Sofortige Entschädigung für Zwangsarbeiter!
Sofortige Entschädigung für Zwangsarbeiter!
Berufungsprozeß ehemaliger Siemens-Zwangsarbeiterinnen am 15. Mai 91 in München
Die „Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime“ und die „Lagergemeinschaft Ravensbruck der BRD“ haben am 21. April „Informationen über den Stand der Entschädigung für Zwangsarbeit" veröffentlicht!. Der o.a. Prozeß findet vor dem OLG in München statt. Im folgenden Auszüge. — (zem)
Fünf von rund 40 deutschen Konzernunternehmen, die während des Zweiten Weltkrieges in- und ausländische Zwangsarbeiter beschäftigten, zahlten im Zeitraum 1958—66 insgesamt 50,5 Mio. DM als Entschädigung an die jüdische Claims Conference. Siemens war einer dieser Konzerne und zahlte 7 Mio. DM. Alle Unternehmen betonten, die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu leisten, und machten gleichzeitig geltend, daß damit Ansprüche einzelner Geschädigter endgültig abgegolten seien. In der Tat haben wenige Geschädigte deutscher Unternehmen unter der Nazi-Kriegswirtschaft Ansprüche geltend gemacht; denn seit 1953 stellt sich der bundesdeutsche Staat schützend vor diese Unternehmen.
Zum 40. Jahrestag des deutschen Zusammenbruchs, am 8. Mai 1985, erinnerte Bundespräsident von Weizsäcker an das Leid der Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg. Seither gab und gibt es erneut einige Initiativen der parlamentarischen Opposition, eine Versöhnung mit den vergessenen Opfern des Nazi-Terrors herbeizuführen. Alle Initiativen wurden von der CDU/CSU und der FDP abgelehnt. Im August 1991 will die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, welcher die Möglichkeit der Einrichtung eines Entschädigungsfonds für ehemalige Zwangsarbeiter zusammen mit den Rechtsnachfolgern der damals begünstigten Unternehmen darstellen soll. Noch am 28. Februar 1991 hat Bundeskanzler Kohl eine Entschädigung für Zwangsarbeiter unter der Nazi-Herrschaft abgelehnt.
1990 hat eine Klägergemeinschaft ehemaliger Siemens-Zwangsarbeiterinnen des KZ Ravensbrück Klage auf Entschädigung gegen die Firma Siemens erhoben.
Das Landgericht München hat die Klage im Juli 1990 wegen Verjährung abgewiesen. Es hat aber unberücksichtigt gelassen, daß der Bundesgerichtshof bisher alle Klagen auf Entschädigung von Nazi-Zwangsarbeit abgelehnt hat, weil nicht die beklagten Unternehmen, sondern das politische System für die Zwangsarbeit verantwortlich gewesen sei. Die Beweismittel im Siemens-Prozeß besagen jedoch eindeutig, daß die damaligen Siemens-Betriebe — wie alle Unternehmen — Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen anforderten, wegen der Überlassung mit dem Wehrverwaltungs-Hauptamt der SS Verträge schlossen und sie meist persönlich unter den Lagerinsassen aussuchten. Die Lagerverwaltungen berechneten „Überlassungsgeld“; die Unternehmen übernahmen die Verpflegung zu schlechtesten Bedingungen. In Ravensbrück und anderen Konzentrationslagern war die durchschnittliche Lebenserwartung der Gefangenen 9 Monate!
Die Begründung des Siemens-Konzerns für seine ablehnende Haltung zur Entschädigung entspricht nicht den Tatsachen. Der Konzern gibt inzwischen zu, daß damals Absprachen mit der SS bezüglich der Überlassung von Lagergefangenen getroffen wurden. Jedoch behaupten die Siemens-Anwälte, daß nach einer gewissen Zeit das Recht der Anspruchsstellung erlösche. Der Gesetzgeber wolle das so, und zwar wegen des Grundsatzes des irgendwann eintretenden Rechtsfriedens. Dem gab das Landgericht München statt mit einem simplen Trick: Die Klägerin sei vom SiemensKonzern in keiner Weise gehindert worden, den Anspruch vor Ablauf der Verjährungsfrist zu stellen. Daß die Beweislage sich inzwischen geändert hat, erkannte das Gericht nicht an. Bis heute hat Siemens auf die Aufforderung, das Firmenarchiv zur Aufhellung der Beweislage zu öffnen, nicht reagiert. Die Berufungsverhandlung findet am 15.5. 1991 vor dem Oberlandesgericht München statt. Die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter ist nicht nur eine Frage des Geldes. Es geht um die Anerkennung von Schuld. Und dies will Siemens im Verbund mit anderen deutschen Großkonzernen auch heute nicht tun, obwohl die Namen damaliger Siemens-Manager, die mit der Nazi-Führung verquickt waren, bekannt sind: Freiherr Kurt von Schröder, Verwaltungsratsvorsitzender; von Witzleben, Vizepräsident; Rudolf Bingel, Albert Pietsch, Fritz Lueschen, Gustav Leiffer, Hans Benkert, alle Mitglieder des Vorstandes.
Diese Männer waren an entscheidenden politischen Schaltstellen beteiligt und lieferten den Nazis die Rüstung für ihre Kriegsführung. Mit zunehmender Dezimierung der männlichen Zivilbevölkerung in Deutschland forderten sie vermehrt ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen für die Rüstungsproduktion an. So ist in einem Sitzungsprotokoll bei Siemens & Halske am 29.11.1944 nachzulesen: „Die Verhandlungen haben ergeben, daß die zur Zeit vorhandenen Häftlinge in Sachsenhausen für den Einsatz in Siemensstadt nicht geeignet sind. Es muß deshalb das Eintreffen neuer Transporte abgewartet werden..."
Aufgrund der Beweise, die die jüdische Claims Conference u.a. mit dem Aufspüren eines internen Siemens-Berichts „Einsatz ausländischer Zivilarbeiter, Kriegsgefangener, Juden, KZHäftlinge im Hause Siemens“ zusammentrug, erreichte sie im Mai 1962 die Zahlung von 7 Mio. DM für ehemalige jüdische Zwangsarbeiter. Das Eingeständnis, Zigtausende nichtjüdische Sklavenarbeiter ausgebeutet zu haben, steht 28 Jahre später immer noch aus.
Siemens hat die düstere Nazi-Vergangenheit beiseite geschoben. Für die Entschädigung von Zwangsarbeit in seinen Rüstungsbetrieben gibt es keine bilanziellen Rücklagen. Es ist höchste Zeit, daß der Konzern Wiedergutmachung an den Opfern der Zwangsarbeit leistet und seine Schuld anerkennt!
Kontaktadressen: Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NSRegime, c/o Alfred Hausser, Schloßstr. 79, 7000 Stuttgart 1, Tel. 624256; Lagergemeinschaft Ravensbrück der BRD, c/o Gertrud Müller, Werenwagstr. 2 , 7000 Stuttgart 30, Tel. 858712. — (aus Maizeitung Kommunale Berichte Stuttgart)