Heft 9 vom 01.05.1991 3/9 scan 2026-05-29

Von Deutschland darf nie wieder Krieg ausgehen!

Die Pläne zur Abschaffung des Artikel 26 GG müssen verhindert werden


Von Deutschland darf nie wieder Krieg ausgehen!

Die Pläne zur Abschaffung des Artikels 26 GG müssen verhindert werden

Die Bundesregierung schiebt seit Jahren kurdische Flüchtlinge erbarmungslos ab in die Folterzentren der türkischen Regierung, in die Hände des „Teufels in Menschengestalt" Saddam, in die Gewalt der „fanatischen Ayatollas" im Iran — diese Bundesregierung entsendet jetzt unter Vergießung von Krokodilstränen weitere Bundeswehrtruppen zur Hilfe für die verfolgten Kurden in die Türkei und den Iran. Parallel dazu beteiligt sich die Bundesregierung an AMF-Manövern in diesem Raum. Marineschiffe der Bundeswehr waren während des Golfkriegs im Mittelmeer, dem Aufmarschgebiet der Kriegsparteien. Die Bundesregierung machte die Bundesrepublik durch logistische Hilfsleistungen zum militärischen Hinterland der Alliierten.

Schritt für Schritt setzt die Bundesregierung eine Militärpolitik durch, die in der Konsequenz den offenen Verfassungsbruch bedeutet. Eine Änderung des Grundgesetzes, die das dort verankerte Verbot des Angriffskriegs beseitigt und den unbeschränkten Einsatz der Bundeswehr erlaubt, erscheint dann nur noch als Vollzug der längst geschaffenen und gewohnten Tatsachen: Deutschland wird wieder kriegsfähig.

Die Entsendung von Bundeswehrtruppen während der „heißen Phase" des Golfkriegs war begleitet von einer Verfassungsdiskussion. Da wurde z.B. behauptet, der weltweite Einsatz der Bundeswehr liege allein im Ermessen der Uno und sei durch das Völkerrecht geregelt. In der „Süddeutschen Zeitung“ war am 7.2. zu lesen: „Wenn die Uno es wirklich will, müssen die Deutschen an jede Front — sei dies im Mittleren Osten oder in Hinterindien. Die deutsche Politik verschließt davor die Augen, weil sie einen Grundsatz zum Dogma erhoben hat. Der Grundsatz lautet: ,Der Einsatz deutscher Truppen außerhalb des Nato-Gebietes ist unzulässig.' Bei der Dogmatisierung dieses Satzes wurde aber eine Ausnahme übersehen: Würde der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen militärischen Beitrag der Bundesrepublik verlangen — sie könnte sich nicht entziehen." Die Vereinten Nationen haben das Recht, jeden Mitgliedsstaat,,für kollektive Zwangsmaßnahmen' völkerrechtlich zu verpflichten.“

Diese Argumentation unterschlägt zwei wichtige Bedingungen: Artikel 43 der Uno-Charta hält ausdrücklich fest, daß die Mitgliedsstaaten den vom UnoSicherheitsrat eingeforderten Beitrag „nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts“ leisten. Wer behauptet, ein Uno-Beschluß setze eine Verfassungsbestimmung außer Kraft, lügt schlichtweg. Die Uno-Charta kann demnach nichts von der Bundesregierung verlangen, was ihr durch das Grundgesetz untersagt ist.

Außerdem war der Krieg der Alliierten gegen den Irak keine Aktion der Uno. Die Uno-Charta sieht in dem genannten Artikel 43 für kollektive Zwangsmaßnahmen vor, daß diese auf Beschluß der Uno und unter dem Kommando eines von der Uno ernannten Befehlshabers durchgeführt werden und von Truppen, die von den aufgeforderten Staaten der Uno zur Verfügung gestellt werden. Tatsächlich kämpften die Truppen nicht unter dem Kommando der Uno, sondern unter dem der Alliierten, wie auch nicht die Uno den Krieg beschlossen hat, sondern die Alliierten. Die Uno hat lediglich den Einsatz von Gewalt gebilligt..Selbst wenn also das Grundgesetz Einsätze für die Uno zulassen würde, so könnte man den Einsatz von Bundeswehrtruppen im Golfkrieg damit nicht rechtfertigen. Im Gegenteil waren auch schon alle Maßnahmen der Unterstützung des Krieges am Rande der Legalität oder schon darüber hinaus. Denn das Grundgesetz untersagt in Artikel 26 nicht nur das Führen eines Angriffskrieges, sondern auch alle vorbereitenden Maßnahmen.

Die konservativen Kräfte gehen aber noch weiter: CDU-Generalsekretär Rühe schlug Ende Februar vor, die WEU solle eine „Schnelle Eingreiftruppe“ mit Beteiligung der Bundeswehr bilden. Zu der Zeit bestand die akute Gefahr des offenen Bürgerkriegs in den baltischen Staaten, und Rühe bezog sich in seiner Begründung direkt darauf, daß die Bundesrepublik angesichts ihrer durch den Anschluß der DDR gewachsenen Stärke die Pflicht habe, in Europa als Ordnungsmacht zu wirken.

Der Artikel 26, der der Bundesrepublik das Führen eines Angriffskrieges und alle Vorbereitungen dazu verbietet, wurde nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg auf Druck der Alliierten im Grundgesetz verankert. Dieser Artikel spiegelt aber auch wider, was nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs der Wille großer Teile der Gesellschaft war: Von deutschem Boden soll nie wieder Krieg ausgehen! Inzwischen ist dieser Artikel zu einem Hindernis für die Großmachtpolitik der Herrschenden geworden. Deshalb wird so viel davon geredet, daß die Bundesrepublik die Verpflichtung habe, in der Weltpolitik eine Rolle zu spielen, die ihrer wirtschaftlichen Macht entspricht. Deshalb werden die Einsätze der Bundeswehr alle als humanitäre oder ökologische Hilfsaktion getarnt.

Der Plan der Reaktionäre muß nicht gelingen. Tatsächlich hat das Auftreten der Friedensbewegung ihre Aktionsfreiheit im Golfkrieg erheblich beeinträchtigt und sie unter Rechtfertigungsdruck gebracht. Die SPD muß sich allerdings den Vorwurf gefallen lassen, daß sie versagt hat. Ständig hat sie davon geredet, daß Bundeswehreinsätze nur nach einem Zweidrittelbeschluß des Bundestags möglich wären. Wo ist ihre Klage gegen die stattfindenden Einsätze? In der Verfassungsdiskussion zeigt sich die SPD uneins und unentschlossen. Ein Teil spricht sich klar aus gegen jede Grundgesetzänderung zur Ausweitung von Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr. Ein Teil will leider der „wachsenden Verantwortung der BRD in der Welt“ Rechnung tragen und den Weg der Großmachtpolitik mitgehen, ist es Rücksicht auf diese Strömung, wenn der DGB im Maiaufruf verlangt: „Die Aufrüstung der Länder der dritten Welt muß beendet werden“, aber vergißt zu sagen: Die Aufrüstung der Länder der ersten Welt muß beendet werden? Die Friedensbewegung kommt nicht mehr darum herum, die Politik und die Pläne der eigenen Regierung zu kritisieren. Sonst kann sie die weitere Aufrüstung und die Herstellung der Kriegsfähigkeit der Bundesrepublik nicht verhindern. Es ist Sache der Gewerkschaften, die Kräfte zu stärken, die daran festhalten: „Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen!“ Der Artikel 26 des Grundgesetzes darf nicht beseitigt werden, und er muß auch in einer neuen Verfassung enthalten sein. — (uk, Maizeitung Kommunale Berichte Stuttgart)

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