Arbeitsamt Konstanz: die Angst vor den Worten
Arbeitsamt Konstanz: die Angst vor den Worten
Während am Golf das Menschenschlachten im Namen der Freiheit noch anhielt, luden verschiedene Konstanzer Organisationen zu einem „Solidaritätstreffen im Zeichen der Freundschaft mit den Alliierten Streitkräften am Golf" ein. Der Eintritt wurde all denen verwehrt, deren Äußeres darauf hindeutete, daß sie Kriegsgegnerinnen seien. Eine Frau gelangte dennoch in den Saal. Nachdem die Herren Klaus von Trotha und Wolfgang Müller-Fehrenbach ihre Reden gehalten hatten, versuchte diese, einige Worte zu den Vorwürfen gegen die Friedensbewegung zu sagen. Der Herr Minister selbst hinterte sie daran.
Am 13. Mai erh eit die Frau einen Brief vom Staatlichen Gesundheitsamt Konstanz: ..Das Gesundheitsamt Konstanz wurde vom Stadt Konstanz wegen Rücksprache beauftragt. Sie zu einer amtsärztlichen Untersuchung einzubestellen." (Originalzitat) Nachdem Sie der Aufforderung. bei dem Am: zu erscheinen, nicht gefolgt war. erhielt sie einen weiteren Brief, mit einem neuen Termin und der Drohung: „Sollten Sie diesen Termin erneut nicht wahrnehmen, müssen Sie damit rechnen, daß wir eine polizeiliche Vorführung veranlassen.“ Die Rechtsanwältin, die von der Frau beauftragt worden war schrieb daraufhin in einem Brief an das Rechts- und Ordnungsamt: „Für einen solchen Auftrag gibt es keine gesetzliche Grundlage. Weder das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen noch irgendwelche privatrechtlichen Bestimmungen kennen den Rechtsgrund .Rücksprache' für Ihre AnOrdnung. Auch das Unterbringungsgesetz kennt einen solchen Rechtsgrund nicht. Ich denke, wir sind uns darüber einig, daß der Gesetzesvorbehalt eine der wichtigsten Grundpfeiler der bundesdeutschen Rechtsordnung ist, zumal Sie im vorliegenden Fall einen Eingriff gegen die persönliche Freiheit meiner Mandantin und einen Eingriff entgegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz angeordnet haben. Ich denke, wir sind uns auch darüber einig, daß ein eingreifender Verwaltungsakt ohne gesetzliche Grundlage von Anfang an nach Paragraph 44 Absatz 1 VwVfG nichtig und unwirksam ist. Meine Mandantin braucht deshalb der Einbestellung nicht zu folgen. Bei einem Telefongespräch der Rechtsanwältin mit Herrn Holzer vom Rechts- und Ordnungsamt sagte dieser, er sei von der Polizeidirektion Konstanz aufgefordert worden, wegen dem Verhalten der Frau auf der Veranstaltung etwas zu unternehmen. Er wollte sich absichern und habe sich deshalb mit Herrn Doktor Hess vom Gesundheitsamt in Verbindung gesetzt. Er sagte, daß Hess nicht korrekt vorgegangen sei. bestätigte, daß dieses Amt nicht zuständig sei und Hess sich in der Wortwahl und im Vorgehen vergriffen habe. — (db)