Bundesanwaltschaft plant neuen PKK-Prozess
Bundesanwaltschaft plant neuen PKK-Prozeß
Anfang September gab der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft bekannt, daß vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erneut Anklage gegen ein PKK-Mitglied wegen „Mordes“ und §129a erhoben werden soll. Dieses wäre dann nach Düsseldorf und Celle der dritte PKK-Prozeß vor deutschen Gerichten. Die Bundesanwaltschaft versucht erbittert vor einem Oberlandesgericht ein Urteil durchzusetzen, daß die PKK eine „terroristische Vereinigung“ ist. An diesem neuerlichen Versuch wird das Ausmaß der Verfolgung des kurdischen Befreiungskampfes und die Unterstützung und Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden durch die bundesdeutschen Behörden deutlich. Zu diesem neuen Verfahren hier die Presseerklärung der PKK-Vertretung Deutschland. — (rub)
Presseerklärung
Ein neues Szenario der Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft fährt mit ihren maßlosen und der rechtlichen Moral widersprechenden Angriffen gegen die PKK - die Arbeiterpartei Kurdistans - fort.
Der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft machte in einer schriftlichen Erklärung deutlich, daß ein Mitglied der PKK. Mehmet Ali Bilm, wegen Verdacht des Mordes an einem weiteren PKK-Mitglied, begangen 1986, festgenommen worden sei. Es ist nicht neu, daß die Bundesanwaltschaft mit derart haltlosen Begründungen Festnahmen vornimmt.
Die Bundesanwaltschaft führt seit Jahren einen Propagandakrieg gegen die PKK. Schließlich wurde diese ihre Erklärung auch von der türkischen Presse aufgegriffen: sie benutzte diese, um den Staatsterror in Kurdistan zu rechtfertigen.
Der bei der Festnahme als Begründung angeführte Mord an Ahmet Demir hat mit der PKK nichts zu tun. Genauso wie Ahmet Demir entgegen den Vorwürfen kein PKK-Mitglied war, genauso ist Bilin auch kein Führungsmitglied der PKK. Die Staatsanwaltschaft schafft für dieses Verbrechen einen politischen Hintergrund und benutzt dieses als Propagandamaterial. Die PKK-Repräsentanten in Hamburg brachten durch eine 1986 gleich nach diesem Geschehen einberufene Pressekonferenz Licht in die Sache, verurteilten den Mord und die Leiche wurde, auch durch Spenden kurdischer Patrioten, in die Heimat überführt.
Daß die Staatsanwaltschaft sich auf derartige Behauptungen immer noch versteift, obwohl die Realitäten so aussehen, zeigt, daß sie ihre schmutzigen Angriffe immer noch reitet. Seit dem 24. Oktober 1989 wird in Düsseldorf ein Prozeß gegen kurdische Politiker geführt. Sie werden in diesem Verfahren als Geiseln gehalten. Mit jedem neuen Prozeßtag gerät das Verfahren mehr in die Sackgasse. Sie finden keine Beweise für ihre Anklagepunkte. Eine Einstellung des Verfahrens gegen die kurdischen Politiker, die schwerer Vergehen beschuldigt wurden, wurde bereits vom Senat der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen, aber ein derartig schlechter Handel von den kurdischen Politikern abgelehnt. Die Bundesanwaltschaft will aus der Sackgasse gelangen, indem sie sich an diese Szenarien klammert.
Mit derartigen Erklärungen wollen sie dem wachsenden Interesse des deutschen Volkes an der Türkei und Kurdistan entgegen wirken, weil ein derartiges Interesse der Politik der Türkei zuwiderläuft. Außerdem hängt diese Erklärung der Bundesanwaltschaft mit den Erklärungen des deutschen Botschafters letzten Monat in Ankara zusammen. Eikhoff erklärte damals, daß Deutschland der Türkei in ihrem Kampf gegen die PKK behilflich sein wolle.
Unsere Partei protestiert gegen derartige Verleumdungen und Angriffe der Bundesanwaltschaft und ruft die Öffentlichkeit auf, den Befreiungskampf des kurdischen Volkes zu unterstützen.
4. September 1991, PKK-Vertretung Deutschland