Entfesselte Repression des Staates gegen die MG
Entfesselte Repression des Staats gegen die MG
Illoyales Denken soll beim akademischen Personal abgestellt werden. Erörterung ist dringlich!
Die Marxistische Gruppe (MG) hat am Pfingstmontag ihre Auflösung erklärt. Sie sah keinen anderen Weg mehr, auf die gesteigerte Verfolgung durch die Staatsschutzbehörden zu antworten.
Das Spitzeln und Erfassen
Der Inlandsgeheimdienst hat seit Jahren gegenüber der MG ein „Counterinsurgency-Programm“ durchgezogen mit dem Ziel, diese Organisation zu zerstören. Nach dem Bericht eines VManns beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) vom Dezember 1989, nach Aussagen von Leuten, die das LfV für Spitzeldienste anwerben wollte und nach Äußerungen der MG selbst, wurden dabei folgende geheimdienstliche Methoden angewandt: (1)
— Video-Filmen von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen der MG mit Stecknadelkopfobjektiven. Auswerten der so gewonnenen Aufnahmen, Rasterabgleich der Köpfe der Anwesenden mit den beim Staatsschutz gespeicherten Paßbildern von oppositionellen Leuten. Gezieltes Anwerben von Anwesenden als Spitzel und Einschleusen in die abgestufte Mitgliederstruktur der Gruppe.
— Kaum verdecktes Filmen der Personen, die Räumlichkeiten/Gebäude betreten haben, in denen die MG Versammlungen, Tagungen, Schulungen abhielt und Feste beging. Beim Wiederverlassen der Lokalität stiegen die Spitzel den Leuten nach und notierten die KfZ-Nummern; den Rest erledigte Flensburg. Dasselbe geschah mit Leuten, die Flugschriften verteilten, Informationsstände durchführten/besuchten. Desweiteren leisteten die Einwohnermeldeämter Amtshilfe. Auf diese Weise kamen umfangreiche Adreßregister zustande, aber auch Informationen über die jeweilige Berufstätigkeit und ggf. die Firma bzw. die öffentliche Einrichtung, in denen die Bespitzelten arbeiteten.
— Telefonabhören, Legen von Fangschaltungen, um Anrufer zu archivieren, Lauschangriffe mit Richtmikrophon, Post öffnen, Einsatz von Wanzen.
Die auf die MG angesetzten V-Leute wurden gut bezahlt. Das Identifizieren von Personen, die auf öffentlichen Veranstaltungen für die MG auftraten oder sich im „Sinne der MG" äußerten, wurde zusammen mit einem Protokoll der Veranstaltung bzw. der personenbezogenen Äußerungen mit 200.- bis 600,DM prämiert.
Anwenden der „Erkenntnisse“
Wie aus der Radikalenerlaßpraxis bekannt, sind die Landesämter für Verfassungsschutz den Einstellungsbehörden im öffentlichen Dienst unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen zur Amtshilfe verpflichtet. Bei der bis vor kurzem geltenden Regelanfragenvorschrift mußte der Inlandsgeheimdienst auf Anfrage der einstellenden Behörde jeden Bewerber für den öffentlichen Dienst mit dem in NADIS gespeicherten Personenregister abgleichen und hatte ggf. sog. „gerichtsverwertbare Erkenntnisse" über staatsbürgerliche Tätigkeiten des Bewerbers abzuliefern. Deren weitere Interpretation lag im willkürlichen Ermessen der Einstellungsbehörde, d.h. des jeweils mit der Sache befaßten Beamten. Auf diese Weise geriet eine große Zahl von Bewerbern für den öffentlichen Dienst, welche der Staatsschutz in einen Zusammenhang mit der MG setzte, in die entwürdigende Mühle der sog. Anhörungen. Ebenso bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigte, die mit abgestuften Disziplinarmaßnahmen — bis hin zur Entlassung — überzogen worden sind.
Neben den uns bisher bekannten illegalen Vorgehensweisen der Behörden — Vorlegen von „Erkenntnissen" ohne formelle Beweiskraft (beglaubigter Dokumentencharakter); Staatsschutzanfrage ohne gesetzliche Grundlage (z.B. ohne Vorliegen von Tatsachen bei der beschäftigenden Behörde selbst (z.B. dem Schulamt), die dort Staatstreuezweifel wecken); Anberaumen von Anhörungen bei „Erkenntnissen" wie der Teilnahme an öffentlich zugänglichen Veranstaltungen), deren Besuch Teil der persönlichen Bildungstätigkeit ist; Androhen des „Zeugen vom Hörensagen" als Ersatz für die fehlende formelle Beweiskraft; Sammeln und Vorlegen von „Erkenntnissen", die z.B. unter Bruch des Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Unversehrtheit der eigenen Wohnung, erlangt worden sind — haben die Ämter für Verfassungsschutz bei der MG weitere illegale, an die Praxis der Gestapo erinnernde Repressionsmaßnahmen angewendet:
Der Inlandsgeheimdienst ging dazu über, von sich aus an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und an Firmen heranzutreten und den jeweiligen Vorgesetzten die Namen von Beschäftigten vorzulegen, von denen er behauptete, sie seien Mitglieder bzw. Anhänger einer „kommunistischen Geheimloge MG“, die im Betrieb ein MG-Netz aufgebaut hätten. Dies beeinträchtige die Personalpolitik der Firma, gefährde die Wahrung des Betriebsgeheimnisses und wirke generell rufschädigend. Reagierten die auf diese Weise präparierten Personalleiter nicht in der gewünschten Weise oder zeigten sie sich gar desinteressiert, wurde Druck ausgeübt. So hat Ende 1989 der Präsident des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) höchstpersönlich dem Vorstandsvorsitzenden der „Beruflichen Fortbildungszentren der bayerischen Arbeitgeberverbände“ (bfz) mitgeteilt, seine Firma sei vom LfV überprüft worden, neun Beschäftigte gehörten irgendwie der MG an und überreichte eine Namensliste. Desweiteren drohte das LfV dem bfz damit, falls es die bezeichneten Beschäftigten nicht entlasse, werde das bfz vom Arbeitsamt keine weiteren Arbeitsaufträge mehr erhalten, was im Ergebnis die Geschäfte des beruflichen Fortbildungszentrums schwer getroffen hätte.
Es ist ein Element faschistischer Staatspraxis, wenn der Inlandsgeheimdienst de facto über die Arbeit einer öffentlich-rechtlichen Behörde — hier des Münchner Arbeitsamts — verfügen kann und wenn offensichtlich Datenabgleiche stattfinden zwischen den Personaldateien von Firmen und öffentlichen Einrichtungen mit den Personendateien des Nachrichtendienstlichen Informationssystems der Verfassungsschutzämter (NADIS). Der Umstand, daß diese, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbare Tätigkeit gegen einen eingeschränkten Kreis von Personen betrieben wird, ändert an ihrem Charakter nichts.
Bislang hat es niemand für nötig befunden, dieser faschistoiden Exekutivpraxis wirksam entgegenzutreten. Von einer Mobilisierung des Widerstands, von gerichtlichen und parlamentarischen Schritten gegen diese Machenschaften ist uns nichts bekannt. Die Auflösung der MG ist vielmehr die faktische Kapitulation — da helfen gegenteilige Bekundungen nichts.
Zwei Gründe scheinen uns hierbei eine Rolle zu spielen. Zum einen die irrige, in der linken Opposition anzutreffende Meinung, es hätte keine Bedeutung, wenn eine ihrer Fraktionen, die sich in ihrer politischen Praxis wenig kooperationsbereit zeigte, derart vom Staat drangsaliert und vernichtet wird. Zum anderen die unzutreffende Auffassung der MG. daß eine Mobilisierung gesellschaftlichen Widerstands gegen solche Staatstätigkeit — z.B. auch über die Parlamentsopposition und ein passendes juristisches Vorgehen — nicht möglich sei.
Die Desinformationskampagne
Um die Zerschlagung der Marxistischen Gruppe gegenüber dem loyalen Publikum zu plausibilisieren, hat der Bundesinnenminister Anfang März 1991 in der Reihe „Themen zur Inneren Sicherheit" eine 68seitige Schrift des „Wissenschaftlichen Beirats" beim Innenministerium mit dem Titel „Die Marxistische Gruppe (MG) — Ideologie, Ziele und Arbeitsmethoden eines kommunistischen Geheimbundes“ veröffentlicht und in großer Zahl an Firmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes als Anlage zum jährlichen Staatsschutzbericht verschickt.
Eine eingehende, kritische Beschäftigung der linken Öffentlichkeit mit dieser innenministeriellen Expertise ist dringend. Hier einige Anmerkungen: Der „Wissenschaftliche Beirat“ zeichnet von der MG — wie im Titel bereits angedeutet — das abstoßende Bild einer konspirativ wirkenden, die Gesellschaft und ihre Institutionen netzartig unterwandernden Geheimloge, die ihre Mitglieder über langjährige Schulungen einer Gehirnwäsche unterzieht und mit einem internen Sicherheitsapparat unter Kontrolle hält. Die innenministerielle Broschüre stigmatisiert die MG als sozialschädliche Organisation, die zu vernichten ist. Die Kritik der MG am real existierenden Kapitalismus wird als „wirklichkeitsfremdes Denken“ bezeichnet. Nach Auffassung des Innenministers liegt „wirklichkeitsfremdes Denken" bei Leuten vor, die z.B. behaupten, daß die Sozialpolitik der BRD beweise, daß es in deren Gesellschaft Armut gibt. Solcherlei Kritik an den sozialen Verhältnissen inkriminiert der Innenminister als „Angriff der MG auf die freiheitliche Demokratie“, der zunächst auf das Denken der Menschen ziele, vor allem das der Akademiker, der ersten Zielgruppe der MG.
Der Innenminister will also Zugriff auf das Denken der Menschen; der Standpunkt des in seinem sozialen Segment eingepferchten, die Realität anderer Segmente nicht mehr wahrnehmenden, üppig dotierten professoralen Beirats, es gehe doch allen gut, als einzig zulässige Auffassung über die soziale Wirklichkeit der BRD.
Unerträglich ist es deshalb für den Innenminister, daß zur MG „vor allem Lehrer an Schulen, Hochschulen und in Einrichtungen der Erwachsenenbildung, aber auch Zeitungs- und Rundfunkjournalisten. Künstler und Verwaltungsfachleute (zählen)“; dao dio „MG () über eigene Rechtsanwälte, Ärzte und Psychologen (verfügt)" und „MG-Mitglieder aus technischen Berufen, z.B. EDVFachleute. () teilweise bei GroSkonzernen in interessanten Positionen tätig (sind)“.
Vom zur Herrschaftsausübung notwendigen akademischen Personal wird auch die gedankliche Apologie des Status Quo und Gefolgschaft verlangt. Es genügt eben nicht, lediglich in seinem Job angepaßt zu arbeiten, am Abend jedoch kritischen Gedanken über die derzeitigen Zustände anzuhängen und diese gar öffentlich zu äußern.
Insofern ist das Konzept der MG gescheitert, ein Konzept. Dieses Konzept negierte die Notwendigkeit der kritischen Reflexion der vom Akademiker in weisungsbefugter bzw. leitender Position verlangten Tätigkeit, die in krassem Gegensatz zu jedwedem Emanzipationsverlangen steht. Es hat den Widerspruch der vom Großteil der Mitgliedschaft verlangten Tätigkeit zu den konkreten Interessen und Bedürfnissen der „Untergebenen“ (z.B. Handarbeiter, Schüler, Studenten) nicht zur Kenntnis genommen bzw. gewissensentlastend persifliert und hat zur Unfähigkeit geführt, sich mit dem gesellschaftlichen Widerstand gegen das private Eigentum und den imperialistischen Staat zu verbünden. Diesen Fehler hat die Gegenseite erbarmungslos ausgenutzt. Bei dem gesamten Vorgang wird u.E. n. deutlich, daß die Reaktion den gegenüber den Beamten erhobenen Anspruch, sie hätten jederzeit — d.h. an jedem Ort rund um die Uhr — für die fdGO einzutreten, d.h. laut Radikalenerlaßurteil des BVerGE von 1975 den real existierenden Staat als hohen positiven Wert anzuerkennen, in einem neuen Anlauf auf die gesamte werktätige Intelligenz ausdehnen will. — (chf, zem)
Anmerkung: (1) Der Bericht über die Mitteilungen des V-Mannes und die Informationen von Leuten, die das LfV Ba-Wü anwerben wollte, liegen der Redaktion beglaubigt vor. Quellen: MSZ — Gegen die Kosten der Freiheit; Nr. 4/91; Die „Marxistische Gruppe“ (MG). Ideologie, Ziele und Arbeitsmethoden eines kommunistischen Geheimbundes; hrg. Bundesminister des Innern, März 1991, 68S.