ÖTV-Bezirksfrauenkonferenz fasst wichtige Beschlüsse
ÖTV-Bezirksfrauenkonferenz faßt wichtige Beschlüsse
Wirkt Gleichstellungsgesetz gegen Frauendiskriminierung?
Auf der Bezirksfrauenkonferenz BadenWürttemberg der ÖTV verabschiedeten die delegierten Frauen fast alle der 31 vorgelegten Anträge, u.a. zur Gewerkschaftpolitik, Tarifpolitik, Sozial- und Gesellschaftspolitik.
Der Frauenanteil unter den Mitgliedern in Baden-Württemberg ist von Ende 1987 bis Mai 1991 von 28,6% auf 32,4% gestiegen. Trotz „der guten Beschlußlage“ in Sachen Frauenförderung in der ÖTV sind Frauen auf Kreisverwaltungsebene nach wie vor unterrepräsentiert, so Bundesfrauensekretärin Vera Morgenstern. So bezogen sich in der Aussprache viele Beiträge auf die Situation in den Kreisen.
Krach gab es mit den anwesenden Bezirksleitungsmitgliedern: Nachdem die Stelle der Bezirksfrauensekretärin eineinhalb Jahre nicht besetzt war, und dadurch, wie dem Bericht über die Arbeit im Bezirksfrauenausschuß entnommen werden konnte, einige Projekte wie die „Mutterschutzbroschüre“ nicht verwirklicht werden konnten, entschied sich der Bezirksfrauenausschuß für eine Bewerberin. Die Bezirksleitung brachte es jedoch fertig, eine andere einzustellen, was auf heftige Kritik stieß.
Über viele Anträge wurde auf der Konferenz nicht mehr diskutiert. Trotzdem werden die verabschiedeten Anträge zum § 218, Kindertagesstätten und Gleichstellungsgesetz im folgenden näher dargestellt.
Streichung des § 218
In dem zum § 218 beschlossenen Antrag wird die Bezirksleitung und der Hauptvorstand aufgefordert, sich „in die politische Auseinandersetzung um eine Neuregelung des § 218 unverzüglich und vehement einzuschalten, mit dem Ziel, die Beschlußlage der ÖTV auf Streichung des § 218 umzusetzen". In ihrem Referat wies die Bundesfrauensekretärin Vera Morgenstern auf die Aktionen des DGB hin, der u. a. in Tageszeitungen eine Anzeigenkampagne startet. Der DGB erhebt nun endlich auch die Forderung nach Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch und sagt: „Frauen benötigen ein Selbstbestimmungsrecht. Niemand darf wegen eines Schwangerschaftsabbruchs diskriminiert werden.“ Zwangsberatung lehnt er ab. Schwangere sollen eine Beratungsstelle ihrer Wahl aussuchen können, womit ein Ausbau dieser Einrichtungen verbunden sein sollte. „Einrichtungen für ambulante Schwangerschaftsabbrüche müssen flächendeckend sein.“ (aus dem Faltblatt des DGB)
Leider gibt es von Seiten der OTV noch keine Anzeichen, daß sie gemäß des oben genannten Antrags in die derzeitige Auseinandersetzung eingreift.
Für neues Kindertagesstättengesetz
Der entsprechende Antrag fordert die Zusammenarbeit von den Gewerkschaften, Erzieherinnen, Parteifrauen, evt. auch Elterninitiativen. Diese sollten u.a. zu folgenden Inhalten Forderungen diskutieren und möglichst „angleichen“: „Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Alterstufen . . . Erhöhung des Personalschlüssels unter Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten ... — Reduzierung der zulässigen Kinderzahl pro Gruppe — Elterngerechtere Öffnungszeiten — Entwicklung neuer kindgerechter pädagogischer Konzepte — Veränderte Lebensbedingungen erfordern neue Konzepte! — Neues verbessertes Kindertagesstättengesetz für Baden-Württemberg ...“
Dieser Antrag ist eine richtige Antwort auf die derzeitige Lage in Baden-Württemberg. Die CDU-Landesregierung hat die sogenannten Richtlinien, in denen Anforderungen wie Gruppengröße, Personalbesetzung, Raumgröße etc. geregelt sind, mehrfach verschlechtert. Der von der SPD eingebrachte Entwurf für ein Kindertagesstättengesetz wurde im Landtag abgelehnt, dem jetzt von den Grünen vorgelegten blüht das gleiche. Von der Einigung der vielen Menschen, die für Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen eintreten, könnte eine neue Kraft ausgehen.
Der Antrag beinhaltet auch: „Im Vorfeld der Landtagswahlen soll dann eine entsprechende Veranstaltung, z. B. Hearing mit Politikern, Ministerien, Landesregierung etc., zu den Vorschlägen und Forderungen der Initiative stattfinden. Auch örtlich soll die Kinderbetreuungssituation als ,Wahlkampfthema‘ eingebracht werden."
Gleichstellungsgesetz
Vera Morgenstern betonte in ihrem Referat die Wichtigkeit von Gleichstellungsgesetzen. Der Erlaß der Leitlinien zur Förderung von Frauen im Dienst des Landes Baden-Württemberg wird insofern begrüßt, daß er die Benachteiligung von Frauen anerkenne, dennoch gebe es keine verbindlichen Vorgaben.
Die entsprechenden Anträge fordern ein Gleichstellungsgesetz für BadenWürttemberg, Bezirksleitung und Bezirksfrauensekretariat sollen mit dem Bezirksfrauenausschuß Eckpunkte erarbeiten, die „in Aktionseinheit mit anderen interessierten Frauengruppen" durchgesetzt werden sollen. Als Orientierungspunkte werden u.a. vorgeschlagen: Geltungsbereich für alle Betriebe und Verwaltungen, in Betrieben und Dienststellen mit Betriebs-, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen sollen die Frauen eine Frauenbeauftragte wählen, die arbeitsrechtlich dem BR, PR bzw. der MAV gleichzustellen ist. Alle Betriebe müssen dann Frauenförderpläne erarbeiten mit jährlicher Berichtspflicht. Kommunale Gleichstellungsstellen sollen gesetzlich verankert werden.
Die Frauenförderung soll, so Vera Morgenstern, die Lebensmuster von Frauen, die sich von denen der Männer unterscheiden, berücksichtigen. So wird in den Eckpunkten neben der Aufhebung der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten auch ein „Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit mit Rückkehrgarantie für Arbeitnehmerinnen, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben", gefordert. Bleibt so nicht alles bei der alten Rollenverteilung? Frauen machen Haushalt, erziehen und pflegen und dürfen nicht mehr „benachteiligt“?, aber dennoch intensive Teilzeit zum halben Lohn schaffen? Über diese Frage gibt es sicher Diskussionsbedarf.
Die Einrichtung von Frauenbeauftragten ist eine beliebte Forderung (nicht nur) von Gewerkschaftsfrauen. Unter anderem wird folgendes dabei nicht gesehen: Auch die Frauenbeauftragten haben sich im Prinzip an die gültigen Gesetze, Tarifverträge etc. zu halten. Gerade die Diskriminierung von Frauen über den Lohn und die Bewertung von Handarbeit z. B. im Reinigungsdienst wird über betriebliche Frauenbeauftragte nicht zu lösen sein. Die Anträge zur Tarifpolitik, z. B. für einen neuen Eingruppierungstarifvertrag für Beschäftigte in Büros und Sekretariaten oder der geforderte neue Eingruppierungstarifvertrag für Arbeiterinnen, wonach auch Reinigungskräfte als angelernte Arbeiter betrachtet werden sollen, und damit die Grundeingruppierung in 2a gewährleistet wäre, oder die Forderung, daß es keine Abschlüsse mehr ohne Mindestbetrag geben soll, sind ein wichtiger Beitrag gegen Frauendiskriminierung. — (rw)