Ab 1.7.91 Massenabschiebungen von Flüchtlingen
Ab 1.7.91 Massenabschiebungen von Flüchtlingen
Der nächste Schritt dieser menschenverachtenden Politik wird der Angriff auf Art. 16 GG sein
Das bis zum Ende des Jahres 1990 geltende Ausländerrecht ermöglichte es, Flüchtlingen, die sich nicht auf den besonderen Schutz des Art. 16, Abs. II, Satz 2 des GG („Politisch verfolgte genießen Asylrecht“) berufen konnten, ein vorläufiges Bleiberecht zu gewähren. Es bestand zumeist aus einer Duldung, die den rechtlichen Status darstellt. Diese Abschiebungshindernisse haben nach dem Ausländergesetz einer erheblichen Zahl von Ausländern (ca. 250 000) trotz bestehender Ausreisepflicht ein Aufenthaltsrecht in der BRD gesichert. Gemäß § 14 des alten Ausländergesetzes darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Diese Gruppe von Ausländern (Tamilen, Iraner, Afghanen, Palästinenser etc.) wird auch als De-factoFlüchtlinge bezeichnet. Darüberhinaus wurden Duldungen u.a. aus folgenden Gründen erteilt:
— politische Gründe (z.B. Ostblockflüchtlinge, 1989 aufgehoben)
— humanitäre Gründe (Naturkatastrophen, z.B. Bangladesch 1989)
— persönliche Gründe (Krankheit, fehlender Paß, Schwangerschaft etc.)
— Gefahr für Leib und Leben (z.B. im Libanon).
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Duldung waren im alten Ausländergesetz nicht geregelt. Deshalb existierten auf Länderebene eine Reihe kaum durchschaubare Erlasse, Anweisungen und Verwaltungsvorschriften, die in der regel nicht veröffentlicht wurden. Je nach politischer Couleur entschieden also in der Vergangenheit die Bundesländer, in welche Staaten nicht Abgeschoben werden darf. Die Duldungen wurden auch von den Ländern erteilt und beliebig verlängert.
Mit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes vom 1.1.1991 sind diese Ländererlasse zum 30.6.1991 aufgehoben. So kann nach dem neuen § 54 Ausländergesetz die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen anordnen, daß die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten für die Dauer von längstens sechs Monaten ausgesetzt wird. Soll die Abschiebung für länger als sechs Monate ausgesetzt werden, muß der Bundesinnenminister zustimmen. Ausnahmen für die De-facto-Flüchtlinge werden zukünftig nur aufgrund von Stichtagsregelungen gemacht. (Demnach wird niemand nach cmna atg» schoben, der vor November 1989 nach Deutschland eingereist ist. Auch Christen und Jeziden aus der Türkei, die vor 1990 eingereist sind, dürfen bleiben. Bei Afghanen und Äthiopiern ist der Stichtag der 31.12.1988, bei Palästinensern und Iranern der 31.12.1985. (Quelle: taz, 10.6.91)
Die Bundesregierung plant somit eine einheitliche Abschieberegelung und will es nicht mehr den Länderregierungen überlassen, über Bleiberecht und Integration bestimmter Flüchtlingsgruppen zu entscheiden. Es ist also nur eine Frage der Zeit, in der es „Krisengebiete" offiziell nicht mehr gibt. Die Innenministerkonferenz vom 3.5.91 hat auch entschieden, daß die bisherigen Länderregelungen nicht länger gelten. Genauere Ergebnisse wurden aber bisher nicht bekanntgegeben.
Die Landesregierung Baden-Württemberg war schon immer Vorreiter bei der Verschärfung des Ausländergesetzes und des Asylrechts, hat aber auch — z.T. wegen öffentlichem Druck — von der Regelung, Flüchtlinge nicht abzuschieben, gebrauch gemacht. Deshalb ist damit zu rechnen, daß viele in Bawü lebende Flüchtlinge mit einem Duldungsstempel (außer o.a. Ausnahmen) damit rechnen können, nach dem 30.6. eine Ausreiseaufforderung im Briefkasten zu haben. Es ist also zu befürchten, daß auch in BaWü abgeschoben wird. Für die hier lebenden Kurden gibt es einen Aufschub bis zum 1.10.1991.
Damit gibt sich die Landesregierung aber noch nicht zufrieden. Mit dem Verweis auf die „gestiegenen Asylbewerberzahlen“ hatte die baden-württembergische Landesregierung Anfang März die Aufnahmequote für die Gemeinden von 5,9 auf 7,5 Flüchtlinge pro tausend Einwohner angehoben. Daraufhin hatte der Gemeindetag Baden-Württembergs Mitte April die Bürgermeister aufgerufen, mit „spektakulären Maßnahmen" gegen die Zuweisung von Flüchtlingen zu protestieren. U.a. wurde vorgeschlagen, dio Aufnahme von Flüchtlingen schlicht zu verweigern.
Schon damals hatte der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg die Notwendigkeit einer erhöhten Zuweisung bestritten. Die Behauptung einer dramatischen Zunahme der Flüchtlinge wird durch die vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Zahlen zudem eindeutig widerlegt.
Diesen Tatsachen zum Trotz versucht Innenminister Schlee mit gezielter Desinformation, die Kampagne für die Grundgesetzänderung gerade bei den Bürgermeistern am Laufen zu halten: „Die Asylantenproblematik ist nach Einschätzung von Innenminister Dietmar Schlee in Baden-Württemberg so drastisch wie noch nie. . . . Von einer leichten Abnahme der Zahlen, wie dies das Bundesinnenministerium bekanntgegeben hatte, könne keine Rede sein.“ Schlee verwies weiter auf die enormen Probleme der Unterbringung. „Ohne die Grundgesetzänderung gibt es keine Entlastung" (BNN 8.6.91). Genau an diesem Punkt setzt Bürgermeister Hansen an, wenn er seine Vorstellungen von Asylpolitik entwickelt. Nachdem schon in der letzten Juniwoche täglich im Südkurier zu lesen war, daß die Aufnahmekapazität der Stadt erschöpft sei, daß die Stadtverwaltung von den neuen Zuweisungen völlig überrascht wurde und es nur noch die Möglichkeit der Unterbringung in den Räumen des Jugendzentrums gäbe, wird jetzt nachgesetzt. „Den Inhalt des Asylrechtes wollen wir nicht antasten. Und weil wir den tatsächlich politisch Verfolgten auch weiterhin Asyl gewähren und die Chance geben wollen, in unserer Gesellschaft menschenwürdig zu leben, muß nach Ansicht der CDU dieser Artikel geändert werden“, so Hansen gegenüber dem Südkurier. Hier funktioniert das Zusammenspiel von Zentralstaat, Land und Kommunen ausgezeichnet. Um zu beraten was gegen diese Politik gemacht werden kann treffen sich nach der Sommerpause verschiedene Initiativen. Wir werden den Termin noch rechtzeitig bekanntgeben. —(wmo)