Heft 16 vom 08.08.1991 3/16 scan 2026-05-29

Beteiligt Euch am Besuch des Prozesses gegen die PKK!



Beteiligt Euch am Besuch des Prozesses gegen die PKK!

Aufruf an Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter Schon zweimal besuchte eine Delegation von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern den Prozeß gegen die PKK vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Zuletzt war eine 52-köpfige Delegation am 21.5.91 in Düsseldorf.

Nach dem ersten Besuch am 12.12.90 versuchte die Bundesanwaltschaft (BAW), aktiv Einfluß auf die Hauptvorstände der Einzelgewerkschaften der Delegationsteilnehmer zu nehmen. In dem Schreiben u.a. an IG Metall, GEW, IG Medien versucht die BAW, sich mit inquisitorischen Mitteln in den innergewerkschaftlichen Diskussionsprozeß einzumischen. So behauptet sie, daß die Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen, nicht richtig informiert seien. Zum Beweis des terroristischen Hintergrundes der PKK schickte die BAW eine 30seitige Broschüre mit und rückte so die Öffentlichkeit des Verfahrens in die Nähe von angeblichen Terroristen. Dafür konnte die BAW im laufenden den Verfahren bisher keinerlei Beweise erbringen. Die Kolleginnen und Kollegen solidarisieren sich mit dem Kampf der unterdrückten Völker für Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Und unter Bezug auf die UNCharta, nach der jedes Volk, das kolonial unterdrückt wird, das Recht hat, sich mit allen Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes, für seine Befreiung und Selbstbestimmung einzusetzen, fordern sie die Einstellung dieses §129a-Verfahrens gegen die nationale Befreiungsbewegung Kurdistans.

Bitte meldet Eure Teilnahme bis zum 25. Oktober bei den Kurdistan-Solidaritätsgruppen an. Es besteht auch die Möglichkeit, an einem der beiden Tage am Prozeß teilzunehmen.

Dem Gericht wird der Besuch schriftlich mitgeteilt. In der Mittagspause besteht Gelegenheit, mit den Angeklagten und Verteidigern zu sprechen. Für den frühen Abend ist eine Pressekonferenz in Düsseldorf vorgesehen. — (rub)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.