Heft 22 vom 31.10.1991 3/22 scan 2026-05-29

"Wut allein genügt nicht" §218-Demonstration in Karlsruhe



„Wut allein genügt nicht“ § 218-Demonstration in Karlsruhe

Mit dieser Parole und den Forderungen

— Ersatzlose Streichung des §218

— Weder Fristen noch Zwangsberatung

— Aufhebung des Memminger Urteils gegen Dr. Theissen durch den BGH

— Freispruch für Dr. Theissen

demonstrierten am 19. Oktober ca. 2500 Menschen in Karlsruhe.

Anlaß für die recht kurzfristig geplante Demonstration, zu der die Bundesweite §218-Koordination, das Bündnis „Frauen begehren Selbstbestimmung“, der Unabhängige Frauenverband (UFW) und die §218-lni Karlsruhe aufgerufen hatten, war — neben der angelaufenen parlamentarischen Debatte um den §218 — die Revisionsverhandlung am 22. Oktober im Fall Dr. Theissen vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Zu Beginn der Abschlußkundgebung kam es zu kleineren Auseinandersetzungen mit Leuten vom „Bund gegen Anpassung“, die schon während der Demonstration zwei Transparente für Fristenlösung mitgetragen und entsprechende Flugblätter verteilt hatten. Nachdem eine Rednerin den faschistoiden Charakter dieser Organisation gekennzeichnet hatte (z.B. fordert der „Bund“ die Tätowierung von HlV-positiven Menschen und die Kasernierung von Aids-Kranken) zogen die BundLeute mit ihrem Tranparent ab.

Die sogenannten „Lebensschützer" demonstrierten am gleichen Tag, allerdings an anderer Stelle in Karlsruhe. — (kab)

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