Erste Lesung des Polizeigesetzes
Erste Lesung des Polizeigesetzes
Kritik der Grünen an dem „Ermächtigungsgesetz“
Am 19. Juni wurde der Entwurf für ein neues baden-württembergisches Polizeigesetz (vgl. „Aus der Landespolitik“ Nr. 10/91) in erster Lesung im Landtag behandelt, am Tag zuvor hatten die Grünen eine Pressekonferenz durchgeführt. Zu diesem Entwurf liegen eine Reihe von kritischen und ablehnenden Stellungnahmen vor, so von der „Neuen Richtervereinigung“, der „Vereinigung baden-württembergischer Strafverteidiger", der „Deutschen Vereinigung für Datenschutz“ und dem „Verein der Richter und Staatsanwälte in BadenWürttemberg“. Hauptpunkte der Kritik sind die vorgesehene Regelung des finalen Rettungsschusses, der Einsatz verdeckter Ermittler und die Ausstattung der Polizei mit geheimdienstlichen Befugnissen. Richter Wolf, Amtsgericht Stuttgart, hat auf der Pressekonferenz z.B. für die „Neue Richtervereinigung“ ausgeführt, der Entwurf widerspreche Regelungen der Strafprozeßordnung und angegriffen, daß er „in weiten Bereichen gegen verfassungskräftige Rechtsstaatsprinzipien“ verstoße. Bei der Landtagsdebatte sind die Grünen klar gegen das Gesetz aufgetreten. Die SPD hat den Entwurf grundsätzlich begrüßt, zum „finalen Rettungsschuß“ vertreten, die bisherigen Regelungen seien ausreichend und an verschiedenen Punkten im Entwurf (Definition der organisierten Kriminalität, „Kontaktpersonen" von Verdächtigen) „Rechtsklarheit" vermißt. Die FDP will den „finalen Rettungsschuß“ im Gesetz eingeführt wissen. Innenminister Schlee und der CDU-Abgeordnete Ströbele haben klargemacht, daß sie den Entwurf so durchsetzen wollen; das haben auch die Anwürfe gegen die Kritik der Grünen und insbesondere deren treffende Charakterisierung als „Ermächtigungsgesetz" — „Unfug, bösartige Entgleisung, Begriffsverwirrung" — deutlich gemacht. Schlee:.....keine leichte Kost .. . Das ist ein Gesetzentwurf, der eine klare Linie vorzeigt“ und CDU-Ströbele: „Wir sind in der Tat anderen Bundesländern in der inneren Sicherheit überlegen, wenn wir innere Sicherheit als etwas Ganzheitliches ansehen, wenn wir in der inneren Sicherheit auch zeigen, daß wir uns zu einem klaren rechtspolitischen Profil bekennen.“ In Baden-Württemberg soll auf Länderebene ein Mustergesetz zur Unterdrückung und Strafverfolgung geschaffen werden, das jegliche Rechte von „Verdächtigen" aufhebt, bisher halblegale Polizeipraxis legalisiert und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst vollständig beseitigt. Für faschistoide Praktiken des Sammelns und Weiterreichens von „Erkenntnissen“ — Datenabgleich mit nichtöffentlichen Stellen, also Firmen und ausländischen. z.B. dem türkischen Geheimdienst — über Leute aus der politischen Opposition, wie sie jetzt gegenüber der Marxistischen Gruppe bekannt wurden, soll damit eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen werden. Es entspricht dem Bundesgesetz zur organisierten Kriminalität, auf dessen Kernpunkte sich CDU/CSU und FDP weitgehend geeinigt haben und das im Herbst verabschiedet werden soll.
Die oppositionellen Stellungnahmen bieten einiges Material zur Bekämpfung des Gesetzentwurfs. Eine weitere Befassung mit der Politik der Regierung insbesondere auf dem Gebiet der sog. organisierten Kriminalität ist sicher nötig. Die vorgebrachte Kritik, es sei unklar, was die Landesregierung darunter versteht und die Effektivität der verdeckten Ermittler sei nicht erwiesen, reicht nicht. Verschiedene Äußerungen des Innenministeriums weisen darauf hin, daß diese organisierte Kriminalität sehr weit gefaßt wird und sich z.B. durchaus auch auf Kinder und Jugendliche, die stehlen, erstrecken soll.
Im folgenden Auszüge aus der Stellungnahme von Rose Glaser (Grüne) im Landtag. Die Grünen haben eine umfangreiche Pressemappe u.a. mit den verschiedenen Stellungnahmen zusammengestellt. — (evc)