedrich Ambs spielt die Sache dem städtischen Rechts- und Ordungsamt zu, das einen Bußgeldbescheid bis zu 50000 DM ausstellen könne. RA Frank, der die Strafanzeige mit eingeleitet hat, will dagegen Beschwerde einlegen, da Gerichtsurteile vorliegen, in denen ausbeuterischer Mietwucher mit scharfen Strafen geahndet wurde.—’(chb)