Schnüffelei im öffentlichen Dienst der Ex-DDR
Schnüffelei im öffentlichen Dienst der Ex-DDR
Dokumentation des Fragebogens und Stellungnahme der PDS Dresden
40 Jahre haben die Menschen in der ehemaligen DDR in einer pseudosozialistischen Gesellschaftsordnung gelebt, die zwar soziale Sicherheit bot, aber die Menschen bevormundete. Nun sind kapitalistische Freiheit und Demokratie in die Ex-DDR hineingeflutet. Wieviel Freiheit und Toleranz für Andersdenkende dieser BRD-Export wirklich bringt oder ob nicht eher Schnüffelei und Denunziation angesagt sind, mag jedeR anhand des im folgenden dokumentierten Fragebogens selber beurteilen.
„1.1. Haben Sie jemals offiziell oder inoffiziell, hauptamtlich oder sonst wie für das Ministerium für Staatssicherheit/ Amt für nationale Sicherheit in der ehemaligen DDR gearbeitet? ja/nein
Wenn ja: In welcher Weise, wo und von wann bis wann? Aus welchen Gründen wurde die Tätigkeit beendet?
1.2. Haben Sie gelegentlich oder unentgeltlich, über mittelbare Kontakte, im Wege einer Verpflichtung als Reisekader oder über Kontakte, zu denen Sie als Mitarbeiter örtlicher Staatsorgane, als Leiter oder auf Grund gesellschaftlicher Funktionen verpflichtet waren, für das Ministerium für Staatssicherheit/ Amt für nationale Sicherheit der DDR gearbeitet? ja/nein
Wenn ja: In welcher Weise, wo und von wann bis wann? Aus welchen Gründen wurden die Kontakte beendet?
1.3. Falls die Fragen 1.1. und 1.2. mit nein beantwortet werden: Haben Sie solche Kontakte gehabt, die zu Ihrer Anwerbung führen sollten, was Sie aber ablehnten? ja/nein
Wenn ja: Wann und zu welcher Aufgabe sollten Sie verpflichtet werden?
2. Hatten Sie vor dem 09. November 1989 Mandate oder Funktionen in oder für politische(n) Parteien oder Massenorganisationen (z.B. FDGB, FDJ, GST, DFD, DSF) der ehemaligen DDR inne? Hatten Sie in dieser Zeit sonst eine herausgehobene Stellung in der ehemaligen DDR inne? ja/nein
Wenn ja: Welche Funktionen/Mandate/ Stellung? Wann, wo?
3. Waren Sie vor dem 09. November 1989 in einem Betrieb in der ehemaligen DDR oder für einen solchen außerhalb der ehemaligen DDR auf Leitungsebene tätig? ja/nein
Wenn ja: In welchem Betrieb, welche Tätigkeit? Wo, wann?
4. Waren Sie vor dem 09. November 1989 in beruflichen oder gesellschaftlichen Auftrag außerhalb des Gebietes der ehemaligen DDR tätig? ja/nein Wenn ja: In welcher Weise? Wann, wo. 5. Haben Sie eine Ausbildung außerhalb des Gebietes der ehemaligen DDR absolviert? ja/nein
Wenn ja: Welche, wann wo?
6. Haben Sie andere als allgemembildende bzw. berufsausbildende Ausbildung durchlaufen (z.B. Parteischulen o.ä.)? ja/nein
Wenn ja: Welche, wann, wo?
Wenn der Raum für Ihre Erklärungen zu Ziff. 1—6 auf diesem Vordruck nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Mir ist bekannt, daß das Land Sachsen berechtigt ist, die Beamtenernennung zurückzunehmen bzw. das Arbeitsverhältnis unter Umständen fristlos zu kündigen, wenn die vorstehenden Angaben unvollständig oder unwahr sind.
Außerdem erkläre ich mein Einverständnis mit der Heranziehung und Nutzung etwa über mich vorhandener personenbezogener Daten in
-den Unterlagen der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltung in Salzgitter (seinerzeit mit der Erfassung von strafrechtlich relevanten Menschenrechtsverletzungen in der ehemaligen DDR beauftragt).
-den Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der früheren DDR, zum Zweck des Nachweises im Sinne des § 3 Abs.2 Nr.3 des Gesetzes der Volkskammer der ehemaligen DDR über die Sicherung und Nutzung personenbezogenen Daten des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/ Amt für nationale Sicherheit vom 24. August 1990 (GBl. der DDR Teil INr. 58, S. 1419).
Soweit ich bislang im öffentlichen Dienst tätig gewesen bin, bin ich damit einverstanden, daß meine Personalakten beigezogen werden."
„Natürlich“ ist es eine Pflicht, alle Fragen zu beantworten, denn „das Ausfüllen und die Abgabe der Fragebogen stellt eine Nebenpflicht an dem Arbeitsverhältnis dar. Falls ein Bediensteter vom Ausfüllen und der Abgabe der Fragebogen absehen möchte, kann er nicht damit rechnen, daß er im öffentlichen Dienst weiterbeschäftigt wird.“
Das Europäische Bürgerforum in Ostberlin entwarf ein Schreiben, das Betroffene an die zuständigen Behörden senden können, um Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen für bestimmte in den Formblättern enthaltenen Fragen einzufordern. Weiterhin bemängelt das Bürgerforum das Fehlen jeglicher gesetzlicher Grundlagen für die Fragen 2 bis 6. Aus verwaltungsrechtlicher Sicht sei zu kritisieren, daß weder die den Fragebogen erstellende Behörde noch eine Unterschrift des zuständigen Behördenleiters feststellbar sei. Die GEW empfiehlt den Fragebogen auszufüllen und auf persönliche Anwesenheit zu bestehen, falls Akten aus Salzgitter oder vom ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit herangezogen werden, um sofort Stellung nehmen zu können und Unklarheiten zu erläutern.
Die PDS Dresden nimmt zum Fragebogen in Form einer Erklärung wie folgt Stellung:
„In Kenntnis der Tatsache, daß tausende Beschäftigte im öffentlichen Dienst Erklärungen wegen geheimdienstlicher und politischer Aktivitäten auszufüllen hatten, die in den Fragen zwei bis sechs rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen,
wissend, daß mit der Androhung der fristlosen Kündigung bei Nichtausfüllung und Nichtabgabe der Fragebogen die Betreffenden eingeschüchtert und genötigt werden,
die Ängste verstehend, die die jetzt noch Beschäftigten um ihren Arbeitsplatz haben müssen,
empört, daß den Bediensteten keine Auswertungskriterien bekannt gemacht wurden und die Auswertung jeder öffentlichen, demokratischen Kontrolle entzogen wird,
im Verständnis um die Besorgnis der Beschäftigten, wie mit den .Erklärungen im verschlossenen Umschlag' weiterhin verfahren wird,
erklären die Fraktion .Aktionsbündnis PDS' der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtvorstand der PDS:
Die für die Weiterverwendung bzw. Neueinstellung im öffentlichen Dienst mittels Vordruck abgefordeten Erklärungen widersprechen und verletzen Bestimmungen des Grundgesetzes.
Das trifft im Besonderen: den Schutz der Menschenwürde (Artikel 1, Abs. 2, GG), das Allgemeine Freiheitsrecht (Artikel 2, Abs. 2, GG), das Benachteiligungsverbot wegen politischer Anschauungen (Artikel 3, Abs. 3, GG), die Freiheit weltanschaulicher Bekenntnisse (Artikel 4, Abs. 1, GG), die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten und den gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst (Artikel 33, Abs. 1—3, GG).
Wir befürworten eine Geschichtsaufarbeitung, müssen aber gleichzeitig feststellen, daß die Erklärungen in ihrer Undifferenziertheit sowie die vorgesehene Art ihrer Auswertung in keiner Weise geeignet sind, die Vergangenheit und das tatsächliche Verhalten der Betroffenen vor der Wende aufzuhellen.
Angesichts der Beteuerungen der'Regierung zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Freistaat Sachsen fordern die Unterzeichner:
Die Erklärungen sind einzuziehen und zu sperren. Weitere Fragebogenaktionen z.B. im Bereich der Deutschen Reichsbahn sind sofort zu stoppen.
In jedem Fall sind die in den Fragen 2 bis 6 gemachten Angaben nicht als Grundlage für eine Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung bzw. Neueinstellung im Öffentlichen Dienst zu betrachten.
Stattdessen schlagen wir folgende rechtsstaatliche Verfahrensweise vor:
Jeder Beschäftigte, der sich um eine Neu- oder Wiedereinstellung im Öffentlichen Dienst bewirbt, erklärt sein Einverständnis, sich auf die Mitarbeit im ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüfen zu lassen. Über eine Einstellung wird anhand der Untersuchungsergebnisse entsprechend der gültigen gesetzlichen Regelungen (Einigungsvertrag) entschieden.
Diejenigen Angehörigen des Öffentlichen Dienstes, denen Verletzungen der Menschenrechte nachgewiesen werden, sind in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft zu ziehen.
Jeder Beschäftigte, der sich um eine Neu- oder Wiedereinstellung im Öffentlichen Dienst bewirbt, erklärt seine Bindung an die Grund- und Menschenrechte, an den Geist und die Buchstaben des Grundgesetzes und des Völkerrechtes. In die Entscheidung über die Anstellung der Beschäftigten werden die Kollegen, die Gewerkschaften und der Personalrat im öffentlichen, demokratischen Verfahren einbezogen.“
Der Hauptgrund, warum für mich diese Fragebogenaktion fragwürdig ist, liegt in der Anmaßung des BRD-Staates, mit seinem Rechtssystem Menschen, die in einem anderen, völkerrechtlich anerkannten Staat lebten, zu beurteilen und zu verurteilen. Leider ist jeder Mensch, der in einem bestimmten Staat lebt, gezwungen, sich mehr oder weniger diesem System anzupassen, damit er überleben kann. Generell deshalb jemanden mit der Rechtsauffassung einer Siegermacht zu verurteilen, zeugt nur von Größenwahn. — (anw)