Diskussion um Kinderbetreuung
Diskussion um Kinderbetreuung
Entwurf der Grünen Baden-Württemberg für ein Kinderbetreuungsgesetz
Dem Gesetzentwurf der Landtagsfraktion der Grünen für ein Kinderbetreuungsgesetz merkt man an, daß er nicht auf breiter Diskussion von Betroffenen. Gewerkschaften und weiteren Parteien entstanden ist. Wie schon vor einem Jahr die SPD mit einem solchen Gesetzentwurf gescheitert ist, wird auch dieser Entwurf an der Mehrheit von CDLI und FDP nicht vorbeikommen. Die Lage in diesem Bereich ist nicht so, daß es reicht, Gesetzentwürfe einzubringen und sich somit etwas ändert. Im Gegenteil, es gibt in Fragen der Kinderbetreuung eine breite öffentliche Diskussion, vielfältige Forderungen, die von der Qualität der Betreuung über Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bis zu deren Bezahlung reicht, also ein umfassender Katalog. Die Diskussion um einheitliche Forderungen ist noch nicht beendet. Die Praxis zeigt, daß viele Spaltungslinien vorhanden sind und deshalb noch eine Menge zu tun ist.
Zu verfolgen ist dies insbesondere in Fragen der Qualität. In Baden-Württemberg gibt es immer wieder neue und schlechte Einrichtungsarten (Kernzeiten an der Grundschule, Horte an den Schulen, Halbtagskindergärten), die aber kaum kritisiert werden, da „sie eben besser sind als gar nichts", und einem kleinen Teil von Eltern eben auch ausreichen und entgegenkommen.
Auch im Gesetzentwurf treten diese Spaltungslinien deutlich hervor:
Einheitliche Kinderbetreuung?
Hauptmangel ist, daß nicht von einem einheitlichen Kinderbetreuungskonzept die Rede ist, sondern verschiedene Betreuungsarten wie Regelkindergarten, Halbtagskindergarten und Tagheim noch erweitert werden sollen. Die Tagesmütterbetreuung soll für unter dreijährige Kinder weiter ausgebaut werden, ja sogar gleichwertige Stellung im Betreuungskonzept erhalten. Dies entspricht nun gar nicht der fortschrittlichen Diskussion, wendet sie sich doch gerade dagegen, die Kleinsten schon in Einrichtungen entsprechend der Lebenslage ihrer Eltern zu sortieren. Jedes Kind hat das gleiche Bedürfnis nach Erfahrung außerhalb der Familie, deswegen müssen diese Bedürfnisse in einer Einrichtung erfüllt werden, und in dieser Einrichtung haben dann Kinder und Eltern die Möglichkeit, zu entscheiden, in welchem Umfang sie die Betreuung in Anspruch nehmen wollen.
Ausbau von Tagesmütterprojekten?
Dagegen, daß Tagesmütter tariflich abgesichert werden sollen, wie im Gesetzentwurf gefordert, und Rechte auf Weiterbildung und Ansprache haben, ist nichts einzuwenden. Allerdings tun sich hier andere Probleme auf. Bis zu vier Kinder unter drei Jahren sollen Tagesmütter betreuen dürfen und können. Sie sollen nach Kinderpflegerintarif eingruppiert werden. Verschiedene Schlüsse können gezogen werden:
— Zur Erziehung von unter dreijährigen Kindern werden keine Fachkräfte benötigt, hier genügt die familienähnliche Situation.
— Um als ausgebildete Kinderpflegerin eingruppiert zu werden, reicht es, Mutter zu sein.
— Als Bestandteil des Kinderbetreuungsgesetzes gelten Tagesmütter als gleichwertige Betreuungseinrichtung.
Ist dies der Fall, dann müßte wenigstens eine pädagogische Ausbildung Voraussetzung sein, sonst könnte auch in den Kinderkrippen „Mutter“ als Qualifikation reichen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Tagesmütter bei den Kommunen und den üblichen Trägern für Kinderbetreuungseinrichtungen angestellt sind, wie es der Entwurf vorsieht.
Sieht man einmal von der ideologischen Ausrichtung, daß kleine Kinder in die Familie gehören, ab, dann wurde das Tagesmüttermodell eingerichtet, um die Löcher der fehlenden Einrichtungen zu stopfen und das Ganze enorm billiger zu gestalten. Bei Tagesmüttern fallen weder Miet-, Ausstattungs- noch Personalkosten an, und dem Wunsch nach Bereitstellung von weiblicher Arbeitskraft ist nachgekommen. Die großen Probleme, z.B. im Krankheitsfall und Urlaub der Tagesmutter und im rechtlichen Verhältnis zueinander, die hier immer wieder anfallen, bleiben den Betroffenen allein überlassen und müssen irgendwie individuell gelöst werden. Solche Notlösungen als Alternative anzubieten, ist recht problematisch.
„Bedarfsgerechter“ Ausbau?
„Jedes Kind hat das Recht auf einen bedarfsgerechten Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder bei einer Tagesmutter." Wieso hier von der Forderung nach einem Recht auf einen Kindertagheimplatz abgewichen wird, ist nicht nachzuvollziehen. Nur bei Durchsetzung eines solchen Rechts kann ein einheitliches, flächendeckendes und wohnortnahes Angebot entstehen.
Viel für Verbesserung der Qualität
Gruppengröße, personelle Besetzung. Vor- und Nachbereitungszeit, Fachberatung und Fortbildung, in diesen Bereichen sind die Forderungen wirklich ausreichend. Problematisch wird es bei der Qualifizierung. Obwohl seit Jahren Kinderpflegerinnen ausgebildet werden und es keinerlei Zeichen für die Einstellung dieser Ausbildung gibt, taucht diese Berufsgruppe überhaupt nicht mehr als Fachpersonal auf.
Ohne genaue Überlegungen, wie und in welche Richtung die Ausbildung der Fachkräfte für die Einrichtungen zu ändern ist und welchen Anforderungen an Pädagogik nachgekommen werden muß. ist es unmöglich, einfach eine Berufsgruppe nicht mehr anzuerkennen. Hier fehlt ebenfalls die Diskussion mit Gruppen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Null-Tarif?
Leider wurde auch dieser Forderung nicht Rechnung getragen. ..Die Träger der Betreuungseinrichtungen können die Elternbeiträge so bemessen, daß der wirtschaftlichen Belastung durch den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung und der Zahl der Kinder in der Familie Rechnung getragen wird.“ Also offen für Beitragsstaffelung und Diskussionen, was noch an Belastung für die Eltern möglich ist und was nicht mehr. Kostenfreiheit, weil als Bildungseinrichtung in heutiger Zeit absolut nötig, auf diese Forderung sollte nicht verzichtet werden.
Mitbestimmung?
Zwar lautet §5 des Entwurfs „Elternmitbestimmung", wie diese allerdings rechtlich wirken soll, ist unklar. „(1) Die Eltern haben das Recht, bei der Erfüllung der Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtung mitzuwirken und die Leitlinien der Erziehung mitzubestimmen." Die Mitbestimmung soll durch Elternversammlung und Elternbeiräte ermöglicht werden. Der Elternbeirat hat allerdings neben Beratung und Begleitung der pädagogischen Arbeit und der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Beschäftigten, wie bisher auch festgeschrieben. nur neu ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Dies ist natürlich nicht abzulehnen, aber auch hier gibt es noch wesentlich weiterführende Vorstellungen mit wirklichen Mitbestimmungsrechten.
Neu festgeschrieben ist die Einrichtung eines Landeselternbeirats, den es in Baden-Württemberg immer noch nicht gibt und für den es allerhöchste Zeit ist.
Insgesamt ist noch einmal festzuhalten, daß auch die Grünen an wirklich elementaren Forderungen wie dem einheitlichen und gebührenfreien Bildungswesen und der Forderung nach dem Recht auf einen Kindertagheimplatz festhalten sollten. Die Diskussion breit mit betroffenen Eltern und Beschäftigten zu führen, wäre für die Vereinheitlichung in Forderungen, aber auch für die Durchsetzungskraft von entscheidender Bedeutung. — (unb)