Militärforschung an Hochschulen in Baden-Württemberg
Militärforschung an Hochschulen in Baden-Württemberg
Stuttgart. Seit Sommer 1988 gibt es eine öffentliche Auseinandersetzung über eine Zivilklausel für die Forschungen an den baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Auslöser der Kontroverse war die Kooperation zwischen der Universität Tübingen und einem Wehrforschungsinstitut in Karlsruhe. Dieses Projekt war durch zwei Doktoranden, welche verlangten, die militärtechnische Nutzung vertraglich auszuschließen, zu Fall gebracht worden. Ende April hat nun der Landtagsausschuß für Wissenschaft und Kunst mit der Mehrheit der CDU-Mitglieder eine „Leitlinie für Militärforschung“ beschlossen. Danach liegt es in der spezifischen Eigenverantwortung jedes einzelnen Wissenschaftlers, Forschungsvorhaben und Forschungsergebnisse daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den verfassungsmäßigen Wertprinzipien und den ethischen Grundsätzen sowie den Regeln der Völkerrechts vereinbar sind. Dazu der CDU-Ausschußvorsitzende Eugen Klunzinger: „Eine an die Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes gerichtete Empfehlung, alle Forschungsaktivitäten auf zivile Nutzungszwecke zu beschränken, würde deshalb der Verfassung widersprechen.“ Die Landespressestelle bestätigte dagegen, daß der Ausschuß keine Verfassungswidersprüche bei der „Forschung und Entwicklung zur Erfüllung des Verteidigungsauftrags“ erkennt. — (zem/Red)
Quelle: Frankfurter Rundschau, 23.5.91, S. 15