Heft 18 vom 05.09.1991 3/18 scan 2026-05-29

IBM-Betriebsvereinbarung zu Heimarbeit



IBM-Betriebsvereinbarung zu Heimarbeit

Sindelfingen. Zwischen Gesamtbetriebsrat und Geschäftsleitung der IBM Deutschland GmbH wurde eine Betriebsvereinbarung „Außerbetriebliche Arbeitsstätten" abgeschlossen, die die Heimarbeit („Errichtung einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte in einer Mitarbeiterwohnung") von IBM-Beschäftigten regelt. Danach kann die Arbeitszeit sowohl auf die betriebliche als auch auf die außerbetriebliche Arbeitsstätte aufgeteilt werden. Die Vereinbarung gilt auf freiwilliger Basis für alle festangestellten IBM-Beschäftigten, „das Unternehmen kann sowohl zur Teilnahme anregen als auch aus betrieblichen Gründen von der Einrichtung der außerbetrieblichen Arbeitsstätte absehen“. Arbeitsmittel werden vom Unternehmen gestellt, für die Bereitstellung des Raumes sowie für Energie werden monatlich 40 Mark pauschal vergütet, gegen Nachweis auch ein höherer Aufwand. IBM erwartet durch die Heimarbeit einen Produktivitätsgewinn und einen Abbau von (bezahlten) Überstunden. Langfristig würden sich — abgesehen von der Produktion — 80 Prozent der Tätigkeiten für partielle Heimarbeit eignen. Bis Ende 1992 rechnet das Unternehmen mit etwa 350 solcher Arbeitsplätze, insbesondere bei Software-Entwicklern und Computer-Netzwerktechnikern. Es wird davon ausgegangen, daß mindestens ein Tag pro Woche im Betrieb gearbeitet wird. In Großbritannien und in den Niederlanden arbeiten bereits zehn Prozent der IBM-Beschäftigten daheim. Die Industriegewerkschaft Metall hat die Betriebsvereinbarung kritisiert, sie würde durch die Hintertür Samstagsarbeit einführen und Sozialleistungen nur unzureichend regeln. — (wor/AGM, Red)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.