Städte Weinheim und Mannheim: Gezerre um 50 Asylbewerber
Städte Weinheim und Mannheim: Gezerre um 50 Asylbewerber
Getreu der Parole, die der Gemeindetag Baden-Württemberg am 15.4.91 an alle Bürgermeister des Landes ausgegeben hatte, sich gegen Zuweisung von Flüchtlingen ggf. auch mit „spektakulären Maßnahmen" zu wehren, hat die Stadtverwaltung Weinheim juristische Schritte unternommen: Sie widersprach der Zuweisung von 50 Flüchtlingen aus einer Sammelunterkunft in Mannheim. die vom Regierungspräsidium verfügt worden war. Das RP drohte daraufhin. am 5.8. die Flüchtlinge in die DietrichBonhoeffer-Schule in Weinheim zwangseinzuweisen. Gegen diesen Sofortvollzug klagte die Stadt beim Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs. Das Gericht bat daraufhin das RP, den Sofortvollzug bis zu seiner Entscheidung auszusetzen. Das RP entsprach der Bitte. — (tht)