Heft 16 vom 08.08.1991 3/16 scan 2026-05-29

Bericht über den Prozessbesuch der Gewerkschaftsdelegation am 21./22.5.



Bericht über den Prozeßbesuch der Gewerkschaftsdelegation am 21./22.5.

Am 21.5.91 besuchte eine Delegation von 52 Gewerkschafternf-innen den Düsseldorfer PKK-Prozeß, um gegen das dort stattfindende §-129a-Verfahren zu protestieren. Angeklagt sind Mitglieder der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) als Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung“.

An dem Verhandlungstag, dem die Delegation beiwohnte, wurde einem der nicht inhaftierten Angeklagten — Mehmet Sait Yildirim — wegen einer Zwischenbemerkung („so eine Frage kann man doch nicht stellen") während der Vernehmung des Kronzeugen eine Ordnungshaft von 7 Tagen wegen „ungebührlichen Verhaltens“ in Aussicht gestellt. Die Mitangeklagte — Meral Kidir —, die daraufhin einen Zwischenruf machte, sollte dafür 5 Tage Ordnungshaft erhalten. Als sich die vier noch in Haft befindlichen Angeklagten (Hassan Hayri Güler, Ali Actas, Selahattin Erdem und Ali Haydar Kaytan) mit den Betroffenen solidarisierten, indem sie Parolen riefen, wurden ihnen der Ausschluß von der Verhandlung angedroht. Der Bundesanwalt Senge forderte den Ausschluß vom Verfahren bis zum Ende der Vernehmung des Kronzeugen Cetiner. Diese kann sich noch über ein Jahr hinziehen, wenn der Prozeß nicht vorher zum Scheitern gebracht wird.

Am folgenden Verhandlungstag, dem 22.5.91, verhängte das Gericht dann folgende Strafen: jeweils 7 Tage Ordnungshalt und Ausschluß von der Verhandlung für 3 Monate für die beiden nicht inhaftierten Angeklagten Meral Kidir und Mehmet Sait Yildirim. Alle 4 noch inhaftierten Angeklagten wurden für 3 Monate vom Prozeß ausgeschlossen.

Das Gericht folgt damit seiner Linie, nicht nur die Öffentlichkeit aus diesem Verfahren rauszuhalten, sondern selbst die Angeklagten wegen geringster Vorwände auszuschließen, um per Geheimverfahren und ungestörter Aussagen des Kronzeugen, der jeweils vor den Verhandlungstagen von der BAW frisch präpariert wird, zu einer Verurteilung der PKK nach § 129a zu kommen.

Am 21.5. veranstalteten die Delegationsmitglieder eine Pressekonferenz. In der namentlich unterschrieben Erklärung verurteilen sie „die Einmischung der Strafverfolgungsbehörden in innergewerkschaftliche Diskussionsprozesse. Diese stellen einen Angriff auf freie und unabhängige Gewerkschaften dar . . . Wir fordern die Einstellung der §129a-Verfahren gegen die nationale Befreiungsbewegung Kurdistans! Die Bundesregierung fordern wir auf, das kurdische Volk endlich als Nation anzuerkennen!"

Noch am Abend des 21.5.91 hatten die Gewerkschafter beschlossen, anläßlich des zweiten Jahrestages das Prozesses einen erneuten Prozeßbesuch von Gewerkschaftern am 5. und 6. November 1991 zu organisieren. Dann sollen noch mehr Teilnehmer gegen dieses 129a-Verfahrens protestieren. — (res)

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