Kampf um Wohngeldzulage am Klinikum Mannheim
Kampf um Wegegeldzulage am Klinikum Mannheim
Mannheim. Den Pflegekräften am Klinikum soll die sog. Wege- und Umkleidepauschale von 110 bzw. 82,50 DM (Azubi) ab August ersatzlos gestrichen werden. Sie war eine Art Überstundenvergütung für die Zeiten, die das Personal vor und nach der eigentlichen Arbeitszeit mit Umziehen und den Wegen zu den Umkleideräumen verbringen muß. 1988 wurde per Bundesarbeitsgericht geklärt, daß diese Zeiten zur Arbeitszeit gehören. Durch die Tarifverhandlungen 1991 wurde jedoch der Begriff Arbeitsstelle neu definiert: Danach beginnt die Arbeitszeit nicht mehr an der Pforte, sondern am Arbeitsplatz. Die ÖTV geht von einer Besitzstandswahrung aus (Regelungen, die am 15.3.91' bestanden, sollen weitergelten); der Kommunale Arbeitgeberverband „interpretiert“ anders. Die Beschäftigten wehren sich mit vielen Aktionen gegen die Lohnkürzung und verlangen die Zahlung von der Stadt. Am 17.9. muß der Gemeinderat über einen entsprechenden Antrag der Grünen entscheiden. — (mab)