Heft 11 vom 30.05.1991 3/11 scan 2026-05-29

IG Medien: Haustarifvertrag für Mannheimer Zeitungsträgerinnen



IG Medien: Haustarifvertrag für Mannheimer Zeitungsträgerinnen

Nach langwierigen, u.a. von einem Warnstreik begleiteten Auseinandersetzungen ist es der IG Medien BadenWürttemberg gelungen, für die Zeitungszustellerinnen der Mannheimer Presse-Vertriebs GmbH einen „Vertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen“ zu schließen. Er tritt rückwirkend zum 1.1.91, bezüglich des Entgelts jedoch zum 1.10.91 in Kraft und ist erstmals zum 30.9.93 kündbar. Folgendes sind die wichtigsten Festlegungen: Stücklohn pro Zeitung und Monat 4,45 DM mit einer Erhöhung um 6,7% zum 1.10.92; Fremdbeilagen-Zulagen; Entschädigung für unverschuldete Wartezeiten von 8,90 DM je halbe Stunde; Jahresleistung von 40/60% (1991/1992) eines Monatsentgelts, mind. jedoch 400 DM; 27/30 Tage Jahresurlaub auf die 6-Tage-Woche bezogen; Definition der Nachtarbeit: 19.00 bis 7.00 Uhr — 0,35/ 0,45 DM aus dem Stücklohn sind als Nachtzuschlag definiert; finanzielle Absicherung bei Änderung des Zustellbezirks; Transporthilfen- und Arbeitskleidungspauschale; Kündigungsfrist ein bis drei Monate. — (tht)

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