Neue Stromtarife in Konstanz: Von wegen billiger und verbrauchsorientiert...
Neue Stromtarife in Konstanz: Von wegen billiger und verbrauchsorientiert..
Vom 1. Juli an kassieren die Stadtwerke die Konstanzer Haushalte nach einer neuen Tarifordnung ab. Das hat der Gemeinderat auf Antrag der Stadtverwaltung beschlossen. Die Tarifänderung ist notwendig geworden, weil die derzeitig gültigen Strompreise nur bis zum 30. Juni genehmigt sind. Das Badenwerk, von dem die Stadtwerke ihren Strom beziehen, erhebt außerdem vom 1. Juli an neue Preise von seinen Kunden. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die Badenwerk-Kunden dazu verpflichtet, die eigenen Tarife „zeitgleich umzustellen“. Der Gemeinderat ist dieser Aufforderung gefolgt und hat die Tarifstruktur des Badenwerks komplett übernommen. Laut Stadtverwaltung soll diese neue Preisstruktur gegenüber dem bisherigen Abrechnungsmodus einen „stärkeren finanziellen Anreiz zum sparsamen und rationellen Umgang mit Strom“ geben und gleichzeitig, so Stadtwerksdirektor Schott im „Südkurier“, elektrischen Strom für private Haushalte und Gewerbebetriebe verbilligen, die weniger als 3300 kWh (Kilowattstunden) im Jahr verbrauchen.
Direkt gelogen haben die Verantwortlichen mit diesen Behauptungen zwar nicht, die Wahrheit sagen sie jedoch auch nicht. Da ist zum einen die Aussage, die neue Tarifordnung trage zum rationelleren Umgang mit elektrischer Energie bei. Daran ist lediglich wahr, daß der Arbeitspreis, mit dem .(annähernd) der tatsächliche Verbrauch gemessen wird, zugunsten der fixen Komponenten des Preises, etwas erhöht worden ist: von 15 bzw. 18 Pfennig auf 20 Pfennig pro Kilowattstunden (bei Gewerbekunden: von auf 35 bzw. 29,8). Auch künftig zahlen die Tarifkunden jedoch nicht nur nach Verbrauch. Der Strompreis setzt sich ab Juli aus folgenden Komponenten zusammen:
1. Dem (verteuerten) Arbeitspreis, der sich nach der bezogenen „elektrischen Arbeit“, also dem tatsächlichen Verbrauch richtet;
2. dem Leistungsentgelt, das sich aus einem festen (125 DM/Jahr) und einem verbrauchsabhängigen Anteil zusammensetzt; (errechnet sich aus der höchsten Anzahl der im Verlauf eines Jahres bezogenen Kilowattstunden multipliziert mit einem Leistungspreis.)
3. dem Verrechnungsentgelt, mit dem den Stromkunden schlicht die Kosten für die „erforderlichen Meß- und Steuereinrichtungen“ auf den Strompreis draufgeschlagen werden;
4. Einer sogenannten Ausgleichsabgabe, die — gesetzlich vorgeschrieben — ans Bundesamt für Wirtschaft abgeführt werden muß, sowie der Umsatzsteuer.
Es bleibt also bei einer Abrechnungsart mit stark verbrauchsunabhängigen Bestandteilen, die je nach Konstellation bis zu zwei Drittel des Gesamtpreises betragen. Schwerer wiegt jedoch etwas ganz anderes. Zum Sparen bewegt werden sollen mit solchen Regelungen wieder einmal nur Leute mit wenig Geld (und mit eh vergleichsweise niedrigem Verbrauch). Die eigentlichen Großverbraucher bleiben ein weiteres Mal verschont. Denn von all diesen Regelungen bleiben die sogenannten Sondervertragskunden, zumeist industrielle Großabnehmer, ausgenommen. Diese Großverbraucher zahlen um bis zur Hälfte weniger als ein privater Haushaltskunde.
Auch Schotts Aussage, unter dem Strich würde Strom in Konstanz mit der neuen Tarifordnung für die meisten Leute billiger, stimmt so nicht. Modellrechnungen des Badenwerks zeigen, daß auch Haushalte mit einem Verbrauch bis zu 3300 kWh im Jahr nicht nur nicht weniger, sondern zu einem nicht geringen Teil sogar mehr zahlen müssen. Außerdem sind die sogenannten Preissenkungen lächerlich gering. Die laut Modellrechnung höchstmögliche beträgt 4,31 DM im Monat; wer in ihren Genuß kommen will, muß fünf Haushaltsräume bewohnen und darf darin nicht mehr als 433 kWh im Jahr verbrauchen — ein Kunststück, das uns OB Eickmeyer einmal vormachen soll, dürfte der Durchschnittsverbrauch an Strom in einer 5-Zimmerwohnung doch bei 4000 kWh liegen. — (jüg)