Kirche kündigt einen Kindergartenplatz auf
Kirche kündigt einen Kindergartenplatz auf
Stuttgart. Einem Dreijährigen wurde der Kindergartenplatz in einer katholischen Einrichtung wegen des Kirchenaustritts des Vaters gekündigt. Zwar müsse, laut Pfarrer, nicht jedes Kindergartenkind bzw. dessen Eltern katholisch sein, Ausnahmen sind z.B. moslemische Kinder, aber von Deutschen wird schon verlangt, die Kirchensteuer zu zahlen, somit zusätzlich zu Gebühren und Landeszuschüssen den Kindergarten mitzufinanzieren. Die Entscheidung für einen kirchlichen Kindergarten soll bewußt sein, ein günstiger Standort reicht als Grund nicht. Die Kündigung ist in Kirchenkreisen umstritten. Das Jugendamt hat „Hilflosigkeit" gegenüber solchen Entscheidungen bekundet. Zwar müsse der „allgemeine Zugang“ zu bezuschußten Einrichtungen — dazu gehören auch die kirchlichen Kindergärten — gewährleistet sein, das Recht auf Zugang in jedem Einzelfall könne damit aber nicht gesichert werden. — (unb)