Klinikauftrag endet bei Obdachlosen"
Klinikauftrag endet bei Obdachlosen“
Karlsruhe. Ein Arzt weist einen Obdachlosen ins Städt. Klinikum ein, der unter Verbänden unverheilte eiternde Wunden hat, z.T. bereits von Maden befallen. Der Klinikarzt entscheidet, es liege kein Notfall vor und läßt ihn „zum Ausnüchtern" in ein Polizeirevier verfrachten. Die Polizisten wenden sich an die Stadt und erreichen die Aufnahme ins Klinikum. Der Klinikbürgermeister (FDP) erklärte darauf, bei solchen Fällen beharrlicher Selbstschädigung ende der Klinikauftrag. Die Grünen im Gemeinderat protestierten gegen diese Position und forderten eine „soziale Indikation“ für die Klinikaufnahme. — (wjw)