Heft 14 vom 11.07.1991 3/14 scan 2026-05-29

Berufsverbotsurteil im Fall Karin Neuver



Berufsverbotsurteil im Fall Karin Neuber

Knapp zwei Jahre nach der Suspendierung hat das Bundesarbeitsgericht das Berufsverbot für die Lehrerin Karin Neuber schriftlich ausgefertigt. Das Gericht stellt sich bewußt in die Tradition des obrigkeitsstaatlichen Radikalenerlaßurteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1975 und verschärft einige Elemente der politisch motivierten Diskriminierung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis. Das Bundesarbeitsgericht fordert von ihnen eine gesteigerte politische Treuepflicht, d.h. die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates zu identifizieren. Das Gericht statuiert eine Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers in bezug auf die Mitgliedschaft in sogenannten .verfassungsfeindlichen' Organisationen. Der Bewerber wird vor die Alternative gestellt, eine Mitgliedschaft in einer — von ihm durchaus nicht für .verfassungsfeindlich' gehaltenen — Organisation zu offenbaren und nicht eingestellt zu werden, oder diese nicht zu offenbaren, um danach wegen arglistiger Täuschung entlassen zu werden. Dieses Vorgehen wird seit längerem in großem Umfang mit den sog. Fragebogenaktionen im Anschlußgebiet praktiziert — eine unentrinnbare Zwickmühle. unmenschlich, — (zem. Red)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.