Heft 21 vom 17.10.1991 3/21 scan 2026-05-29

Ausländerhass - Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf Konstanz



Ausländerhaß — Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

Konstanz. Trotz zahlreicher rassistischer Pogrome gegen Ausländerinnen und Ausländern sieht die Konstanzer Stadtverwaltung „im Augenblick keinen zusätzlichen Handlungsbedarf“, um die Solidarität mit den hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern zu demonstrieren. Im Gegenteil, die Verwaltung rühmt sich damit, daß sie über die Lage der Asylbewerber informiert sei. Insbesondere Bürgermeister Hansen sei die „Asylbewerberproblematik“ „bestens bekannt“. Hansen: „Wir hoffen, daß es in unserer Stadt keine extremen Entwicklungen gibt, wie leider in anderen Städten zu beobachten, und die wir scharf verurteilen."

Noch vor wenigen Wochen war es genau derselbe Hansen, der mit seinen Überlegungen zur Änderung des Artikel 16 GG wie zahlreiche seiner Parteifreunde auch das Grundrecht auf Asyl zur Disposition stellte, und sich damit in die Reihe derer einreihte, die die Pogrome gegen Flüchtlinge durch die Asylrechtsdiskussion mit heraufbeschworen. Hervorgetan hat sich die Stadtverwaltung auch im Vorfeld der diesjährigen Ausländerwoche: Eickmeyer fand keine Zeit zum Besuch, obwohl er Schirmherr war. Die Stadtverwaltung hat sich also nichts vorzuwerfen und ist deshalb der Meinung, ihre Verbundenheit mit den Ausländerinnen und Ausländern gerade in Konstanz weiterhin zu demonstrieren, „jedoch auf einfache symbolische Gesten zu verzichten“. Es gibt täglich Angriffe auf Flüchtlingsheime mit Toten und Verletzten, und da braucht es dann keine „einfachen symbolischen Gesten", sondern praktische Solidarität und Unterstützung. Beides ist der Stadtverwaltung fremd. Der Republikaner Niedermayr nützt dagegen die Gunst der Stunde, um weiter seinen Rassismus zu verbreiten. Mit Vehemenz tritt er dafür ein, daß der Tagesordnungspunkt „Unterbringung von Asylbewerbern“ im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung behandelt wird, damit er ein Forum für seine Hetztiraden gegen Ausländerinnen und Ausländer hat. Das Verwaltungsgericht hat jetzt über die Sache zu entscheiden. — (wmo)

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