Heft 23 vom 14.11.1991 3/23 scan 2026-05-29

Aufruf



Aufruf

Während die Anerkennung des kurdischen Volkes als eigenständige Nation mit Recht auf Selbstbestimmung zunimmt, eskaliert die Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung und ihres Kampfes um Freiheit und Selbstbestimmung durch die Regime der Türkei und des Irak.

Nach den Giftgasangriffen des irakischen Militärs gegen die kurdische Zivilbevölkerung 1987, denen Tausende Zivilisten zum Opfer fielen, betreibt der Irak im Gefolge des Golfkriegs erneut Völkermord und Massenvertreibung.

Jn Türkei-Kurdistan sind die Menschenrechte seitens des türkischen Staates offiziell außer Kraft gesetzt, zahllose Menschen sind Opfer des Schußwaffeneinsatzes gegen unbewaffnete Demonstranten, völkerrechtswidrig unternimmt der türkische Staat selbst grenzüberschreitende Militäreinsätze gegen Kurden. Aufruf

Die offiziösen Mitleidsbekundungen bundesdeutscher Politiker zur Kurdenverfolgung nach dem Golfkrieg sind nicht mehr als Lippenbekenntnisse und längst verstummt. Tatsächlich unterstützt die Bundesrepublik den türkischen Staat in dem Kampf gegen Freiheit und Selbstbestimmung des kurdischen Volkes. Teil dieser Unterstützung sind die Strafverfahren mit dem Vorwurf „terroristischer“ Betätigung gegen der kurdischen Arbeiterpartei PKK zugerechnete Kurdinnen und Kurden, die der Generalbundesanwalt vor verschiedenen Oberlandesgerichten angestrengt hat. Mit diesen Prozessen greift die Bundesrepublik unmittelbar auf Seiten des türkischen Staates in den Konflikt ein, genauso wie der deutsche Botschafter in Ankara, der der dortigen Regierung offiziell die Unterstützung der Bundesrepublik im Kampf gegen die „terroristische“ PKK zugesagt hat.

Mittlerweile ist anerkannt, daß die maßgebliche politische Kraft im kurdischen Widerstand und unter der Bevölkerung in Türkei-Kurdistan die kurdische Arbeiterpartei PKK ist. Eben diese PKK wird in den vor den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Celle verhandelten Prozessen als „terroristische Vereinigung" verfolgt.

Gegen derzeit 20 der PKK zugerechneten Personen wird u.a. mit dem Anklagevorwurf der mitgliedschaftlichen Betätigung in bzw. Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ verhandelt, in Düsseldorf in einem Mammutverfahren gegen noch 16 Angeklagte seit nunmehr exakt zwei Jahren. Fast alle Angeklagten haben jahrelang unter Isolationshaftbedingungen in Untersuchungshaft gesessen, noch immer sind vier Angeklagte des Düsseldorfer Verfahrens (seit mehr als dreieinhalb Jahren) und zwei des Celler Verfahrens in Haft. Weitere Haftbefehle werden gegen solche Beschuldigte vollstreckt, gegen die eine solche Hauptverhandlung noch nicht stattfindet.

Immer deutlicher wird, auf welch dubiose Beweismittel Anklage und Bundesanwaltschaft sich stützen. Die zwei zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vorhandenen Hauptbelastungszeugen haben vor Gericht unter fadenscheinigen Vorwänden gar keine Aussagen mehr gemacht bzw. nach mehrmonatiger Vernehmung umfassend die Aussage verweigert, nachdem die Unglaubwürdigkeit der Aussage für alle Prozeßbeteiligten immer offensichtlicher wurde. Jetzt soll ein erst nach Anklageerhebung aus Schweden ausgelieferter Kronzeuge der Bundesanwaltschaft die Anklage retten, mit dessen Hilfe in Schweden bereits erfolglos versucht worden war, der PKK den Mord an Olaf Palme anzulasten. Es ist der erste Kronzeuge, der von der neu geschaffenen Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht und sich mit umfassenden Angaben gegen die in Düsseldorf und Celle Angeklagten für das Geständnis eines Mordes eine fünfjährige anstatt der sonst zwingend vorgeschriebenen lebenslänglichen Freiheitsstrafe erkauft hat. Den Vorschlag des Düsseldorfer Gerichts, das Verfahren gegen acht Angeklagte wegen Geringfügigkeit einzustellen, haben die Angeklagten als faulen Kompromiß zurückgewiesen.

Die aktuelle Situation in Kurdistan und in den Verfahren fordert die Einstellung der Verfolgung der PKK durch die bundesdeutsche Justiz als „terroristische Vereinigung" mittels des 129a StGB und die Beendigung der Unterstützung des türkischen Staates in seinem Vernichtungskampf gegen das kurdische Volk. Die Einstellung ist juristisch möglich und politisch zwingend.

Wir unterstützen die Forderung der Verteidiger der sogenannten Kurdenprozesse, den Anklagevorwurf nach 129 a StGB wegen „terroristische" Betätigung einzustellen. Unter diesem Aufruf werden bis Ende Dezember Unterschriften gesammelt. Bisher unterzeichneten über 100 Leute aus Gewerkschaften, Hochschulen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte u. a. Unterschriftenlisten gibt es bei den Kurdistan-Solidaritätsgruppen, oder man kann einfach diesen Aufruf kopieren. Die Unterschriften bitte an: Kurdistan-Komitee in der BRDe.V., Hansaring 66,5000 Köln 1.

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.