Flüchtlinge nicht im Juze Räumung rechtswidrig?
Flüchtlinge nicht im Juze Räumung rechtswidrig?
Mit Datum vom 2. Juli wurde das Juze von der Nutzerin „Juze statt Plastik e.V.“ durch die Stadt beschlagnahmt. Flüchtlingen, die am 8. Juli in Konstanz eintreffen, drohe sonst die Obdachlosigkeit, und die müsse — entgegen aller sonst üblichen Praxis — nach dem Polizeigesetz beseitigt werden; so der rechtliche Seiltanz der Stadt. Das AJZ Schlupfwinkel wurde aufgrund dieser Rechtslage am 4 Juli polizeilich geräumt. Bis Redaktionsschluß (22. Juli) sind jedoch noch keine Flüchtlinge im Juze untergebracht worden. Der JuzeVerein stellt sich nun auf den Standpunkt, daß die Räumung rechtswidrig A war. Das Verwaltungsgericht in Freiburg. bei welchem der Verein am Tag m der Räumung Widerspruch eingelegt " hat. hat beide Parteien (Stadt und Verein) bereits zum zweitenmal um Stellungnahmen angefragt — die Akte ist bereits mehrere Dutzend Seiten dick. Einen Rechtsstreit hält der Verein inzwischen für naheliegend. Falls die Stadt diesen verliert, könnten auf erhebliche Schadensersatzforderungen auf sie zukommen. Allein die Konventionalstrafen dreier Bands, deren Konzert am 6. Juli abgesagt werden mußte, gehen in die Tausende. Neben dem regelmäßigen „Kneipenbetrieb“ am Montagabend am Lenkbrunnen plant der Verein eine Reihe von weiteren Aktionen für die nächsten Wochen. Ein Gespräch mit Sozialarbeiterinnen, Bürgermeister Hansen und dem Verein verlief für die AJZ-Gruppe eher enttäuschend. In der zentralen Forderung nach Ersatzräumen habe die Stadt kaum Bewegung gezeigt. Weitere Gespräche will die Stadt erst nach Ende der Sommerpause mit dem Verein führen — (jüw)