Heft 22 vom 31.10.1991 3/22 scan 2026-05-29

CDU-Mehrheit beschließt Polizeigesetz

Juristinnen und Juristen protestieren gegen die neue Geheimpolizei


CDU-Mehrheit beschließt Polizeigesetz

Juristinnen und Juristen protestieren gegen die neue Geheimpolizei

Am 16. Oktober beschloß der baden-württembergische Landtag gegen die Stimmen von SPD, FDP und Grünen ein neues Polizeigesetz (vgl. „Aus der Landespolitik“ Nr. 10 und 13/91), das unter dem Schlagwort „Prävention“ völlig uferlose und unkontrollierbare Praktiken der Bespitzelung und Verfolgung legalisiert. Die CDU forderte, das Polizeigesetz müsse bundesweit Schrittmacherdienste leisten, und warf der Opposition vor, die „Aufweichung" des Gesetzes zu betreiben. Es sei zu bedauern, daß in Bonn beim Gesetz gegen organisierte Kriminalität ... wirksame Maßnahmen zur Straftatenbekämpfung, wie die Abhörung des nichtöffentlich gesprochenen Worts, gestrichen wurden“. Zu viele „rechtsstaatliche Verfahrensgarantien“ verhinderten eine wirksame Gefahrenabwehr. Insbesondere die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler wurden von der Opposition als verfassungswidrig bezeichnet.

Die Grünen haben das Gesetz bereits in der ersten Lesung im Juni als „Ermächtigungsgesetz“ abgelehnt und im Innenausschuß beantragt, alle Regelungen über verdeckte Ermittlungsmethoden zu entfernen bis zur Klärung durch Bundesgesetz, „inwieweit im Vorfeld eines konkreten Verdachtes polizeiliche Eingriffsbefugnisse statuiert" werden können. Die SPD begründete ihre Ablehnung vor allem mit der Nichtaufnahme eines Richtervorbehalts bei den verdeckten Ermittlern und der Rasterfahndung sowie mit der Erlaubnis des finalen Rettungsschusses. Die FDP hatte ebenfalls Richtervorbehalte und die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots von "milieugerechten Straftaten" verlangt.

Am Vorabend fand eine Veranstaltung der Baden-württembergischen Strafverteidiger e.V. und der Neuen Richtervereinigung e.V. statt mit etwa 20 Leuten, ganz überwiegend Juristinnen und Juristen. Von den Referenten — Rechtsanwalt Rainer Röder, Richter Rainer Wolf und Heiner Busch von der Redaktion „Bürgerrechte und Polizei“, Berlin — wurde dort begründet, warum das Gesetz rundweg abzulehnen sei. Ein paar der mit vielen Fakten und Beispielen dargestellten Kritikpunkte: Das Konzept der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten" bedeute Polizeipräsenz überall, wo die Begehung oder Planung von Straftaten für möglich gehalten werde, also nach Belieben immer und überall; die bisher immer gezogene Trennung zwischen Prävention und Strafverfolgung sei nicht mehr möglich. Parallelen zur faschistischen Rechtsordnung seien deutlich. Gerade die Spielcasinoaffäre habe deutlich gemacht, daß über den verdeckten Ermittler Teile des Strafverfolgungsapparats in kriminelle Strukturen eingebunden und mafiaähnliche Verhältnisse geschaffen werden. Zum Hauptargument der CDU — „Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ — wurde angeführt, daß es dabei z.B. im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität zu so gravierenden Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsätze einerseits und so geringen „Erfolgen" andererseits komme, daß das Mittel-Zweck-Verhältnis nicht vertretbar sei. Zudem müsse man sich fragen, warum so viele Menschen glauben, es in unserer Gesellschaft ohne Drogen nicht aushalten zu können, und warum bei Waffen stets die Anwenderländer, bei Drogen aber stets die Herstellerländer verantwortlich sein sollen.

Andiskutiert wurde die Frage, wie eine adäquatere Polizeilinie aussehen könnte. H. Busch sprach sich dafür aus, daß die Grünen sich stärker um Fragen der Dezentralisierung und Kontrollierbarkeit von Polizei und Informationstechniken einerseits und mögliche Entkriminalisierung bestimmter Bereiche andererseits kümmern sollten.

Gegen diese neue Geheimpolizei, gegen die polizeiliche Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche rufen die Veranstalter zur Gründung einer Initiative „Bürger beobachten die Polizei" auf.

Quelle: Landtagsprotokoll vom 16.10. — (evc)

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