Heft 17 vom 22.08.1991 3/17 scan 2026-05-29

Bundeswehreinsatz und Grundgesetzänderung

Aus dem Referat eines Mitglieds des Antikriegskomitees Stuttgart (Teil I)


Bundeswehreinsatz und Grundgesetzänderung

Aus dem Referat eines Mitglieds des Antikriegskomitees Stuttgart (Teil I)

Aus Anlaß des Antikriegstags am 1. September veröffentlichen wir in zwei Teilen Auszüge aus einem Referat, das ein Mitglied des Stuttgarter Antikriegskomitees auf einem Treffen des Antifaschistischen Netzwerkes Nordbaden am 30. Juni gehalten hat.

1. Einiges zu rechtlichen Grundlagen . . . Da wäre zunächst der Art.26:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig." (1)

Dieser Artikel wird seitens der Reaktion nicht diskutiert. Seitens der Anti-KriegsBewegung leider auch wenig.

Alles dreht sich um den Art. 87 a), Absatz 2:

„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.“(1)

Dieser Artikel soll geändert werden. Die CSU schlägt dafür folgende Ergänzung vor: „Außer zur Verteidigung und zur Erfüllung von Aufgaben innerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit dürfen die Streitkräfte .. (2)

Das ist sehr offen formuliert: Unter solchen Systemen können z.B. verstanden werden: NATO, UNO, WEU. Die beiden letztgenannten Organisationen operieren bekanntlich weltweit.

Ein weiteres Dokument spielt eine wichtige Rolle: die UN-Charta.

Befürworter der GG-Änderung argumentieren ja, die BRD habe durch ihre UNO-Mitgliedschaft automatisch Verpflichtungen und berufen sich dabei auf den Art. 43 dieser Charta. Dessen Absatz 1 lautet:

„Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dadurch beizutragen, daß sie nach Maßgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung stellen, Beistand leisten und Erleichterungen einschließlich des Durchmarschrechtsgewähren . . .“(1)

Absatz 3 lautet: „Die Abkommen werden ... von den Unterzeichnerstaaten nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert." (1)

Die UN-Charta berücksichtigt also hier die unterschiedlichen Verfassungsrechte ihrer Mitgliedsstaaten und greift ausdrücklich nicht in sie ein. Die Notwendigkeit einer Änderung des Grundgesetzes läßt sich aus der UN-Charta also gerade nicht herleiten.

Ein weiteres Argument der Änderungsbefürworter ist, der Golfkrieg sei von der UNO geführt worden und die BRD habe als Mitgliedsstaat eine Beistandspflicht gehabt.

Erstens war der Beistand der BRD in vieler Hinsicht nicht so knapp. Sie war unmittelbar Kriegspartei.

— Die BRD hat Streitkräfte zur Verfügung gestellt. Sowohl im „Krisengebiet“ (Türkei und Mittelmeer), und auch erst recht in der BRD selbst. Die Aufgaben der aus der BRD abgezogenen US-Einheiten wurden nämlich von Bundeswehreinheiten übernommen, entsprechend dem War Time Host Nation SupportAbkommen.

— Die BRD hat Beistand geleistet. Durch massive logistische Unterstützung, Nachschubtransport, Bereitstellung medizinischer Versorgung etc. und durch erhebliche Geldmittel.

— Die BRD hat das Durchmarschrecht auf allen Ebenen — zu Lande, zu Wasser und in der Luft — für die US-Streitkräfte gewährt.

Zweitens aber ist der Krieg gegen den Irak nicht unter dem Kommando des UN-Sicherheitsrates geführt worden.

Den Krieg hat eine NATO-Allianz unter Einbeziehung von Verbündeten geführt. die einen Sicherheitsratsbeschluß benutzen konnte. Die BRD-Einsätze wurden also auf Grundlage anderer Vereinbarungen durchgeführt: dem NATOVertrag und dem WHNS-Abkommen. Spätestens den Bundeswehreinsatz im Iran decken diese beiden Vereinbarungen nicht mehr ab. Das war der Bundesregierung und der Bundeswehr laut GG eindeutig verboten.

Soweit zu den rechtlichen Argumentationen.

2. Stellung von politischen Parteien zu GG-Änderung

Die Hauptlinie der CDU, in etwa repräsentiert durch den o.g. CSU-Antrag, ist: Grundsätzlich und ein für alle Mal klären, daß die Bundeswehr weltweit eingesetzt werden kann, dann erspart man sich die Auseinandersetzung in jedem einzelnen Fall in der Zukunft.

Eine Nebenlinie in der CDU, vertreten auch von anderen Reaktionären, ist: Es liegt kein Änderungsbedarf vor, schon die jetzige Rechtslage läßt weltweiten Bundeswehreinsatz zu. Das Elegante an dieser Lösung wäre, daß damit auch die bereits vollzogenen Rechtsbrüche abgesegnet wären.

Eine dritte, weitergehende Variante hat ein gewisser Werner Kaltefleiter eingeführt. Seiner Meinung nach ist die UNO eine zu durchwachsene Angelegenheit.

Ich will Ausschnitte aus seinem Aufsatz hier wiedergeben:

.... Die Bezeichnung der Vereinten Nationen als Völkerfamilie übersieht häufig, daß diese Familie überwiegend aus schwarzen Schafen besteht .. . Dies aber führt zu der Frage der Legitimation von Entscheidungen der Vereinten Nationen im allgemeinen und des Weltsicherheitsrates im besonderen. Von den etwa 160 Mitgliedern der Vereinten Nationen sind etwa 130 solche Diktaturen, die restlichen 30 können als Demokratien bezeichnet werden . . . Daraus ergibt sich die Frage, ob nicht gerade der Golfkrieg Anlaß zu Überlegungen sein sollte, neue Sicherheitsstrukturen zu entwickeln. Diese können nicht auf der gleichberechtigten Mitsprache aller Länder dieser Welt beruhen . . . Eine friedenssichernde Funktion kann nur Demokratien zukommen, weil sie aufgrund ihrer internen Struktur zu jeder Form der Aggression unfähig sind .. . Diese kritische Anmerkung zu den Vereinten Nationen bedeutet natürlich auch, daß es problematisch ist, eine Grundgesetzänderung in der BRD zu planen, die den Einsatz von Bundeswehrkräften außerhalb des NATO-Gebietes nur im Auftrage der Vereinten Nationen ermöglicht. Unabhängig von der strittigen Frage, ob das jetzige Grundgesetz das wirklich verbietet, gilt es zu bedenken, ob es der Wertordnung des Grundgesetzes entspricht, den Einsatz von Bundeswehrsoldaten irgendwo auf der Welt von einem Votum abhängig zu machen, das ohne die Zustimmung der Regime in Moskau und Peking nicht zustande kommen kann. Die internationale Rolle Deutschlands ist in die Gemeinschaft freier Völker eingebettet. In dieser Gemeinschaft ist die BRD groß geworden, ist ihre Sicherheit und Freiheit bewahrt worden, nur in dieser Gemeinschaft kann sich das vereinte Deutschland entfalten. Daraus ergibt sich, daß — wenn überhaupt eine Grundgesetzänderung für notwendig erachtet werden sollte — diese den Einsatz von Bundeswehrstreitkräften im Verbund der Bündnisstrukturen demokratischer Staaten ermöglicht...“ (3)

Also jedenfalls nicht im Rahmen der UNO, sondern der NATO oder der WEU, jeweils Organisationen ohne „schwarze Schafe" in ihrer Mitte.

Das ist die Propaganda für den offenen Zusammenschluß der imperialistischen Länder und ihrer befreundeten Regime, also praktisch die Ausdehnung der NATO auf die ganze Welt.

In seinem Eifer unterstellt Kaltefleiter außerdem eine demokratische Struktur der UNO, die es so gar nicht gibt. Denn von Gleichberechtigung kann angesichts der Kompetenzen des Sicherheitsrates einerseits und der UN-Vollversammlung andererseits wirklich keine Rede sein. Aber selbst die vorhandenen geringen Einflußmöglichkeiten der großen Mehrheit der Mitgliedsstaaten sind Kaltefleiter noch zu viel.

Im Unterschied zu solchen Positionen hat sich die SPD mit ihrem Parteitagsbeschluß positiv für sog. „Blauhelm-Einsätze“ ausgesprochen. Dazu ist zweierlei zu sagen:

Erstens wird damit prinzipiell ein Bundeswehr-Einsatz über die bisher vorhandenen Möglichkeiten hinaus erlaubt. Damit ist eine „Türöffner-funktion" erfüllt.

Zweitens sind auch diese „BlauhelmEinsätze" ziemlich problematisch zu bewerten. Während in den ersten Jahrzehnten des Bestehens der UNO in der Regel durchgesetzt werden konnte, daß diese Truppenverbände von neutralen, am jeweiligen Konflikt nicht interessierten Staaten gestellt wurden, hat sich in den letzten Jahren eine andere Entwicklung durchgesetzt. Z.B. im Libanon wurden neben anderen auch englische und französische Truppen eingesetzt, also Truppen aus Staaten, die als ehemalige Kolonialmächte die Hauptverantwortung tragen für die jetzigen Konflikte im Nahen Osten, und die nach wie starke Interessen in dieser Region, speziell im Libanon haben. Von „Neutralität“ dieser Truppen konnte also überhaupt keine Rede sein ...

Bei den West-Grünen gibt es ganz unterschiedliche Positionen. Sie reichen von einer Befürwortung weltweiter Einsätze über Blauhelmeinsätze bis zur Mehrheitsentscheidung der letzten Bundesversammlung, die sich gegen jede Grundgesetzänderung ausgesprochen hat.

Am einfachsten und klarsten ist die Position der Linken Liste / PDS: sie fordert eine verfassungsrechtliche Regelung, welche:

„den Einsatz deutscher Soldaten außerhalb des deutschen Territoriums in welcher Form auch immer verbietet, die Verankerung einer strikten Friedenspflicht .. .“

1) Broschüre: Bundeswehr in Krisengebiete ? Hrsg. Barbara Müller. Kontakt: Bund für soziale Verteidigung, Friedensplatz 1 a. 4950 Minden

2) zit. nach: Frankfurter Rundschau vom 2.3.1991

3) Europäische Sicherheit 5/91. Politische Lehren aus dem Golfkrieg. Eine friedenssichernde Allianz für die konfliktträchtige Region.

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.