Heft 13 vom 27.06.1991 3/13 scan 2026-05-29

Erklärung zum Urteil gegen fünf Antifaschisten

Antifaschisten werden wegen Teilnehme an einer Demonstration verurteilt


Erklärung zum Urteil gegen fünf Antifaschisten

Antifaschisten werden wegen Teilnahme an einer Demonstration verurteilt

Nach zwei Verhandlungstagen am 20.2. und 27.2.1991 werden fünf Antifaschisten zu Geldstrafen in Gesamthöhe von über 6 000 DM verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, auf einer Demonstration zum Tod von Conny Wissmann verschiedene Parolen gerufen zu haben, die zwei Konstanzer Polizisten beleidigt hätten. Mit dieser Erklärung wollen die fünf Antifaschisten näher über das Zustandekommen der Verurteilungen berichten und Zusammenhänge aufzeigen.

Die Antifaschistin Conny Wissmann wurde in Göttingen am Abend des 17. November 1989 von der Polizei auf eine Schnellstraße getrieben, wo sie von einem Auto erfaßt wurde und noch am Unfallort starb. Noch am selben Abend trafen sich Leute vom Antifa-Komitee, die davon erfahren hatten in Konstanz und berieten, wie sie die Öffentlichkeit über diesen ungeheuerlichen Vorfall informieren und ihrer Trauer und Empörung Ausdruck verleihen könnten. Nähere Informationen deckten das ganze Ausmaß der Hetzjagd der Polizei gegen Antifaschistinnen in Göttingen auf, die zu Connys Tod führten.

Nachdem 20 faschistische Skinheads in Göttingen eine Szene-Kneipe überfallen hatten und mehrere Gäste und Passantinnen zusammengeschlagen hatten, versammelte sich spontan eine Gruppe Antifaschistinnen, um die NaziSchläger aus der Stadt zu jagen und andere Menschen vor weiteren Überfällen zu schützen. Diese Gruppe wurde mit bis zu zehn Streifen- und Zivilwagen verfolgt. Über ihren Funk sagten sie: „Sollen wir sie plattmachen?“ Die Antifaschistinnen wurden schließlich an der stark befahrenen Weender Landstraße von der Polizei von mehreren Seiten knüppelschwingend mit CS-Gas angegriffen. Conny wurde in ein vorbeifahrendes Auto gejagt. Die Reaktion der Polizei zu Leuten, die Conny zuhilfe kommen wollten: „Ihr könnt euch gleich dazulegen!“

Aufgrund dieser Informationen war klar, daß die Öffentlichkeit mit einer Demonstration auf diesen Skandal aufmerksam gemacht werden muß. Dabei ging es vor allem auch darum, die Ereignisse, die zu Connys Tod geführt haben darzustellen und die Ereignisse aus unserer Sicht zu bewerten. Wir wollten unserer Betroffenheit wegen des Todes von Conny Ausdruck verleihen. Es war abzusehen, daß den Lügen und Verdrehungen der meisten Medien etwas entgegengesetzt werden muß. Deshalb die Demonstration mit einer Auftaktkundgebung, um authentisch über das Geschehene zu berichten. Dabei ging es im Wesentlichen darum, darüber aufzuklären, daß faschistischer Terror eine allgegenwärtige Gefahr ist und die Polizei keineswegs, wie sie immer weiszumachen versucht, eine neutrale Rolle einnimmt. Während sie den faschistischen Terror auf der Straße gewähren läßt werden Antifaschisten verfolgt und kriminalisiert. Daß dies so ist, wurde durch Beispiele aus unserer eigenen Erfahrung untermauert. Zu jener Zeit mehrten sich auch in Konstanz und Ravensburg faschistische Übergriffe.

Diese Einschätzung wird durch die Kriminalisierung von sechs Antifaschisten, die an der Demonstration teilgenommen haben, weiter untermauert. Gegen einen der sechs ist ein Verfahren vor dem Jugendgericht noch anhängig. Gegen die anderen fünf verhängte Richter Laaser vom Amtsgericht Konstanz in erster Instanz Geldstrafen von insgesamt über6 000 Mark. Gegen dieses Urteil vom 27.2.91 haben wir (die fünf Angeklagten) Berufung eingelegt. Uns wird vorgeworfen, zwei Konstanzer Polizisten durch das angebliche Rufen von Parolen beleidigt zu haben. Die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten Lieb und Scholz, die sich beleidigt fühlten, haben ausgesagt, daß die von ihnen als beleidigend empfundenen Parolen aus der Demonstration heraus von vielen (30 oder 40) Teilnehmerinnen gerufen wurden. Über dubiose Zuordnungen wie Blickkontakt und Mimik konstruierten sie ihre Aussagen, die zu unserer Verurteilung führten.

Wir halten diese Verurteilung für einen Angriff auf das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit. Dabei geht es darum, Aktivistinnen und Aktivisten zu unterdrücken, Einschüchterung zu betreiben und nicht zuletzt Opposition zu zerschlagen. Bei uns allen handelt es sich um Leute, die die Polizei wegen unserem antifaschistischen Handeln schon lange im Visier hat. Wir sollen unter Druck gesetzt werden und uns überlegen, ob wir uns weiter aktiv gegen herrschende Politik und faschistische Formierung wenden sollen. Das Urteil bedeutet unserer Meinung nach, daß in Zukunft bei jeder Demonstration Leute damit rechnen müssen, daß Ermittlungen gegen sie eingeleitet werden. Und das nur deshalb, weil sie an Demonstrationen teilgenommen und Parolen gerufen haben sollen.

Während dem Staatsapparat sehr viel an der Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten liegt unternimmt er nichts gegen den zunehmenden faschistischen Terror, wie die neusten Entwicklungen zeigen. Nach dem Vorbild der SA organisieren westdeutsche und österreichische Nazigruppen schon seit Herbst 1989 mit erheblichem finanziellen und organisatorischem Aufwand Bandenstrukturen, schwerpunktmäßig in den Großstädten der „fünf neuen Bundesländer“. Immer stärker eskaliert in den letzten Monaten rassistische Gewalt. Es vergeht kein Tag. wo es nicht zu faschistischen Übergriffen gegen Menschen oder Einrichtungen wie z.B. Sammellager oder Jugendzentren kommt. Seit der Ermordung von Jorge Gamondai in Dresden und nach den Vorfällen an der polnischen Grenze ist die Aufmerksamkeit der bürgerlichen Medien etwas breiter geworden. Selbst in der Einschätzung dieser Medien kommt die Polizei schlecht weg. Aber auch in westdeutschen Städten nimmt faschistischer Terror immer mehr zu, obwohl davon meist recht wenig bekannt ist. Ziel dieser Gewalt ist die Beherrschung der Straße durch die Faschisten, zuerst im Osten und dann im Westen der BRD.

Seit geraumer Zeit treiben Faschisten auch wieder in Konstanz ihr Unwesen. Wochenende für Wochenende kommt es zu faschistischen Übergriffen. Auch hier richtet sich die Bedrohung meist gegen Ausländerinnen, Linke oder entsprechende Einrichtungen. Ein wichtiges Aktionsfeld der Faschisten ist die Schule. Beim Plakatieren wurde ein Antifaschist von drei Faschisten angegriffen. Einem Mitglied des Vereins „Juze statt Plastik“ wurde ein Brief mit einer Morddrohung geschickt, auf dem Aufkleber der FAP waren. In einem zweiten Brief wurde die Drohung mit einer Pistolenkugel untermauert. Mittlerweile scheuen diese Nazis auch nicht mehr davor zurück, am hellichten Tag Leute in der Fußgängerzone zu überfallen. Teile dieser Bande sollen sich auch an Aktionen in Dresden beteiligt haben. Vorläufig trauriger Höhepunkt faschistischen Terrors ist die Ermordung des Angolaners Agostinho durch einen Nazi-Skin in Friedrichshafen.

Aus unseren Erfahrungen haben wir gelernt, daß es nichts nützt, die Polizei aufzufordern ihre Pflicht zu tun und dem faschistischen Terror Einhalt zu gebieten. Wir treten ein für eine gesellschaftliche Ächtung faschistischer Positionen und ein Klima, das es den faschistischen Straßenbanden unmöglich macht, weiter ihren Terror zu verbreiten. Wir weisen bei unserer Argumentation auf Zusammenhänge hin, auf die Funktion dieser Schlägertrupps innerhalb des faschistischen Lagers, auf die Schnittstellen zum konservativen Lager und den Zusammenhang zur herrschenden Politik. Deswegen sollen wir kriminalisiert werden und nicht wegen der angeblichen Beleidigung von zwei Provinzpolizisten. Wir fordern den zuständigen Richter am Landgericht auf. uns freizusprechen.

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.