Heft 18 vom 05.09.1991 3/18 scan 2026-05-29

Obergericht verweigert Zwangsarbeitsentschädigung

OLG München stellt den Nutznießern der Zwangsarbeit unter dem NS-Regime Freibrief aus


Obergericht verweigert Zwangsarbeitsentschädigung

OLG München stellt den Nutznießern der Zwangsarbeit unter dem NS-Regime Freibrief aus

Seit Ende Juli liegt die schriftliche Urteilsbegründung im Prozeß der ehemaligen Zwangsarbeiterin bei Siemens, Waltraud Blass, gegen den SiemensKonzern, den Rechtsnachfolger der Fa. Siemens&Halske AG, vor (Az: OLG München 20 U 5269/90). Frau Blass hatte vor dem Oberlandesgericht beantragt, daß der Konzern dazu verurteilt wird, ihr für die Zwangsarbeit vom Dezember 1943 bis August 1944 in einem Siemens-Betrieb beim KZ Ravensbrück DM 24300 nebst 4% Zinsen hieraus ab Klagezustellung nachzuzahlen; ihr weiter ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens DM 50000 für die erlittene unmenschliche Behandlung durch Siemens zu entrichten sowie eine Entschädigungspauschale in Höhe von 10000 DM wegen entgangener Rentenansprüche (die Zwangsarbeit wird bei der Rentenberechnung bisher nicht anerkannt). Der Zivilsenat des OLG München, bestehend aus den Richtern Barton und Löhnhoff sowie der Richterin Hofmann, schmetterte den Antrag ab: „Die Klage ist daher jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Verjährung unbegründet". Den Einwand von Frau Blass, daß es sehr schwierig gewesen sei, Beweise für das Anfordern von Zwangsarbeitern durch die Fa. Siemens (Beklagte) zu erbringen, weil der Konzern ihr den Zutritt zum Firmenarchiv verweigerte, quittieren die Richter mit den Worten: „Über die Behauptung der Klägerin, die Beklagte habe keinen Zutritt zu ihren Archiven gegeben, braucht daher Beweis nicht erhoben zu werden, da die Frage, ob die Beklagte Zwangsarbeiter angefordert hat und eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt hat, für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung ist."

Nachdem die Obergerichte, insbesondere der Bundesgerichtshof, jahrzehntelang jeden Entschädigungsanspruch inländischer Zwangsarbeiter gegenüber den ausbeutenden Firmen abgelehnt haben, nachdem die Geschädigten jahrzehntelang durch die Zurückhaltung von Tatsachenbeweisen durch die Konzerne an der Beweisführung gehindert worden sind, wollen sich diese nun über den formalrechtlichen Einwand der 30jährigen Verjährung die Früchte ihres Zusammenwirkens mit der als verbrecherisch eingestuften Organisation SS im Namen des Rechtsfriedens sichern. Das OLG München spurte und attestiert diesem Vorgehen darüber hinaus, es verstoße nicht gegen die guten Sitten.

Das Europäische Parlament hat dazu in seiner am 16.1.1986 gefaßten „Entschließung zu Entschädigungsleistungen für ehemalige Sklavenarbeiter der deutschen Industrie" u.a. festgestellt:

„D. in Kenntnis, daß viele deutsche Industrieunternehmen während der nationalsozialistischen Herrschaft über Deutschland jüdische und nichtjüdische Zwangsarbeiter beschäftigt haben, die in ihrer großen Mehrzahl durch die unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen umkamen bzw. in ihrer Gesundheit schwer geschädigt wurden, (. ..) 1. sieht (das Europäische Parlament) eine klare moralische und rechtliche Verpflichtung der Firmen, die Sklavenarbeiter beschäftigt haben, Entschädigungsleistungen zu zahlen; 2. fordert die Firmen, die diese Zahlungen immer noch nicht geleistet haben, auf, dies umgehend zu tun.“— (zem)

Siemens-Zwangsarbeit im KZ Ravensbrück

„. . . Bei der Ankunft in Ravensbrück war es ein ganzer Zug voll Frauen. Waltraud Blass und die übrigen .Neuen' kamen in den .Zugangsblock'. Sie waren die Verfügbaren', wenn alle anderen schon auf die vielen Arbeitskommandos verteilt waren.

Die Arbeit war schwer und kräftezehrend bis zum letzten: Ein Schiff mit Ziegelsteinen entladen; die eisigen Steine im Winter von Hand zu Hand reichen, ohne Handschuhe; große Flächen am See planieren, oben am Hang die Loren vollschaufeln, im Laufschritt runter und dann unten abladen und verteilen. Das wäre an sich schon schwerste Männerarbeit gewesen. Bei der Arbeit wachten die SS-Aufseherinnen mit scharfen Hunden darüber, daß keine der Frauen auch nur kurze Verschnaufpausen einlegen konnte. Die Verpflegung erreichte höchstens 750 bis 800 Kalorien. Viele Frauen wurden ausgezehrt, krank, zumal die Arbeitszeit 12 Stunden am Tag betrug ...

.Eines Tages', berichtet Waltraud Blass, .kamen einige Männer vom naheliegenden Siemenswerk. Man ließ uns in Reihen antreten, und wir wurden zuerst körperlich .begutachtet'. Wir waren für diese Herren nichts als eine .Ware'. Abgemagert, mit blaugefrorenen Beinen und schlotternden Kleidern standen wir vor ihnen. Der Leiter des Arbeitseinsatzes, SS-Oberscharführer Pflaum, ein ganz brutaler Schläger, hatte uns ausgewählt und bereits listenmäßig erfaßt. Die Siemens-Leute fragten uns nach unserer früheren Tätigkeit und ließen uns in einer Art Eignungstest Figuren aus Draht biegen. Ich kam so in die große Gruppe der Arbeitssklaven für Siemens. Wir hatten von anderen Häftlingen schon viel über diese Arbeit gehört und fürchteten Mißhandlungen und Strafen, wenn wir das Pensum nicht schaffen sollten. Andererseits hatten wir Angst, für arbeitsunfähig erklärt zu werden, denn nur durch Arbeit konnten wir unser Leben erhalten.'

In der .Normal'-Baracke hatten die Frauen nicht mehr Kriminelle als Stubenälteste, sondern Politische, zwei Wienerinnen. ,Die waren in Ordnung. Aber die Aufseherinnen am Siemens-Arbeitsplatz, Angestellte der Firma, das waren ganz Schlimme. Außer Schimpfen mit uns hörten wir von ihnen kein gutes Wort. Wollte ich mal meiner Nachbarin am Arbeitsplatz ein Wort sagen, schon war eine da, fuhr mich an, ich solle den Schnabel halten und schneller arbeiten. Wir mußten da aus Kupferdraht kleine Röllchen für irgendwelche elektrischen Teile wickeln, offensichtlich für Kriegsgerät.'

Die Zwangsarbeit bei Siemens war in zwei Wechselschichten aufgeteilt, also immer im zwölfstündigen Wechselrhythmus. Besonders schlimm war die Arbeit in der Nachtschicht. Kamen die Häftlinge nach etwa zwölfstündiger Arbeit aus den Werkhallen, mußten sie erst den langwierigen Zählappell buchstäblich durchstehen. Wenn sie dann endlich, vollkommen übermüdet und erschöpft, auf ihre Holzpritschen niedersanken, konnten sie nur wenige Stunden schlafen. Die Schüssel Essen erforderte baldiges Wiederaufstehen und Anstellen an der Ausgabe. Für jede Zwangsarbeiterin wurde ein Diagramm über ihre Arbeitsleistung angelegt. Konnte sie aus Entkräftung die geforderte Leistung nicht bringen, drohte ihr Kostentzug, Strafestehen, Arrest oder auch der Strafblock im Lager. Von der Firma Siemens wurde beim Abmarsch von der Arbeit jeder Frau eine Schnitte Brot mit billiger Wurst in die Hand gegeben. Das war der ganze Siemens-Lohn für die Zwangsarbeit. Ein einziges Mal erhielt Waltraud Blass einen Schein, sogenanntes Lagergeld. Sie kaufte sich dafür eine Hautcreme für die Hände, aber sie war so minderwertig, daß sie damit das Leder der Holzpantinen einfettete, damit es nicht so hart drückte.“

zit. a. „Oie kalte Schulter des Hauses Siemens, hrsg.v. Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. und Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime. 1990,12 S.

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